Hybrid-DRG

Sicher und verlässlich abrechnen

Sinnbild mit Taschenrechner, Tabellenblätter und Kulli
© Philip Steury | Adobe Stock

Mehr Eingriffe ambulant, weniger stationär – das ist das erklärte Ziel der Einführung der sektorengleichen Vergütung. Mit den sogenannten Hybrid-DRG wurden Fallpauschalen geschaffen, die einheitlich vergütet werden, egal ob der Eingriff ambulant oder stationär erfolgt.

Der Umfang der Eingriffe und Operationen, die über die Hybrid-DRG vergütet werden, wächst seit dem Start Anfang 2024 kontinuierlich an und umfasst 2026 erstmals knapp 900 Eingriffe.

Was gilt für das Jahr 2026?

Rechnen Sie die Hybrid-DRG einfach und komfortabel über unsere Abrechnungsanwendung ab, die wir Ihnen im Mitgliederportal der KVWL bereitstellen.

Ergänzende Informationen zum Thema Hybrid-DRG

Ihr Kontakt bei Fragen

NEWS

  • 14.11.2025 Aktuelle Meldung

    Hybrid-DRG 2026

    Ab 1. Januar 2026 wird der Katalog der Hybrid-DRG deutliche erweitert: Statt bisher 22 umfasst er künftig 69 ambulant durchführbare Eingriffe.

  • 24.04.2025 Gemeinsame Pressemitteilung

    Ambulante Operationen bei Kindern: KVWL und HNO-Ärzte warnen vor Kollaps und fordern eine leistungsgerechte Vergütung

    Die Nachfrage steigt, das Angebot sinkt: Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und die Landesgruppe Westfalen des Berufsverbands der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BV HNO) warnen eindringlich vor einem drohenden Versorgungsengpass in der ambulanten HNO-Kinderchirurgie. Zugleich appellieren sie an die neue Bundesregierung, eine leistungsgerechte Vergütung ambulanter Operationen zu schaffen, um einen Kollaps des Systems abzuwenden.