Verlegung
Was Sie wissen sollten
Für Vertragsärztinnen und -ärzte sowie -psychotherapeutinnen und -therapeuten besteht die Möglichkeit, den Praxissitz zu verlegen. Außerdem kann ein KVWL-Mitglied neben der Tätigkeit an seinem Praxissitz (Ort der Niederlassung) auch an weiteren Orten tätig werden: Zu unterscheiden sind hier im Wesentlichen das Tätigwerden an Orten ausgelagerter Praxisräume und die Gründung von genehmigungspflichtigen Zweigpraxen.
Für sämtliche Standorte einer Praxis müssen genehmigungspflichtige Leistungen getrennt beantragt werden. Alle wichtigen Infos und Anträge finden Sie auf dieser Seite.
Verlegung des Praxissitzes: Anträge und Informationsblätter
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Antrag auf Zusicherung zur Verlegung des Vertragstherapeutensitzes
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Antrag auf Verlegung des Vertragsarztsitzes
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Antrag auf Verlegung des Vertragstherapeutensitzes
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Microsoft Word - [AF-SI-ZA-022] VERL - Zusicherung der Genehmigung zur Verlegung
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Antrag auf Verlegung des Standortes bei Genehmigung zur Beschäftigung eines Arztes in einer Versorgerzweigpraxis
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Antrag auf Verlegung des Standortes bei Genehmigung zur Beschäftigung eines Therapeuten in einer Versorgerzweigpraxis