Amtliche Bekanntmachungen
Die KVWL hat ihre Satzung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde um die Möglichkeit erweitert, dass Amtliche Bekanntmachungen auch online erfolgen können. An dieser Stelle finden Sie eine thematisch sortierte Übersicht der aktuell online erfolgten Bekanntmachungen.
Gültig ab 01.01.2022
- Arzneimittelvereinbarung 2022
- Arzneimittelvereinbarung 2022 – Anlage 1: Wirtschaftlichkeitsziel nach §3
- Arzneimittelvereinbarung 2022 – Anlage 2: Prüfentlastende Zuordnungen
- Heilmittelvereinbarung 2022
- Vereinbarung über Richtgrößen für Arznei- und Heilmittel 2022
Fassung 22.11.2021
Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) zum 01.01.2022: Vergütung der zum 1. Januar 2022 in den EBM aufgenommenen Hygienezuschläge
Die Vertreterversammlung der KVWL hat am 11. März 2022 eine Anpassung des HVM zur Vergütung der Hygienezuschläge beschlossen, die zum 1. Januar 2022 für alle Arztgruppen mit Arzt-Patientenkontakt in den EBM aufgenommen worden waren (s. auch Praxisintern 12/2021, S. 7). Sie werden als Zuschlag zur Grund- bzw. Versichertenpauschale von der KVWL zugesetzt und sind im EBM mit jeweils 2 Punkten bewertet.
Die neu aufgenommene HVM-Regelung sieht nun vor, dass diese Hygienezuschläge nach den GOP 05215, 06215, 07215, 08215, 09215, 10215, 11215, 12215, 13215, 13295, 13345, 13395, 13495, 13546, 13595, 13645, 13695, 14215, 15215, 16214, 17215, 18215, 19215, 20215, 21222, 22215, 23215, 24215, 25215, 26215, 27215 und 30703 EBM als Vorwegabzug im jeweiligen Versorgungsbereich zu den vollen Preisen des EBM vergütet. Hierfür wird die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) bundesweit um 98 Mio. Euro erhöht.
- HVM Änderungen (gültig ab 1. Januar 2022)
Online veröffentlicht am: 14.03.2022
Hier finden Sie die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe über die Anordnung bzw. Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen aus den entsprechenden Sitzungen.
Sitzung vom 16.05.2022, online veröffentlicht am 20.05.2022
- Anordnung von Zulassungsbeschränkungen
- Umwandlung von Jobsharing-Praxen
- Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
- Zulassungsmöglichkeiten
- Feststellung über Versorgungsanteile von Fachinternisten mit den Schwerpunkten Kardiologie, Gastroenterologie, Pneumologie und Nephrologie
- Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad ab 140 Prozent
Beschlossen vom Landesausschuss am 16.05.2022
Beschlossen vom Landesausschuss am 01.04.2021
Sitzung vom 22.11.2021, online veröffentlicht am 26.11.2021
Beschlossen vom Landesausschuss am 22.11.2021
Sitzung vom 22.11.2021, online veröffentlicht am 26.11.2021
- Anordnung von Zulassungsbeschränkungen
- Umwandlung von Jobsharing-Praxen
- Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
- Zulassungsmöglichkeiten
- Feststellung über Versorgungsanteile von Fachinternisten mit den Schwerpunkten Kardiologie, Gastroenterologie, Pneumologie und Nephrologie
- Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad ab 140 Prozent
Beschlossen vom Landesausschuss am 22.11.2021
Sitzung vom 17.05.2021, online veröffentlicht am 25.05.2021
- Anordnung von Zulassungsbeschränkungen
- Anordnung von Zulassungsbeschränkungen aufgrund der Anwendung des § 67 Bedarfsplanung-Richtlinie
- Umwandlung von Jobsharing-Praxen
- Umwandlung von Jobsharing-Praxen aufgrund von Quoten
- Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
- Zulassungsmöglichkeiten
- Feststellung über Versorgungsanteile von Fachinternisten mit den Schwerpunkten Kardiologie, Gastroenterologie, Pneumologie und Nephrologie
- Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad ab 140 Prozent
Beschlossen vom Landesausschuss am 17.05.2021
Sitzung vom 25.11.2020, online veröffentlicht am 30.11.2020
- Anordnung von Zulassungsbeschränkungen
- Anordnung von Zulassungsbeschränkungen aufgrund der Anwendung des § 67 Bedarfsplanung-Richtlinie
- Umwandlung von Jobsharing-Praxen
- Umwandlung von Jobsharing-Praxen aufgrund von Quoten
- Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
- Zulassungsmöglichkeiten
- Feststellung über Versorgungsanteile von Fachinternisten mit den Schwerpunkten Kardiologie, Gastroenterologie, Pneumologie und Nephrologie
- Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad ab 140 Prozent
Beschlossen vom Landesausschuss am 25.11.2020
Fassung vom 14.09.2021
Beschlossen von der Vertreterversammlung der KVWL – mit Genehmigung des Aufsichtsministeriums nach § 81 Abs. 1 S. 2 SGB V - am 20.11.2021.
Veröffentlicht am: 05.01.2022
Beschlossen von der Vertreterversammlung der KVWL – mit Genehmigung des Aufsichtsministeriums nach § 81 Abs. 1 S. 2 SGB V - am 03.09.2021.
Online veröffentlicht am: 27.12.2021
Beschlossen von der Vertreterversammlung am 21.11.2020 (gültig ab 01.01.2021)