Ukraine-Hilfe-Ticker

Medizinische Versorgung ukrainischer Geflüchteter

Arzt hält Stethoskop mit symbolischer Einfärbung der Ukraine-Nationalfarben
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+++ Hilfe-Ticker - Wichtige Informationen zur medizinischen Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen +++

Viele Menschen flüchten derzeit vor dem Krieg in der Ukraine in die angrenzenden Nachbarstaaten, aber auch nach Deutschland und Westfalen-Lippe. Diese Menschen müssen ärztlich versorgt und gegebenenfalls auch gegen COVID-19 geimpft werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) investiert alle Kräfte, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der medizinischen Versorgung sicherzustellen. In unserem Hilfe-Ticker bündeln wir für Sie alle wichtigen Informationen und blicken auf die aktuellsten Entwicklungen.

Die wichtigsten Themen auf einen Blick:

2. Juni: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: Rechtskreiswechsel ab Juni 2022

Die meisten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine werden seit Mittwoch (1.Juni) gesetzlich krankenversichert sein und eine elektronische Krankenversichertenkarte (eGK) erhalten. Hintergrund ist der ab dem 1. Juni 2022 beschlossene Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum Sozialgesetzbuch (SGB). Bei Vorlage einer eGK können die ärztliche Behandlung und die Versorgung u. a. mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln entsprechend den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und Impfungen nach dem Leistungsanspruch der Pflichtleistungen der Krankenkassen erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Patienten nicht mehr automatisch von Zuzahlungen befreit sind. Das für die Ausgabe einer eGK erforderliche Antrags- und Genehmigungsverfahren wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sofern erforderlich werden die Krankenkassen übergangsweise Ersatzbescheinigungen als Anspruchsnachweis ausstellen. Weiterhin werden allerdings auch Ukrainer, die noch keiner Krankenkasse angehören, mit Behandlungsausweisen der Kommunen in die Praxen kommen, die dann lediglich Leistungen nach AsylbLG erhalten. 

Wichtiger Hinweis: Sofern ein Kriegsflüchtling aus der Ukraine vor dem 1. Juni 2022 Ihre Praxis mit einem Krankenbehandlungsschein eines Sonstigen Kostenträgers aufgesucht hat, sind zwei Abrechnungsscheine in Ihrem Praxisverwaltungssystem anzulegen. Ein Abrechnungsschein unter dem bis zum 31. Mai 2022 gültigen Sonstigen Kostenträger und zum anderen unter der ab dem 1. Juni 2022 aufnehmenden gesetzlichen Krankenkasse.

29. April: MedWatch sucht Praxen für Deutschlandkarte

Das gemeinnützige Online-Magazin MedWatch (Hamburg) baut derzeit eine interaktive Deutschlandkarte auf, damit aus der Ukraine geflüchtete Menschen schnell rausfinden können, wo sie unproblematisch medizinische Hilfe bekommen, auch ggf. mit entsprechenden Sprachkenntnissen. Interessierte Haus- und Facharztpraxen können sich hier eintragen.

12. April: Kassenärztliche Vereinigungen schließen Vertrag mit Land NRW

Nach intensiven Verhandlungen ist es der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und der KV Nordrhein (KVNO) gelungen, einen eigenständigen und landeseinheitlichen Vertrag mit dem Land NRW abzustimmen. KVWL-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Spelmeyer und Dr. med. Frank Bergmann (KVNO) freuen sich über die Einigung: „Das ist eine gute Nachricht für die aus dem Krieg in der Ukraine zu uns geflüchteten Menschen. Die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen stehen bereit, um den Menschen zu helfen.“ Die Vereinbarung über die durch das Land finanzierten Leistungen gilt zusätzlich zum Asylbewerberleistungsgesetz und tritt am Dienstag (12. April) in Kraft. Die ausführliche Presseinformation finden Sie hier.

6. April: Vertrag abgestimmt

Für die medizinische Erstversorgung der Geflüchteten aus der Ukraine sowie zum Ausschluss von übertragbaren Krankheiten wurde ein eigenständiger und landeseinheitlicher Vertrag mit dem Land NRW und den Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe und Nordrhein abgestimmt. Der Vertrag regelt eine zusätzliche medizinische Versorgung zum Asylbewerberleistungsgesetz, die vom Land NRW finanziert wird.

