Arzt- und Therapeutenregister
Grundvoraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit
Die Eintragung in das Arzt- / Psychotherapeutenregister ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit. Sie ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu beantragen, in deren Zulassungsbezirk der Wohnsitz des Antragstellers liegt. Bei einer Teilnahme im Rahmen einer Ermächtigung ist die Eintragung nicht notwendig.
Bei beabsichtigter Übernahme einer Praxis in einem von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Bereich ist es sinnvoll, sich in die Warteliste der KVWL eintragen zu lassen.
Ihr Weg in die Zulassung und Anstellung
Jede Kassenärztliche Vereinigung (KV) führt ein Arzt- und Psychotherapeutenregister. Darin sind alle Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen aufgeführt, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich versicherten Patient*innen zugelassen oder angestellt sind oder eine Zulassung oder Anstellung in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) anstreben.
Voraussetzungen zur Eintragung ins Arztregister
- Deutsche Approbation als Arzt/Ärztin
- abgeschlossene Facharztweiterbildung
Antragsunterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular; eine formlose Antragstellung ist nicht möglich
- Geburtsurkunde
- Urkunde(n) über Namensänderung(en)
Alternativ können Sie auch einen entsprechenden Nachweis aus dem Personenstandsregister oder Ihren aktuellen Personalausweis einreichen, sofern aus diesem alle Namensführungen (Geburtsname, Familienname, Vornamen) ersichtlich sind. - Zeugnis über die Ärztliche Prüfung oder Diplom
- Promotionsurkunde/Nachweis(e) über die Berechtigung zum Führen akademischer Grade/Titel (sofern vorhanden)
- Deutsche Approbation als Arzt/Ärztin
- Facharzturkunde (Anerkennung einer deutschen Ärztekammer)
- Urkunde(n) über abgeschlossene Weiterbildung(en)
(gemäß der Weiterbildungsordnung einer deutschen Ärztekammer) - Zeugnisse/Bescheinigungen über die bisherige ärztliche Tätigkeit seit dem Staatsexamen/Diplom bis zur Antragstellung
Aus den Zeugnissen/Bescheinigungen wird lediglich der Beschäftigungszeitraum entnommen. Bitte achten Sie darauf, dass der komplette Zeitraum im entsprechenden Zeugnis angegeben ist. Eine Bescheinigung der Klinikverwaltung/Praxis über den Tätigkeitszeitraum ist ebenso ausreichend. Ein Nachweis Ihres aktuellen Arbeitgebers ist auch erforderlich; dieser sollte jedoch nicht älter als acht Wochen sein. Bitte beachten Sie, dass Dienst-/Arbeitsverträge sowie Gehaltsabrechnungen als Nachweis nicht anerkannt werden. - Ausländische Dokumente sind im Original und in entsprechender Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Dolmetscher/Übersetzer einzureichen.
Persönliche Antragsabgabe
- Es besteht die Möglichkeit persönlich in unserer Dienststelle in Dortmund vorbeizukommen und die erforderlichen Originalunterlagen zur Einsichtnahme vorzulegen. Hierfür benötigen Sie keinen Termin. Sie können uns durchgehend montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr erreichen.
- Gerne können Sie auch in einer unserer Bezirksstellen vorbeischauen – welche Bezirksstelle für Sie die verkehrstechnisch günstigste ist, finden Sie unter der Rubrik Bezirsstellen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass unsere Mitarbeiter in den Bezirksstellen lediglich die Anträge annehmen und eine Beurteilung über die Vollständigkeit nicht abgeben.
Bearbeitungsgebühr
Bei Antragstellung ist gemäß §46 Abs. 1 a Ärzte-ZV eine Gebühr in Höhe von 100,-- EUR auf folgendes Konto zu entrichten:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Dortmund
IBAN DE82300606010002613123
BIC DAAEDEDDXXX
Diese Gebühr muss unbedingt mit der Angabe „Arztregistergebühr“ und dem Namen des Antragstellers überwiesen werden. Wir bitten Sie, die Gebühr nicht vor, sondern nach der Antragstellung/Antragsabgabe zu überweisen, da sonst eine korrekte Zuordnung durch unsere Buchhaltung nicht möglich ist.
