Zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten

für Vertragspsychotherapeuten in gesperrten Planungsbereichen

Um die wohnortnahe vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, kann das Landesgesundheitsministerium (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) nach § 103 Abs. 2 S. 4 SGB V innerhalb von gesperrten Planungsbereichen zusätzliche Sitze für ländliche oder strukturschwache Teilgebiete bestimmen und somit zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten schaffen.

Mit Antrag vom 15. November 2024 ist dies gegenüber dem Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen Westfalen-Lippe erfolgt. Der Landesausschuss hat entsprechende Beschlüsse gefasst, die den amtlichen Bekanntmachungen zu entnehmen sind. Die Anträge werden nach Eingang behandelt.

Das müssen Sie wissen und beachten

Übersicht der zusätzlichen Sitze

Teilgebiet Vorraussetzung Kreis Sitze
Beverungen, Stadt KJP Kreis Höxter 1
Borgentreich, Gemeinde TP Kreis Höxter 0,5
Höxter, Stadt KJP Kreis Höxter 0,5
Willebadessen, Gemeinde   Kreis Höxter 1
Wilnsdorf, Gemeinde KJP Siegen-W. 0,5
Burbach, Gemeinde TP Siegen-W. 0,5
Rödinghausen, Gemeinde TP Kreis Herford 0,5
Stemwede, Gemeinde TP Kreis Minden-Lü. 1
Rietberg, Stadt TP Kreis Gütersloh 1

 

Wichtiger Hinweis zur Bewerbungsfrist

Bitte beachten Sie: In den Anträgen zur Beschlussfassung nach § 103 ist noch eine Bewerbungsfrist genannt. Diese Frist gilt nicht mehr. Derzeit gibt es keine feste Bewerbungsfrist; Anträge werden fortlaufend nach ihrem Eingang bearbeitet.

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