5. April: Merkblatt zur ambulanten kurativen Versorgung ukrainischer Geflüchteter

Die "Praxisinformation – Ambulante kurative Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine" steht hier zum Download parat.

1. April: Neue STIKO-Empfehlungen für Nicht-EU-Geimpfte

Wichtig für alle Praxen, die u.a. aktuell den Impfstatus von Geflüchteten aus der Ukraine prüfen: Die STIKO hat ihre Impfempfehlung für Vorgeimpfte mit einem Nicht-EU zugelassenen Covid-19-Impfstoff aktualisiert. Personen, die Impfungen mit folgenden Impfstoffen erhalten haben, wird zur Optimierung ihres Impfschutzes nach 3 Monaten eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen:

  • CoronaVac (Sinovac)
  • Sputnik V (Gamelaya)
  • Covilo (Sinopharm)
  • Covaxin (Bharat Biotech International)

Eine komplette Grundimmunisierung ist bei diesen Patientinnen und Patienten nicht mehr erforderlich.

Bei allen anderen Impfstoffen, die Nicht-EU zugelassen sind, erfolgt weiterhin eine komplette neue Impfserie für die Grundimmunisierung.

22. März: Bereitstellung von Listen mit russischen und polnischen Arzneimitteln

Die Einreise flüchtender Menschen aus der Ukraine nach Deutschland führt laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zu einem verstärkten Bedarf an Arzneimitteln. Im Fokus stünden dabei beispielsweise Menschen, die in der Ukraine eine medikamentöse Behandlung erhielten und denen jetzt die benötigten Arzneimittel nicht mehr in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

„Zusätzliche Probleme können entstehen, wenn medizinisches Fachpersonal die aus der Ukraine mitgebrachten Arzneimittelpackungen nicht korrekt übersetzen und keine geeigneten deutschen Fertigarzneimittel auswählen kann“, heißt es auf der ABDA-Internetseite.

Es lägen derzeit keine belastbaren Daten zu gebräuchlichen ukrainischen Arzneimitteln vor. Nach derzeitiger Kenntnis würden in der Ukraine überwiegend russische und polnische Arzneimittel verwendet. Auf der ABDA-Internetseite finden Sie ab sofort zwei Listen, die polnische bzw. russische Fertigarzneimittel zeigen. Diese Listen können als Hilfestellung dienen, um die korrekte Auswahl der Arzneimitteltherapie für ukrainische Patientinnen und Patienten zu erleichtern. Bei der Umstellung der Medikation können auch die Dosisäquivalenztabellen der Arzneimittelkommission (AMK) hilfreich sein.

16. März: Übersicht zeigt Praxen, die Kriegsflüchtlinge versorgen

Herausragendes Zeichen aus der niedergelassenen Ärzteschaft in Westfalen-Lippe! Zahleiche Praxen haben sich bereit erklärt, bei der Versorgung von Kriegsflüchtlingen zu unterstützen. Zum Teil sind in den Praxen auch ukrainische bzw. russische Sprachkenntnisse vorhanden. Welche Praxen sich an der Hilfsaktion beteiligen, zeigt diese Liste, die fortlaufend aktualisiert wird: Versorgung ukrainischer Geflüchteter

An alle Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe: Wollen Sie hier ebenfalls aufgeführt werden und bei der Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen unterstützen? Sie können sich auch ohne ukrainische oder russische Sprachkenntnisse jederzeit anmelden: eveeno.com/ukrainehilfe

11. März: Alles Wichtige zum Schutz vor dem Coronavirus in ukrainischer Sprache

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt Informationsmaterialien zum Coronavirus in ukrainischer Sprache bereit. Auf der Internetseite finden Sie diverse Merkblätter unter anderem zur COVID-19-Schutzimpfung. Zu dem Informationspaket gehören auch Infografiken und Merkblätter zu Corona-Tests, zu Quarantäne und Isolierung sowie Erläuterungen der „3G, 3G-Plus, 2G und 2G-Plus“-Regelungen, wie die BZgA mitteilte. Ergänzend sind Informationen zu Hygienemaßnahmen auf Ukrainisch verfügbar. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Corona-Seite.

