Abgabefristen Quartalsabrechnung
und Abschlagszahlungen/Restzahlungen
Abgabe der Quartalsabrechnung 4/2024
Der späteste Termin für die Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung 4/2024 ist am Freitag, 10. Januar 2025.
Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Abgabe der Quartalsabrechnung zu Honorarabzügen führen kann (vgl. Abrechnungsrichtlinien). Die Erklärung zur Vierteljahresabrechnung können Sie auf der Seite Online-Abrechnung erstellen, als PDF herunterladen und unterschrieben an die Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) schicken. Sie können uns Ihre begleitenden Unterlagen zu der Quartalsabrechnung mit der Post oder anderen Dienstleistungsunternehmen zusenden.
Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung des Gesundheitssystems (insbesondere durch Neuerungen wie z. B. die Einführung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes und Sonderverträge) wird es immer wichtiger, dass die Abrechnungen fristgerecht bei uns eingehen.
Nur wenn der Abrechnungsprozess ordnungsgemäß und termingerecht erfolgt, kann das Honorar zu den festgelegten Zahlungsterminen ausgezahlt werden. Hierzu ist in den Abrechnungs-Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Folgendes geregelt:
§ 9 Abgabefrist für die Abrechnung
Der Vertragsarzt hat die Abrechnungsdaten einschließlich der erforderlichen Abrechnungsunterlagen zu der von der KVWL festgesetzten und bekanntgegebenen Abgabefrist zu übermitteln. Die Abgabefrist kann auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden. Der Antrag ist schriftlich vor Ablauf der Abgabefrist zu stellen. Zur Begründung sind die Hinderungsgründe im Einzelnen darzulegen.
Wird die Abrechnung nicht innerhalb der Abgabefrist bzw. der verlängerten Frist nach Abs. 1 Satz 2 eingereicht, kann die KVWL zur Deckung des mit der Bearbeitung einer verspäteten Abrechnung verbundenen höheren Aufwandes zusätzliche Verwaltungskosten erheben. Diese betragen pauschaliert 0,1 % des Gesamthonorars (inkl. Kosten) für jeden Kalendertag der Fristüberschreitung, mindestens jedoch 50,00 Euro, höchstens jedoch insgesamt 10 % des Gesamthonorars.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Verlängerung der Abgabefrist nur im begründeten Einzelfall und nach einem schriftlichen Antrag (unter Angabe der Betriebsstättennummer) vor Ende der Abgabefrist gewährt werden kann.
In der Regel stellen organisatorische Gründe sowie sich wiederholende Gründe keinen begründeten Einzelfall dar. Die Praxisorganisation ist so zu gestalten, dass die Abgabe der Abrechnung fristgerecht erfolgen kann. Sollte Ihre Praxis zum Einreichungsdatum (bis zum 10. des ersten Folge-Quartalsmonats) geschlossen sein, ist die Abgabe der Abrechnung bereits ab dem 15. des dritten Quartalsmonats möglich.
Termine für die Abschlags- und Restzahlungen
Quartal: 2/2025 bis 1/2026
Lt. Vorstandsbeschluss vom 03.09.2024 (Änderungen vorbehalten)
Zahlungen | Quartal | Wochentag | Ausführungstag |
---|---|---|---|
1. Abschlagszahlung | 2/25 | Donnerstag | 15. Mai 2025 |
2. Abschlagszahlung | 2/25 | Dienstag | 10. Juni 2025 |
3. Abschlagszahlung | 2/25 | Dienstag | 15. Juli 2025 |
Restzahlung | 1/25 | Freitag | 25. Juli 2025 |
1. Abschlagszahlung | 3/25 | Freitag | 15. August 2025 |
2. Abschlagszahlung | 3/25 | Mittwoch | 10. September 2025 |
3. Abschlagszahlung | 3/25 | Mittwoch | 15. Oktober 2025 |
Restzahlung | 2/25 | Freitag | 24. Oktober 2025 |
1. Abschlagszahlung | 4/25 | Freitag | 14. November 2025 |
2. Abschlagszahlung | 4/25 | Mittwoch | 10. Dezember 2025 |
3. Abschlagszahlung | 4/25 | Donnerstag | 15. Januar 2026 |
Restzahlung | 3/25 | Montag | 26. Januar 2026 |
1. Abschlagszahlung | 1/26 | Montag | 16. Februar 2026 |
2. Abschlagszahlung | 1/26 | Dienstag | 10. März 2026 |
3. Abschlagszahlung | 1/26 | Mittwoch | 15. April 2026 |
Restzahlung | 4/25 | Donnerstag | 24. April 2026 |
Quartal: 2/2024 bis 1/2025
lt. Vorstandsbeschluss vom 19.09.2023 (Änderungen vorbehalten)
Zahlungen | Quartal | Wochentag | Ausführungstag |
---|---|---|---|
1. Abschlagszahlung | 2/24 | Mittwoch | 15. Mai 2024 |
2. Abschlagszahlung | 2/24 | Montag | 10. Juni 2024 |
3. Abschlagszahlung | 2/24 | Montag | 15. Juli 2024 |
Restzahlung | 1/24 | Donnerstag | 25. Juli 2024 |
1. Abschlagszahlung | 3/24 | Donnerstag | 15. August 2024 |
2. Abschlagszahlung | 3/24 | Dienstag | 10. September 2024 |
3. Abschlagszahlung | 3/24 | Dienstag | 15. Oktober 2024 |
Restzahlung | 2/24 | Freitag | 25. Oktober 2024 |
1. Abschlagszahlung | 4/24 | Freitag | 15. November 2024 |
2. Abschlagszahlung | 4/24 | Dienstag | 10. Dezember 2024 |
3. Abschlagszahlung | 4/24 | Mittwoch | 15. Januar 2025 |
Restzahlung | 3/24 | Freitag | 24. Januar 2025 |
1. Abschlagszahlung | 1/25 | Freitag | 14. Februar 2025 |
2. Abschlagszahlung | 1/25 | Montag | 10. März 2025 |
3. Abschlagszahlung | 1/25 | Dienstag | 15. April 2025 |
Restzahlung | 4/24 | Freitag | 25. April 2025 |