AU per Telefon soll dauerhaft möglich sein

Praxen sollen durch telefonische Krankschreibung entlastet werden – und Patienten geschont

schnurloses Telefon liegt auf einer Krankschreibung
© Stockfotos-MG | AdobeStock

Die Möglichkeit, Krankschreibungen (AU) per Telefon zu erhalten, war während der Corona-Krise eine wichtige Option: Sie hat Arztpraxen entlastet und Infektionsgefahren – zum Beispiel in vollen Wartezimmern – reduziert. Die Regelung war nach mehrmaliger Verlängerung am 1. April 2023 ausgelaufen.

Nach den positiven Erfahrungen plant die Bundesregierung, die telefonische Krankschreibung wieder einzuführen und dauerhaft zuzulassen – allerdings nur bei Krankheiten ohne schwere Symptome und nur bei Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind. Der Bundestag hat eine entsprechende Regelung verabschiedet, nach der der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gebeten wird, innerhalb der nächsten sechs Monate entsprechende Richtlinien auszuarbeiten.