11. März: Ärzte und Psychotherapeuten stehen bereit!

Der Krieg in der Ukraine ist derzeit in aller Munde. Seit dem Ausbruch des Konfliktes haben sich viele Menschen auf dem Weg gemacht, um in Frieden und Freiheit zu leben und den dramatischen Folgen dieser Auseinandersetzung zu entfliehen. In der Sitzung des Hauptausschusses Anfang März berieten die Mitglieder, wie eine Versorgung der Geflüchteten gewährleistet werden könnte. In einem waren sich die anwesenden Teilnehmer sofort einig: Die westfälisch-lippischen Ärzte und Psychotherapeuten stehen bereit!

10. März: Infos zur Corona-Impfung und -testung

Für Menschen aus der Ukraine, die bei uns Zuflucht suchen, gelten sowohl die CoronaImpfV als auch die TestV uneingeschränkt. Sie haben ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik und somit gemäß § 1 Ab- satz 1 Nr. 2 Coronavirus-Impfverordnung auch einen Anspruch auf die Impfung gegen das Coronavirus. Viele Ukrainer sind mit Corona-Impfstoffen immunisiert, die in der EU bislang nicht anerkannt sind (zum Beispiel Sputnik V, Sinovac). Im Zweifel beginnen Sie bitte eine neue Impfserie nach dem STIKO-Schema mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Bitte dokumentieren Sie die Impfung als erste Impfung. Darüber hinaus haben gemäß § 1 Absatz 2 Coronavirus- Testverordnung auch nicht GKV-Versicherte Anspruch auf Testungen.

Wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine gegen COVID-19 impfen, empfehlen wir Ihnen das Aufklärungsmerkblatt in ukrainischer Sprache. Das Merkblatt können Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Ihre Patientinnen und Patienten herunterladen. Zudem empfehlen wir diese RKI-Handreichung: Welche Impfungen sollten Geflüchtete erhalten, um ihre Gesundheit zu schützen und Ausbrüche zu verhindern?

10. März: Behandlungsscheine für die medizinische Versorgung

Für die medizinische Versorgung der Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es eine unbürokratische Übergangslösung: Sie erhalten Behandlungsscheine, auf deren Grundlage sie in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte versorgt werden können. Zu unterscheiden sind im Moment lediglich die beiden Unterbringungsarten. Welche genau? Das lesen Sie hier im KVWL-Newsletter.

10. März: Erster Transporter gestartet - Hilfsgüter auf dem Weg in die Ukraine

Wir unterstützen eine von Borussia Dortmund initiierte Spendenaktion und stellen mehrere Tonnen medizinische Hilfsgüter zur Verfügung, Spenden zudem 10.000 Euro. Der erste Transporter ist bereits auf dem Weg Richtung Ukraine!

Details zu Aktion finden Sie in unserer Pressemitteilung: KVWL unterstützt Spendenaktion

Und hier finden Sie uns auf linkedin: KVWL-Seite

7. März: Versorgung von ukrainischen Geflüchteten in Westfalen-Lippe

Derzeit fehlt noch eine klare Verfahrensanweisung zur medizinischen Versorgung der Ukrainerinnen und Ukrainer seitens des Bundesgesundheitsministeriums. Auch auf Landes- bzw. kommunaler Ebene sind die Gespräche über die Abrechnung und Kostenerstattung der ambulanten Behandlung dieser Personengruppe noch nicht abgeschlossen. Allerdings duldet die humanitäre Hilfe in diesen Fällen keinen Aufschub! Unsere Handlungsempfehlungen lesen Sie hier.

3. März: KVWL unterstützt Spendenaktion – Hilfsgüter für die Ukraine

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unterstützt eine vom Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund initiierte Spendenkampagne, um Hilfsgüter in die Ukraine zu schicken. Neben mehreren Tonnen medizinischen Hilfsgütern spendet die KVWL 10.000 Euro. Weitere Infos finden Sie hierzu in unserer Pressemitteilung.

1. März: Der Krieg muss sofort gestoppt werden - Presseerklärung von HÄV WL, ÄKWL und KVWL

Mit tiefer Betroffenheit, Wut, Unverständnis und Trauer blicken der Hausärzteverband Westfalen-Lippe (HÄV WL), die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) auf den Krieg in der Ukraine. Die ausführliche Mittelung finden Sie in unserem Pressebereich.

Sie haben weitere Fragen zum Thema? Dann melden Sie sich gerne!