Bearbeitungsdauer
Liegen alle erforderlichen Unterlagen (inklusive Antragsgebühr) vor, erfolgt die Eintragung zeitnah. Andernfalls erhalten Sie zeitnah eine schriftliche Mitteilung über den aktuellen Bearbeitungsstand. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Nachfragen ab.
Beurkundungspflicht
Die Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister unterliegt einer Beurkundungspflicht. An Stelle von Urschriften können nach § 4 Abs. 3 Ärzte-ZV ausnahmsweise amtlich beglaubigte Abschriften beigefügt werden. Akzeptiert werden z. B. Beglaubigungen durch einen Notar, eine Stadtverwaltung oder ähnliche Behörden die nach § 29 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB X zur Beglaubigung befugt sind.
Voraussetzungen zur Eintragung Therapeutenregister
- die Approbation nach § 2 oder § 12 des Psychotherapeutengesetzes und
- der Fachkundenachweis in einem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anerkannten Richtlinienverfahren der Psychotherapie
- Analytische Psychotherapie
- Tiefenpsycholgisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
- Systemische Therapie (Hinweis: aktuell nur bei Psychologischen Psychotherapeuten möglich)
Bei allen Richtlinienverfahren wird zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen unterschieden.
Erläuterungen zum Fachkundenachweis
Die Voraussetzungen für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arzt- / Psychotherapeutenregister sind nach § 95c Satz 1 SGB V die Approbation als Psychotherapeut nach § 2 oder 12 PsychThG und der Fachkundenachweis.
Der Fachkundenachweis setzt voraus:
- Für den nach § 2 Abs. 1 PsychThG approbierten Psychotherapeuten,
dass die vertiefte Ausbildung gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 PsychThG in einem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 92 Abs. 6a anerkannten Behandlungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde.
Das Zeugnis über die staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten und/oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist dem Antrag beizufügen.
- Für den nach § 2 Abs. 2 und Abs. 3 PsychThG approbierten Psychotherapeuten,
dass die der Approbation zu Grunde liegende Ausbildung und Prüfung in einem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 92 Abs. 6a anerkannten Behandlungsverfahren abgeschlossen wurde.
Die der Approbation zu Grunde liegenden Zeugnisse, Bescheinigungen und Unterlagen müssen eingereicht werden.
- Für den nach § 12 PsychThG approbierten Psychotherapeuten,
dass die für eine Approbation geforderte Qualifikation, Weiterbildung oder Behandlungsstunden, Behandlungsfälle und die theoretische Ausbildung in einem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 anerkannten Behandlungsverfahren nachgewiesen wurde.
Antragsunterlagen
- ausgefülltes Antragsformular. Eine formlose Antragstellung ist leider nicht möglich.
- Geburtsurkunde (oder entsprechender Nachweis aus dem Personenstandsregister)
- gegebenenfalls Urkunde über Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch). Alternativ kann der aktuelle Personalausweis vorgelegt werden, wenn alle Namensführungen (Geburtsname, Familienname, Vornamen) daraus ersichtlich sind.
- Zeugnis über den Studienabschluss
- Promotionsurkunde beziehungsweise Nachweise über die Berechtigung zum Führen akademischer Grade oder Titel (z. B. Diplomurkunde/Bachelor-, Masterurkunde)
- Approbationsurkunde
- Zeugnis über die staatliche Prüfung (§ 2 Abs. 1 PsychThG) bzw. Zeugnisse / Bescheinigungen über die Qualifikation im Richtlinienverfahren (§ 2 Abs. 2 und Abs. 3 PsychThG oder § 12 PsychThG). Haben Sie die Approbation nach § 12 PsychThG – Übergangsregelung erworben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Ein entsprechendes Antragsformular wird Ihnen sodann zur Verfügung gestellt.
