Vertreterversammlung - Tagesordnung und Berichte
Kassenärztliche Vereinigungen sind Institutionen der ärztlichen Selbstverwaltung. Alle sechs Jahre wählen die Mitglieder - niedergelassene, ermächtigte und angestellte Ärzte und Psychotherapeuten im ambulanten vertragsärztlichen Bereich - aus ihren Reihen eine Vertreterversammlung.
Die Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Körperschaft sind. Sie beschließt den Haushalt und legt den Verwaltungskostensatz fest, der vom Honorar der Mitglieder einbehalten wird und die Arbeit der Körperschaft finanziert. Die Vertreterversammlung beschließt u. a. die Satzung der KVWL, wählt den hauptamtlichen Vorstand und kontrolliert die Verwaltung.
Die Mitglieder der Vertreterversammlung üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Die Vertreterversammlung der KVWL besteht aus 50 Mitgliedern, von denen fünf psychologische Psychotherapeuten sind.
Die Vertreterversammlung richtet Ausschüsse ein. Der Hauptausschuss unterstützt die Vertreterversammlung bei ihren Kontrollaufgaben. Die drei beratenden Fachausschüsse der hausärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung müssen angehört werden, bevor versorgungsbereichsrelevante Beschlüsse gefasst werden. Dies betrifft besonders Fragen der Sicherstellung und Honorarverträge.
Tagesordnung - Berichte des Vorstandes
Der Vorstand der KVWL unterliegt einer satzungsgemäßen Berichtspflicht. Im Rahmen regelmäßiger Vertreterversammlungen berichtet er über die Umsetzung von Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, die finanzielle Situation und die voraussichtliche Entwicklung der KVWL.
Ort der Sitzungen:
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Robert-Schimrigk-Str. 4 - 6
44141 Dortmund
Tagesordnung der 28. ordentlichen Sitzung der XV. Vertreterversammlung
- Genehmigung der Beschlussprotokolle vom 02.09.2022
- Bericht der Selbstverwaltung
- Verleihung der Rolf-Schlingmann-Ehrenmedaille
- Bericht des Vorstandes
- Änderung der „Entschädigungsregelung für Organmitglieder nach § 81 Abs. 1 Ziff. 8 SGB V“ als Bestandteil der Satzung
– nach § 9 Abs. 1 Ziff. 5 Buchstabe c der Satzung – - Änderung des HVM
- Haushalt (intern)
- Auswirkung des GKV-FinSTG (intern)
- Kleine Anfragen
Sitzungstermine 2023
Termine der XVI. Amtsperiode der Vertreterversammlung
Sa. 14.01.2023, 10.00 Uhr
2. Sitzung der Vertreterversammlung
Fr. 24.03.2023, 15.30 Uhr
3. Sitzung der Vertreterversammlung
Fr. 02.06.2023, 15.30 Uhr
4. Sitzung der Vertreterversammlung
Fr. 08.09.2023, 15.30 Uhr
5. Sitzung der Vertreterversammlung
Sa. 18.11.2023, 10.00 Uhr
6. Sitzung der Vertreterversammlung
Ältere VV-Berichte
Sollten Sie Interesse an älteren VV Berichten haben, wenden Sie sich bitte an:
Ann-Kristin Pradella (Geschäftsstelle Selbstverwaltung)