Verlegung
Was Sie wissen sollten
Für Vertragsärztinnen und -ärzte sowie -psychotherapeutinnen und -therapeuten besteht die Möglichkeit, den Praxissitz zu verlegen. Außerdem kann ein KVWL-Mitglied neben der Tätigkeit an seinem Praxissitz (Ort der Niederlassung) auch an weiteren Orten tätig werden: Zu unterscheiden sind hier im Wesentlichen das Tätigwerden an Orten ausgelagerter Praxisräume und die Gründung von genehmigungspflichtigen Zweigpraxen.
Für sämtliche Standorte einer Praxis müssen genehmigungspflichtige Leistungen getrennt beantragt werden. Alle wichtigen Infos und Anträge finden Sie auf dieser Seite.
Alle relevanten Anträge zur vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung zum Thema Verlegung finden Sie auf der Themenseite Zulassungsausschuss