- Nachweise/Zeugnisse über bisherige psychotherapeutische Tätigkeiten (siehe Anlage 1 zum Antrag)
- Ausländische Dokumente sind im Original und in entsprechender Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Dolmetscher/Übersetzer einzureichen.
Persönliche Antragsabgabe
- Es besteht die Möglichkeit persönlich in unserer Dienststelle in Dortmund vorbeizukommen und die erforderlichen Originalunterlagen zur Einsichtnahme vorzulegen. Hierfür benötigen Sie keinen Termin. Sie können uns durchgehend montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr erreichen.
- Gerne können Sie auch in einer unserer Bezirksstellen vorbeischauen – welche Bezirksstelle für Sie die verkehrstechnisch günstigste ist, finden Sie unter „KVWL - Selbstverwaltung - Bezirksstellen". Wir weisen allerdings darauf hin, dass unsere Mitarbeiter in den Bezirksstellen lediglich die Anträge annehmen und eine Beurteilung über die Vollständigkeit nicht abgeben.
Bearbeitungsgebühr
Bei Antragstellung ist gemäß § 46 Abs. 1a Ärzte-ZV eine Gebühr in Höhe von 100,- EUR auf folgendes Konto zu entrichten:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Dortmund
IBAN DE82300606010002613123
BIC DAAEDEDDXXX
Diese Gebühr muss unbedingt mit der Angabe „Arztregistergebühr PTG“ und dem Namen des Antragstellers überwiesen werden. Wir bitten Sie, die Gebühr nicht vor, sondern nach der Antragstellung/Antragsabgabe zu überweisen, da sonst eine korrekte Zuordnung durch unsere Buchhaltung nicht möglich ist.
Sollte Sie persönlich in unserer Dienststelle in Dortmund vorbeikommen, ist auch eine Barzahlung möglich (keine EC-Karten-Zahlung!).
Bearbeitungsdauer
Liegen alle erforderlichen Unterlagen (inklusive Antragsgebühr) vor, erfolgt die Eintragung zeitnah. Andernfalls erhalten Sie zeitnah eine schriftliche Mitteilung über den aktuellen Bearbeitungsstand. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Nachfragen ab.
Beurkundungspflicht
Die Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister unterliegt einer Beurkundungspflicht. An Stelle von Urschriften können nach § 4 Abs. 3 Ärzte-ZV ausnahmsweise amtlich beglaubigte Abschriften beigefügt werden. Akzeptiert werden z. B. Beglaubigungen durch einen Notar, eine Stadtverwaltung oder ähnliche Behörden die nach § 29 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB X zur Beglaubigung befugt sind.
Wer die Niederlassungsmöglichkeiten sondieren möchte, kann dies rund um die Uhr im Internet tun. Unter www.kvboerse.de finden Sie eine gut strukturierte und übersichtliche Liste mit möglichen Standorten. Mit wenigen Klicks können Sie auch eine eigene Such-Anzeige nach Ihren Wünschen erstellen.
Das Portal www.kvboerse.de wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe gemeinsam betrieben, sodass Ihre Suche auch die geografischen Schnittstellen dieser Regionen einbezieht.
Planen Sie eine Niederlassung in einem gesperrten Bereich in Westfalen-Lippe? Dann empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig in die Warteliste eintragen zu lassen.
Die Warteliste dient der Dokumentation Ihrer Wartezeit auf einen Praxissitz und kann ein Kriterium für Auswahlentscheidungen in einem Nachbesetzungsverfahren sein. Mit der Eintragung können Sie also Ihre Chancen bei der Bewerbung um einen Praxissitz erhöhen. Sie wird daher auch immer nur dann zum Abgleich herangezogen, wenn tatsächlich eine Auswahlentscheidung ansteht.
Sie wird nicht verwendet, um Sie über aktuell passende Ausschreibungen zu informieren.
