elektronische Patientenakte (ePA)

Patientendaten digital zusammentragen

Arzt mit Stethoskop
© MQ-Illustrations | Adobe Stock

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen.

Damit haben Patienten alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Medikationsplan und Notfalldatensatz auf einen Blick vorliegen und können diese ihren Ärzten, Psychotherapeuten und Apothekern zur Verfügung stellen. Die ePA ersetzt jedoch nicht die Kommunikation zwischen den an der Behandlung beteiligten Ärzten und Psychotherapeuten.

ePA – die patientengeführte Akte

Seit Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. So steht es im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Die Nutzung der ePA ist für den Versicherten freiwillig. Es darf für jeden Versicherten nur eine ePA geben.

Die ePA ist eine patientengeführte Akte. Was heißt das? Ausschließlich Patienten entscheiden, ob und wie sie die Akte nutzen und wem sie welche Daten zur Verfügung stellen möchten. Sie können dem Arzt eine zeitlich unbegrenzte oder eine temporäre Zugriffsberechtigung geben, so dass der Arzt auch ohne Anwesenheit des Versicherten, etwa im Nachgang an einen Behandlungstermin, Dokumente in die ePA einstellen kann. Die Patienten bestimmen zudem, welche Dokumente in der ePA gespeichert und welche wieder gelöscht werden. Die ePA soll eine lebenslange Informationsquelle darstellen.

Wie wird die ePA verwaltet?

Patienten verwalten ihre ePA über eine App auf dem Smartphone, Tablet oder PC, die ihnen ihre Krankenkasse seit dem 1. Januar 2021 auf Anforderung zur Verfügung stelltAlle Apps müssen Ende zu Ende verschlüsselt sein und eine Zulassung der gematik besitzen. Weder Krankenkassen noch ePA-Anbieter haben Zugriff auf die abgelegten Daten.

Mit der App können Patienten eigene oder ältere ärztliche Dokumente (wie Arztbriefe oder Laborbefunde) selbst in die ePA einstellen. Alle Daten können sie sortieren und mit Berechtigungen versehen. So können die  Patienten entscheiden, ob ihre behandelnden Ärzte und Psychotherapeuten alle eingestellten Dokumente sehen dürfen oder nur ausgewählte Dateien. Versicherte, die die ePA nicht über eine App verwalten können, haben die Möglichkeit, ihre Daten in der Praxis mittels elektronischer Gesundheitskarte und Patienten-PIN über das eHealth-Kartenterminal freizugeben.

Was Ärzte und Psychotherapeuten wissen sollten
  • Seit dem 1. Oktober 2021 müssen alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten die notwendige Ausstattung vorhalten, um über die Telematikinfrastruktur auf die ePA zugreifen zu können, Daten in die ePA zu übertragen oder auszulesen.
  • Vertragsärzten oder -psychotherapeuten droht eine Kürzung der Vergütung um ein Prozent, wenn die erforderliche Ausstattung in der Praxis nicht verfügbar ist.
  • Ärzte und Psychotherapeuten haben nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 346, § 347 SGB V) die Verpflichtung, auf Wunsch des Patienten die ePA als Informationsquelle zu nutzen, ihre Patienten bei der Befüllung der ePA zu unterstützen und medizinische Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext in die ePA einzupflegen.
  • Die in die ePA einzustellenden Daten lädt der Arzt bzw. der Psychotherapeut aus seinem Praxisverwaltungssystem (PVS) hoch. Die Daten in der ePA sind nur Kopien der Daten aus dem PVS. Das heißt: Die Primärdokumentation im PVS bleibt davon unberührt. Der Arzt bzw. Psychotherapeut stößt diesen Prozess bewusst selbst an. Daten werden niemals automatisch ohne Wissen des Arztes bzw. des Psychotherapeuten übertragen. Weder die Betreiber der Patientenakten noch die Krankenkassen können auf die ePA oder auf das PVS der Praxis zugreifen.
  • FAQ zur ePA

Die drei Ausbaustufen der ePA

Ab 2022 kommen weitere, heute nur in Papierform vorhandene Dokumente hinzu: Impfpass, Mutterpass, Kinder-Untersuchungsheft, Zahnärztliches Bonusheft. Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rezepte können dann elektronisch in der ePA abgelegt werden.

Diese Ausstattung benötigen Sie für die ePA und die ePA 2.0

Voraussetzung für die ePA und die ePA 2.0 – wie für alle TI-Anwendungen – ist, dass die Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen ist. Darüber hinaus benötigen Sie: 

So können Sie die ePA abrechnen

Für das Erfassen, Verarbeiten und Speichern solcher Daten auf der ePA können Ärzte und Psychotherapeuten folgende GOP abrechnen.

Videobeitrag zum Thema: die elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte - medizinische Informationen an einer Stelle digital gebündelt. Wie das Prinzip funktioniert, sehen Sie im nebenstehenden Videobeitrag der KBV.

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