Abgabefristen Quartalsabrechnung

und Abschlagszahlungen/Restzahlungen

Abgabe der Quartalsabrechnung 4/2024

Der späteste Termin für die Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung 4/2024 ist am Freitag, 10. Januar 2025.

Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Abgabe der Quartalsabrechnung zu Honorarabzügen führen kann (vgl. Abrechnungsrichtlinien). Die Erklärung zur Vierteljahresabrechnung können Sie auf der Seite Online-Abrechnung erstellen, als PDF herunterladen und unterschrieben an die Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) schicken. Sie können uns Ihre begleitenden Unterlagen zu der Quartalsabrechnung mit der Post oder anderen Dienstleistungsunternehmen zusenden.

Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung des Gesundheitssystems (insbesondere durch Neuerungen wie z. B. die Einführung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes und Sonderverträge) wird es immer wichtiger, dass die Abrechnungen fristgerecht bei uns eingehen.

Nur wenn der Abrechnungsprozess ordnungsgemäß und termingerecht erfolgt, kann das Honorar zu den festgelegten Zahlungsterminen ausgezahlt werden. Hierzu ist in den Abrechnungs-Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Folgendes geregelt:

§ 9 Abgabefrist für die Abrechnung

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Verlängerung der Abgabefrist nur im begründeten Einzelfall und nach einem schriftlichen Antrag (unter Angabe der Betriebsstättennummer) vor Ende der Abgabefrist gewährt werden kann.

In der Regel stellen organisatorische Gründe sowie sich wiederholende Gründe keinen begründeten Einzelfall dar. Die Praxisorganisation ist so zu gestalten, dass die Abgabe der Abrechnung fristgerecht erfolgen kann. Sollte Ihre Praxis zum Einreichungsdatum (bis zum 10. des ersten Folge-Quartalsmonats) geschlossen sein, ist die Abgabe der Abrechnung bereits ab dem 15. des dritten Quartalsmonats möglich.

Termine für die Abschlags- und Restzahlungen


Quartal: 2/2025 bis 1/2026

Lt. Vorstandsbeschluss vom 03.09.2024 (Änderungen vorbehalten)

Zahlungen Quartal Wochentag Ausführungstag
1. Abschlagszahlung 2/25 Donnerstag 15. Mai 2025
2. Abschlagszahlung 2/25 Dienstag 10. Juni 2025
3. Abschlagszahlung 2/25 Dienstag 15. Juli 2025
Restzahlung 1/25 Freitag 25. Juli 2025
1. Abschlagszahlung 3/25 Freitag 15. August 2025
2. Abschlagszahlung 3/25 Mittwoch 10. September 2025
3. Abschlagszahlung 3/25 Mittwoch 15. Oktober 2025
Restzahlung 2/25 Freitag 24. Oktober 2025
1. Abschlagszahlung 4/25 Freitag 14. November 2025
2. Abschlagszahlung 4/25 Mittwoch 10. Dezember 2025
3. Abschlagszahlung 4/25 Donnerstag 15. Januar 2026
Restzahlung 3/25 Montag 26. Januar 2026
1. Abschlagszahlung 1/26 Montag 16. Februar 2026
2. Abschlagszahlung 1/26 Dienstag 10. März 2026
3. Abschlagszahlung 1/26 Mittwoch 15. April 2026
Restzahlung 4/25 Donnerstag 24. April 2026

Quartal: 2/2024 bis 1/2025

lt. Vorstandsbeschluss vom 19.09.2023 (Änderungen vorbehalten)

Zahlungen Quartal Wochentag Ausführungstag
1. Abschlagszahlung 2/24 Mittwoch 15. Mai 2024
2. Abschlagszahlung 2/24 Montag 10. Juni 2024
3. Abschlagszahlung 2/24 Montag 15. Juli 2024
Restzahlung 1/24 Donnerstag 25. Juli 2024
1. Abschlagszahlung 3/24 Donnerstag 15. August 2024
2. Abschlagszahlung 3/24 Dienstag 10. September 2024
3. Abschlagszahlung 3/24 Dienstag 15. Oktober 2024
Restzahlung 2/24 Freitag 25. Oktober 2024
1. Abschlagszahlung 4/24 Freitag 15. November 2024
2. Abschlagszahlung 4/24 Dienstag 10. Dezember 2024
3. Abschlagszahlung 4/24 Mittwoch 15. Januar 2025
Restzahlung 3/24 Freitag 24. Januar 2025
1. Abschlagszahlung 1/25 Freitag 14. Februar 2025
2. Abschlagszahlung 1/25 Montag 10. März 2025
3. Abschlagszahlung 1/25 Dienstag 15. April 2025
Restzahlung 4/24 Freitag 25. April 2025