Arzt- und Therapeutenregister

Grundvoraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit

Die Eintragung in das Arzt- / Psychotherapeutenregister ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit. Sie ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu beantragen, in deren Zulassungsbezirk der Wohnsitz des Antragstellers liegt. Bei einer Teilnahme im Rahmen einer Ermächtigung ist die Eintragung nicht notwendig.

Bei beabsichtigter Übernahme einer Praxis in einem von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Bereich ist es sinnvoll, sich in die Warteliste der KVWL eintragen zu lassen.

Ihr Weg in die Zulassung und Anstellung

Jede Kassenärztliche Vereinigung (KV) führt ein Arzt- und Psychotherapeutenregister. Darin sind alle Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen aufgeführt, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich versicherten Patient*innen zugelassen oder angestellt sind oder eine Zulassung oder Anstellung in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) anstreben.

Anträge für die Eintragung in die Warteliste der KVWL – sortiert nach Fachgebieten

Sie planen eine Niederlassung in einem gesperrten Bereich in Westfalen-Lippe? Dann empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig auf die Warteliste setzen zu lassen. Nutzen Sie das Antragsformular Ihrer Fachrichtung.

Telefonische Erreichbarkeit

Telefonisch erreichen Sie das Team Genehmigungen Ärzte und das Team Genehmigungen Psychotherapeuten montags, dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 8 bis 15 Uhr und donnerstags von 12 Uhr bis 15 Uhr.