Hausarztpraxen entlasten – KVWL wirbt für das Konzept eines Praxis-Patienten-Kontakts

Senior doctor examining a young woman in office.
© Halfpoint | Adobe Stock

Dortmund, 25.04.2024 – Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) verfolgt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach unter anderem das Ziel, die hausärztlichen Praxen zu entlasten. Eine zentrale Maßnahme ist die Einführung einer Jahrespauschale für die Behandlung chronisch kranker Patienten. Auf diese Weise sollen medizinisch nicht notwendige Wiedereinbestellungen der Patienten vermieden werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unterstützt das Ziel, Hausärztinnen und Hausärzte sowie ihre Praxisteams wirkungsvoll und nachhaltig zu entlasten, wirbt aber mit dem Ansatz des Praxis-Patienten-Kontakts dafür, die Vergütungsregelungen an die Versorgungsrealität anzupassen.

Dazu der Vorstandsvorsitzende der KVWL, Dr. Dirk Spelmeyer: „Wir begrüßen ausdrücklich das vom Bundesgesundheitsminister verfolgte Ziel. Es braucht definitiv einen besseren Umgang mit den ohnehin schon knappen Ressourcen. Die Ärzte und ihr qualifiziertes Personal müssen unbedingt entlastet werden, damit ihnen ausreichend Zeit für die Menschen bleibt, die dringend medizinische Hilfe benötigen.“

Allerdings ist der auf den ersten Blick nachvollziehbare Ansatz einer Jahrespauschale für chronisch Kranke mit gravierenden Nachteilen behaftet. Da der Gesetzgeber in den bisherigen Entwürfen keine Ansätze wirksamer Patientensteuerungsinstrumente vorsieht, wird es für Patienten auch weiterhin möglich sein, mehrere Hausärzte aufzusuchen. Da dies keine Seltenheit ist, besteht für den Arzt, der die Jahrespauschale abrechnet, immer die Unsicherheit, ob ihm diesen Betrag (in voller Höhe) erhalten bleibt. Denn, sobald der Patient im Jahreszeitraum einen weiteren Hausarzt aufsucht, stellt sich die Frage, wem die Jahrespauschale für diesen Patienten tatsächlich zusteht – oder eben anteilig zurückgefordert werden muss.

Spelmeyer: „Deshalb schlagen wir eine Lösung über den Praxis-Patienten-Kontakt vor. Dieser Ansatz sieht vor, die Versorgungspauschale für chronisch kranke Patienten als jahresbezogene Quartalspauschale so auszugestalten, dass nach dem ersten Quartal bei einem Arzt mit persönlichem Patienten-Kontakt ein Praxis-Patienten-Kontakt für die Abrechnung der Versorgungspauschale ausreichend ist. Dieser Praxis-Patienten-Kontakt kann auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen, beispielsweise zur telefonischen Bestellung eines E-Rezeptes.“

Nach Meinung des stellvertretenden KVWL-Vorsitzenden Dr. Volker Schrage ist dieser Ansatz auch ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum Modell einer Teampraxis, in der verschiedene Gesundheitsberufe unter ärztlicher Verantwortung zusammenarbeiten: „Als KVWL verfolgen wir schon seit Jahren das Ziel, nicht-ärztliche Mitglieder eines Praxisteams bestmöglich weiter zu qualifizieren, um Ärztinnen und Ärzte von Routineaufgaben zu entlasten. Mit den Physician Assistants stößt nun eine weitere, akademisch ausgebildete Berufsgruppe hinzu. Die Einführung des Praxis-Patienten-Kontakts wäre insofern auch ein wichtiges Signal des Gesetzgebers, dass er den Praxen vor Ort die Entscheidung überlässt, wie sie die Patientenversorgung zukünftig – bei gleichbleibender Qualität - organisieren.“

KVWL-Pressestelle