Online-Abrechnung

So erhalten Sie Ihr Geld

Sinnbild mit Taschenrechner, Tabellenblätter und Kulli
© Philip Steury | Adobe Stock

Die rund 183.000 ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland werden nach einem komplexen System honoriert. Der weitaus größte Teil der Vergütung stammt von den gesetzlichen Krankenkassen und wird durch den Arzt im Rahmen seiner vertragsärztlichen Tätigkeit erwirtschaftet.

Honorarzahlung - Das ist wichtig:

Damit wir Ihr Honorar auszahlen können, übermitteln Sie nach jedem Quartal Ihre Abrechnung elektronisch (online) an die KVWL. Die EDV-Abrechnung unterliegt den Bestimmungen der Abrechnungsrichtlinien der KVWL. Die Termine zur Abrechnungsabgabe haben wir für Sie gesondert bereitgestellt. 

Abrechnung - Das ist wichtig:

Blankoformularbedruckung (BFB)

EDV-abrechnende Mediziner können, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, jedes Formular im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mittels Laserdrucker alternativ auf Blankoformularpapier erzeugen (Formular mitsamt den patientenbezogenen Eintragungen). Eine Ausnahme ist das Arzneiverordnungsblatt (Vordruck 16).

Ergänzende Informationen

NEWS

  • 09.12.2024 Aktuelle Meldung

    Sonstige Produkte zur Wundbehandlung seit dem 02.12.2024 nicht mehr verordnungsfähig

    Sonstige Produkte zur Wundversorgung sollten bis auf Weiteres nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Da die gesetzliche Übergangsfrist abgelaufen ist und keine Regelungen zu deren Verlängerung getroffen werden konnten, besteht für verordnende Ärzte das Risiko einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bis hin zum Regress.
     

  • 04.12.2024 Aktuelle Meldung

    Aktuelle Coronavirus-Testverordnung

    Coronatestungen bei asymptomatischen Personen: Verlängerung der Aufbewahrungsfrist und Prüfpflicht bis zum 31.12.2028 nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV).

  • 29.06.2023 Aktuelle Meldung KVWL-Newsletter

    Tipps und Hinweise für die anstehende Abrechnung

    Seit dem 1. Januar 2023 werden Terminvermittlungen vom Haus- oder Kinderarzt zum Facharzt (Hausarztvermittlungsfall) und auch Terminvermittlungen durch die Terminservicestelle (TSS) durch verbesserte Vergütungsregelungen weiter gefördert. Für die korrekte Abrechnung  möchten wir Ihnen einige wichtige Hinweise geben.