Telematikinfrastruktur (TI)

Das digitale Netz für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen

 

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Grundlage für eine sichere, digitale Vernetzung aller Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und weiterer Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen. Seit dem 30.Juni 2019 müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein. Ein wesentliches Ziel ist es, medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, schnell, einfach und sicher zur Verfügung zu stellen. Oberste Priorität hat hierbei die Datensicherheit. Auf dieser Seite informieren wir Sie ausführlich über die notwendige Ausstattung, die Praxen für den Anschluss an die TI benötigen. 

Finanzierungs­grundlage für Telematik­infrastruktur angepasst

Am 7. September 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die zum 1. Juli 2023 in Kraft getretene Festlegung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur überarbeitet, nachdem die KBV gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mehrfach Anpassungen gefordert hatte.

Eine wichtige Information vorab: Es muss kein gesonderter Nachweis an die KVWL erbracht werden! Dafür werden die Angaben in der Abrechnungsdatei herangezogen. Sie müssen somit keine schriftlichen Nachweise mehr erbringen oder Anzeigen über das Mitgliederportal erstellen.

Weitere Informationen zur TI-Finanzierung ab dem 1. Juli 2023 finden Sie unter dem Punkt „Finanzierung der Anbindung“ . 

Das benötigen Praxen für den Anschluss

Um die Telematikinfrastruktur nutzen zu können, benötigt jede Betriebsstätte und jede Nebenbetriebsstätte verschiedene Komponenten und Dienste. Für alle gelten hohe Anforderungen an die Funktionalität und Sicherheit. Sie müssen daher von der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) zugelassen sein. Hier finden Sie alle Informationen zu den benötigten Komponenten. 

Finanzierung der Anbindung ab 1. Juli 2023

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPfleEG) wurde die Finanzierung der Anbindung an die TI sowie die Installation von TI-Fachanwendungen auf monatliche Pauschalen geändert.

Ab 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Das BMG hat diese Pauschalen per Rechtsverordnung festgelegt. Die monatlichen Pauschalen berechnen sich dabei aus den bisherigen Einmalpauschalen sowie den Betriebskosten verteilt auf einen Zeitraum von 60 Monaten.

Bitte beachten Sie: Sie können uns noch bis zum 15. Oktober Anträge für die TI-Pauschalen der bis zum 30. Juni 2023 gültigen TI-Finanzierungsvereinbarung im geschützten Mitgliederportal der KVWL anzeigen, sofern die Anspruchsvoraussetzung bis zum 30. Juni 2023 entstanden ist. Für Anspruchsvoraussetzungen ab dem 1. Juli 2023 können keine Einmalpauschalen mehr erstattet werden.

Entwicklung der TI-Finanzierungsvereinbarung

Weitere Aspekte zur Telematikinfrastruktur

Tipps und Tricks zur Telematikinfrastruktur

Termine

NEWS

  • 18.09.2023 Aktuelle Meldung

    TI-Finanzierung: Keine schriftlichen Nachweise mehr erforderlich!

    Auf Drängen der Kassenärztlichen Vereinigungen hat das Bundesgesundheitsministerium seine zum 1. Juli in Kraft getretene Festlegung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur überarbeitet und damit einige Mängel behoben. Für KVWL-Mitglieder wird es einfacher.

  • 03.09.2023 Aktuelle Meldung

    Secunet Konnektor Firmware 5.50.3

    Die secunet AG weist auf ein wichtiges Update hin:
    Für alle Konnektoren gilt seit dem 24.08.2023 die Empfehlung des Herstellers, diese Geräte zeitnah auf die Firmware-Version 5.50.3 zu aktualisieren.

  • 21.07.2023 Aktuelle Meldung KBV PraxisNachricht

    Petition zur Sicherung der ambulanten Versorgung

    In einer Petition an den Deutschen Bundestag fordern niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die adäquate Finanzierung von Haus- und Facharztpraxen zur Sicherung und Aufrechterhaltung ambulanter Versorgung. Bis zum 31. Juli kann die Petition noch online unterschrieben werden.