Telematikinfrastruktur (TI)
Das digitale Netz für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Grundlage für eine sichere, digitale Vernetzung aller Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und weiterer Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen.
Ein wesentliches Ziel ist es, medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, schnell, einfach und sicher zur Verfügung zu stellen. Oberste Priorität hat hierbei die Datensicherheit.
Seit dem 30. Juni 2019 müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein.
Jetzt handeln!
RSA-Zertifikate von eHBA (Heilberufsausweisen) und SMC-B (Praxisausweisen) werden ab dem 30. Juni 2026 gesperrt. Nur Komponenten, die eine ECC-Verschlüsselung ermöglichen, funktionieren dann weiter.
Ohne Umstellung auf die aktuellen Komponenten ist zukünftig kein TI-Zugang möglich!
- kein Upload der Abrechnung über das Mitgliederportal oder 1-Click
- kein Zugriff auf ePA, E-Rezept, eAU & weitere TI-Dienste
- starke Einschränkung des Praxisbetriebs
WICHTIG: Keine Übergangsfrist und kein technischer Aufschub möglich! Bitte folgen Sie dem Aufruf der Hersteller zum Kartentausch!
- Der Anbieter medisign teilt mit, dass die seit Januar 2026 ausgegebenen eHBA getauscht werden müssen. Die betroffenen Praxen werden vom Anbieter kontaktiert und über das weitere Vorgehen informiert.
- Darüber hinaus müssen einige eHBA des Herstellers Idemia (zu erkennen auf der Karten-Rückseite) der Firmen D-Trust und SHC+Care aufgrund einer Sicherheitslücke getauscht werden. Weitere Informationen erhalten Sie von den beiden Anbietern oder von Ihrer Ärztekammer.
Ausstattung und Refinanzierung: Das müssen Sie wissen
Hier finden Sie alle Infos zu den TI-Anwendungen
Weitere Aspekte zur Telematikinfrastruktur
Das Sichere Netz der KVen (SNK) ist an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Die Anwendungen im sicheren Netz der KVen, wie beispielsweise die Online-Abrechnung, erreichen Sie auch über den TI-Konnektor.
Praxen, die heute einen KV-SafeNet-Anschluss haben und auf die TI umsteigen, wird geraten, die Kündigungsfristen zu prüfen, gegebenenfalls sieht der Vertrag mit dem KV-SafeNet Anbieter für diesen Fall ein ordentliches Kündigungsrecht vor.
Kündigen Sie rechtzeitig, um nicht zwei Anschlüsse parallel betreiben und finanzieren zu müssen!
Die gematik hat ein Informationsblatt zu „Datenschutz und Haftung in der Telematikinfrastruktur“ herausgegeben, in dem klargestellt ist, dass eine Haftung des Arztes oder Psychotherapeuten in jedem Fall ausscheidet, sofern die zugelassenen Komponenten (insbesondere der Konnektor) der TI bestimmungsgemäß verwendet und gemäß den im Betriebshandbuch der Komponenten beschriebenen Anforderungen aufgestellt und betrieben werden.
Die vollständigen Aussagen der gematik entnehmen Sie bitte folgendem Informationsblatt: Datenschutz und Haftung in der Telematikinfrastruktur
Tipps und Tricks zur Telematikinfrastruktur
Tipps und Tricks zur Telematikinfrastruktur:
Hier finden Sie unsere Checkliste zum Herunterladen.
FAQ zur Telematikinfrastruktur:
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten übersichtlich zusammengefasst.
News zum Thema Telematikinfrastruktur
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Kein Aufschub: Konnektor muss ab Januar ECC-fähig sein
Zum 31. Dezember 2025 wird die RSA-Verschlüsselung in der TI abgeschaltet. Danach funktionieren nur ECC-fähige Komponenten weiter. Niedergelassene müssen jetzt ihren Konnektor prüfen, damit ihr Praxisbetrieb im Januar nicht lahm liegt.
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Niedergelassene sind bei Digitalisierung weiter als Kliniken
Die Akzeptanz und Verbreitung digitaler Anwendungen im ambulanten Bereich sind weiter gestiegen. Die Ärzte und Psychotherapeuten könnten in ihren Praxen sogar noch weiter sein, wenn die Krankenhäuser digital aufholen würden. Das zeigt das PraxisBarometer Digitalisierung 2025, eine deutschlandweite Befragung der Praxen im Auftrag der KBV.
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Abschaltung der RSA-Verschlüsselung zum 31. Dezember 2025
Laut Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesnetzagentur läuft die Gültigkeit des aktuellen Verschlüsselungsalgorithmus RSA2048 zum 31. Dezember 2025 aus und muss auf das neue Verfahren ECC256 umgestellt werden. Dieses gilt als sicherer und effizienter als RSA2048. Verfahren zur Datenverschlüsselung kommen unter anderem bei der elektronischen Signatur zum Einsatz.