Abgabefristen Quartalsabrechnung

und Abschlagszahlungen/Restzahlungen

Quartalsabrechnung 2/2023: Spätester Abgabetermin ist Montag, 10. Juli 2023

Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Abgabe der Quartalsabrechnung zu Honorarabzügen führen kann (vgl. Abrechnungsrichtlinien). Die Erklärung zur Vierteljahresabrechnung können Sie auf der Seite Online-Abrechnung erstellen, als PDF herunterladen und unterschrieben an die Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) schicken.

Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung des Gesundheitssystems, insbesondere durch Neuerungen wie z.B. die Einführung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes und Sonderverträge wird es immer wichtiger, dass die Abrechnungen fristgerecht bei uns eingehen.

Nur wenn der Abrechnungsprozess ordnungsgemäß und termingerecht erfolgt, kann das Honorar zu den festgelegten Zahlungsterminen ausgezahlt werden. Hierzu ist in den Abrechnungs-Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Folgendes geregelt:

§ 9 Abgabefrist für die Abrechnung

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Verlängerung der Abgabefrist nur im begründeten Einzelfall und nach einem schriftlichen Antrag (unter Angabe der Betriebsstättennummer) vor Ende der Abgabefrist gewährt werden kann.

In der Regel stellen organisatorische Gründe sowie sich wiederholende Gründe keinen begründeten Einzelfall dar. Die Praxisorganisation ist so zu gestalten, dass die Abgabe der Abrechnung fristgerecht erfolgen kann. Sollte Ihre Praxis zum Einreichungsdatum (bis zum 10. des ersten Folge-Quartalsmonats) geschlossen sein, ist die Abgabe der Abrechnung bereits ab dem 15. des dritten Quartalsmonats möglich.

Termine für die Abschlags- und Restzahlungen

Quartal: 2/2022 bis 1/2023

Lt. Vorstandsbeschluss vom 21.09.2021 (Änderungen vorbehalten)

Zahlungen Quartal Wochentag Ausführungstag
1. Abschlagszahlung 2/22 Freitag 13. Mai 2022
2. Abschlagszahlung 2/22 Freitag 10. Juni 2022
3. Abschlagszahlung 2/22 Freitag 15. Juli 2022
Restzahlung 1/22 Montag 25. Juli 2022
1. Abschlagszahlung 3/22 Montag 15. August 2022
2. Abschlagszahlung 3/22 Freitag 09. September 2022
3. Abschlagszahlung 3/22 Freitag 14. Oktober 2022
Restzahlung 2/22 Dienstag 25. Oktober 2022
1. Abschlagszahlung 4/22 Dienstag 15. November 2022
2. Abschlagszahlung 4/22 Freitag 09. Dezember 2022
3. Abschlagszahlung 4/22 Freitag 13. Januar 2023
Restzahlung 3/22 Mittwoch 25. Januar 2023
1. Abschlagszahlung 1/23 Mittwoch 15. Februar 2023
2. Abschlagszahlung 1/23 Freitag 10. März 2023
3. Abschlagszahlung 1/23 Freitag 14. April 2023
Restzahlung 4/22 Dienstag 25. April 2023

Quartal: 2/2023 bis 1/2024

Lt. Vorstandsbeschluss vom 27.09.2022 (Änderungen vorbehalten)

Zahlungen Quartal Wochentag Ausführungstag
1. Abschlagszahlung 2/23 Montag 15. Mai 2023
2. Abschlagszahlung 2/23 Montag 12. Juni 2023
3. Abschlagszahlung 2/23 Freitag 14. Juli 2023
Restzahlung 1/23 Dienstag 25. Juli 2023
1. Abschlagszahlung 3/23 Dienstag 15. August 2023
2. Abschlagszahlung 3/23 Montag 11. September 2023
3. Abschlagszahlung 3/23 Freitag 13. Oktober 2023
Restzahlung 2/23 Mittwoch 25. Oktober 2023
1. Abschlagszahlung 4/23 Mittwoch 15. November 2023
2. Abschlagszahlung 4/23 Montag 11. Dezember 2023
3. Abschlagszahlung 4/23 Montag 15. Januar 2024
Restzahlung 3/23 Donnerstag 25. Januar 2024
1. Abschlagszahlung 1/24 Donnerstag 15. Februar 2024
2. Abschlagszahlung 1/24 Montag 11. März 2024
3. Abschlagszahlung 1/24 Montag 15. April 2024
Restzahlung 4/23 Donnerstag 25. April 2024