Hybrid-DRG
Sicher und verlässlich abrechnen
Mehr Eingriffe ambulant, weniger stationär – das ist das erklärte Ziel der Einführung der sektorengleichen Vergütung. Mit den sogenannten Hybrid-DRG wurden Fallpauschalen geschaffen, die einheitlich vergütet werden, egal ob der Eingriff ambulant oder stationär erfolgt.
Der Umfang der Eingriffe und Operationen, die über die Hybrid-DRG vergütet werden, wächst seit dem Start Anfang 2024 kontinuierlich an und umfasst 2026 erstmals knapp 900 Eingriffe.
Was gilt für das Jahr 2026?
Rechnen Sie die Hybrid-DRG einfach und komfortabel über unsere Abrechnungsanwendung ab, die wir Ihnen im Mitgliederportal der KVWL bereitstellen.
- Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als verlässlicher, nicht profitorientierter Abrechnungspartner gegenüber allen Krankenkassen.
- Wir unterstützen Sie bei der Abrechnung der Leistungen in gewohnter Qualität – individuell und persönlich. Und wir finden auch gemeinsame Lösungen, wenn es einmal schwierig wird.
- Wir bieten Ihnen unsere Dienstleistung auch nach der Übergangsphase zu einem verlässlichen und wirtschaftlich interessanten Verwaltungskostensatz von 1,8 Prozent zzgl. USt. an.
- Wir unterstützen Sie bei der Aufteilung der Vergütungspauschalen an die beteiligten Ärzte – flexibel und transparent.
- Der für die Ermittlung der korrekten Hybrid-DRG erforderliche Grouper ist in der Anwendung bereits integriert. So können Sie Kosten einsparen und Regresse vermeiden.
- Sie können Ihre Hybrid-DRG-Abrechnung jederzeit einreichen – also auch losgelöst von der Quartalsabrechnung – und behalten stets den Überblick über Ihre Fälle.
- Wir prüfen Ihre erfassten Abrechnungen und übermitteln sie an die zuständigen Krankenkassen. Innerhalb von 21 Tagen prüfen die Krankenkassen die Abrechnungen und veranlassen die Zahlung an die KVWL. Gibt es Beanstandungen, klären wir diese gemeinsam mit Ihnen. Sobald die Vergütung bei der KVWL eingegangen ist, zahlen wir diese an Sie aus und stellen wir Ihnen die begleitenden Unterlagen online bereit.
Damit die KVWL die Abrechnung übernehmen kann, müssen Sie uns beauftragen. Bitte nehmen Sie dazu mit uns per E-Mail Kontakt auf, wir stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Senden Sie Ihre E-Mail bitte an: hybrid-drgs@kvwl.de.
Darüber hinaus müssen Sie über eine Genehmigung zum ambulanten Operieren gemäß § 135 Abs.2 SGB V verfügen.
Sofern eine Beauftragung der KVWL erfolgt, stellen wir Ihnen in unserem Mitgliederportal eine Webanwendung zur Abrechnung der Hybrid-DRG-Fälle zur Verfügung. Über diese Anwendung können Sie die Hybrid-DRG-Fälle direkt über uns abrechnen.
In der Anwendung ist der Grouper direkt integriert. Beim Grouper handelt es sich um ein Software-Programm, das auf Basis verschiedener Parameter wie durchgeführter Prozeduren, Komorbiditäten, Geschlecht und Alter des Patienten eine Fallgruppenzuordnung vornimmt und eine fallindividuelle Bestimmung der DRG für die Abrechnung ermöglicht. Eine Anleitung zur Befüllung der Anwendung finden Sie im Download-Bereich des Mitgliederportals.
Die ab dem 01.01.2026 für die Hybrid-DRG relevanten OPS-Codes und daraus folgenden Fallpauschalen finden Sie bei der KBV unter diesem Link. Die KBV stellt ebenfalls eine Übersicht der Hybrid-DRG samt Vergütung bereit.