Die Eintragung in die Warteliste führt auch nicht automatisch zur Aufnahme in die Bewerberliste für einen frei werdenden Praxissitz. In jedem Fall ist eine gesonderte Bewerbung aufgrund der Ausschreibung(en) erforderlich.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Eintragung in die Warteliste ist, dass Sie bereits bei einer Kassenärztlichen Vereinigung in einem Arztregister eingetragen sind.
Als Nachweis reichen Sie bitte zusätzlich zum Antragsformular einen aktuellen Arztregisterauszug Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ein; dies entfällt sofern Sie im Arztregister der KVWL eingetragen sind.
Anträge für die Eintragung in die Warteliste der KVWL – sortiert nach Fachgebieten
Sie planen eine Niederlassung in einem gesperrten Bereich in Westfalen-Lippe? Dann empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig auf die Warteliste setzen zu lassen. Nutzen Sie das Antragsformular Ihrer Fachrichtung.
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Anästhesie: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLAnästhesiologie; Anästhesiologie und Intensivtherapie
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Augenheilkunde: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLAugenheilkunde
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Chirurgie/Orthopädie: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLAllgemeine Chirurgie; Chirurgie; Gefäßchirurgie; Kinderchirurgie; Plastische Chirurgie; Plastische und ästhetische Chirurgie; Visceralchirurgie; Orthopädie; Orthopädie und Unfallchirurgie
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Fachärztliche Internisten: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLInnere Medizin, Innere Med. und (SP) Angiologie, Innere Med. und (SP) Endokrinologie und Diabetologie, Innere Med. und (SP) Gastroenterologie, Innere Med. und (SP) Geriatrie, Innere Med. und (SP) Hämatologie und Onkologie, Innere Med. und (SP) Kardiologie, Innere Med. und (SP) Nephrologie, Innere Med. und (SP) Pneumologie, Innere Med. und (SP) Rheumatologie, Lungen- und Bronchialheilkunde
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Frauenärzte: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLFrauenheilkunde und Geburtshilfe
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Hausärzte: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLAllgemeinmedizin, Innere Medizin, Praktischer Arzt
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Hautärzte: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLHaut- und Geschlechtstkrankheiten
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HNO-Ärzte: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLHals-Nasen-Ohrenheilkunde, Phoniatrie und Pädaudiologie, Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
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Humangenetiker: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLHumangenetik
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Kinderärzte: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLKinder- und Jugendmedizin, Kinderheilkunde
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Kinder- und Jugendpsychiater: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLKinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
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Laborärzte: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLBiochemie, Experimentelle und Diagnostische Mikrobiologie, Immunologie, Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
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Nervenärzte: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLNervenheilkunde, Neurologie, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie
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Neurochirurgen: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLNeurochirurgie
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Nuklearmediziner Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLNuklearmedizin
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Pathologen: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLNeuropathologie, Pathologie, Pathologische Anatomie
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Physikal.- und Reha.-Mediziner: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLPhysikalische und Rehabilitative Medizin, Physiotherapie
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Physikal.- und Reha.-Mediziner: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLPhysikalische und Rehabilitative Medizin, Physiotherapie
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Warteliste: Antrag auf Eintragung - PsychotherapeutenKinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Psychologische Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin, "ärztlicher Psychotherapeut"
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Radiologen: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLDiagnostische Radiologie, Radiologe, Radiologische Diagnostik, Strahlentherapie und Radiologische Diagnostik
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Strahlentherapeuten: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLStrahlentherapie
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Transfusionsmediziner: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLBlutspende- und Transfusionsmedizin, Transfusionsmedizin
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Urologen: Antrag auf Eintragung in Warteliste der KVWLUrologie
Telefonische Erreichbarkeit
Telefonisch erreichen Sie das Team Genehmigungen Ärzte und das Team Genehmigungen Psychotherapeuten montags, dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 8 bis 15 Uhr und donnerstags von 12 Uhr bis 15 Uhr.