Zusammengefasst gelten für das Jahr 2026 insgesamt 69 Hybrid-DRG aus den Leistungsbereichen:
Herz- und Gefäßmedizin
- Diagnostische und therapeutische Interventionen an den Herzkranzgefäßen (Koronarangiographie, Stentimplantationen)
- Elektrophysiologische Untersuchungen am Herzen inklusive ablativer Maßnahmen (z.B. Katheterablationen)
- Operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren
- Perkutan-transluminale Gefäßinterventionen (z.B. Angioplastien, Stentings anderer Gefäßregionen)
Viszeralchirurgie und Proktologie
- Eingriffe an Analfisteln
- Eingriffe am Rektum, Sinus pilonidalis und Perianalregion
- Laparoskopische Appendektomie
- Eingriffe an Galle, Leber, Pankreas (inkl. Cholezystektomie, Leberresektionen)
- Hernienchirurgie
Urologische und Andrologische Chirurgie
- Eingriffe an Hoden, Nebenhoden und Penis (inkl. Orchidektomie, Epididymektomie, Penisplastik, Hydrozele-/Varikozeleingriffe)
- Entfernung von Harnleitersteinen und anderen urologischen Konkrementen (mit allen Zugangswegen)
Gynäkologie
- Ovariektomien und weitere Eingriffe an Eierstock, Eileiter, Uterus und Vulva
Orthopädie und Unfallchirurgie
- Arthrodese (Versteifung) von Zehengelenken und anderen kleinen Gelenken der Extremitäten
- Frakturrepositionen und ausgewählte osteosynthetische und traumatologische Verfahren
Diagnostische Prozeduren
- Lymphknotenbiopsien aller Regionen (inkl. axillär, inguinal, zervikal)
Im Jahr 2026 wird es im Vergleich zu 2025 einen umfangreicheren Katalog geben. Das bedeutet, es werden noch mehr Eingriffe als Hybrid-DRG erbringbar sein.
Erstmals kommen nun auch kardiologische Eingriffe hinzu. Die Hybrid-DRG werden darüber hinaus stärker nach Schweregraden differenziert.
Außerdem sind die Hybrid-DRG künftig nur bei Personen ab 18 Jahren und Menschen ohne Behinderung berechnungsfähig.
Ergänzende Informationen zum Thema Hybrid-DRG
Technisch betrachtet ist ein Hybrid die Zusammenführung verschiedener Technologien; im übertragenen Sinne auch für die Kombination zweier Abrechnungssysteme, dem ambulanten und dem stationären.
Die Abkürzung DRG stammt aus dem Englischen und bedeutet „diagnosis-related groups“ (deutsch: diagnosebezogene Fallgruppen). Sie bezeichnen eine dem stationären Abrechnungsbereich entstammende Abrechnungssystematik. 2003 erstmals nach australischem Vorbild in Deutschland eingeführt, dienen DRG der Zusammenfassung ähnlicher Diagnosen und ähnlichen Aufwands zu Fallgruppen.
Die Hybrid-DRG ist also eine Vergütungssystematik, bei der Vertragsärzte und Krankenhäuser für ausgewählte Leistungen die gleiche Vergütung erhalten (sog. sektorengleiche oder sektorenübergreifende Vergütung).
NEWS
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Hybrid-DRG 2026
Ab 1. Januar 2026 wird der Katalog der Hybrid-DRG deutliche erweitert: Statt bisher 22 umfasst er künftig 69 ambulant durchführbare Eingriffe.
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Ambulante Operationen bei Kindern: KVWL und HNO-Ärzte warnen vor Kollaps und fordern eine leistungsgerechte Vergütung
Die Nachfrage steigt, das Angebot sinkt: Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und die Landesgruppe Westfalen des Berufsverbands der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BV HNO) warnen eindringlich vor einem drohenden Versorgungsengpass in der ambulanten HNO-Kinderchirurgie. Zugleich appellieren sie an die neue Bundesregierung, eine leistungsgerechte Vergütung ambulanter Operationen zu schaffen, um einen Kollaps des Systems abzuwenden.