SAPV
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Was Sie wissen sollten
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist seit April 2017 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie soll dabei helfen, schwerkranken Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung und bei ihren Angehörigen zu ermöglichen.
SAPV – Was ist das?
Unheilbar Erkrankte mit komplexen Symptomen und einer Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten – für sie gibt es die SAPV.
Verordnung von SAPV
Der Vertragsarzt verordnet SAPV auf Formular 63. Voraussetzung hierfür ist, dass der Patient an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet, dass dadurch seine Lebenserwartung begrenzt ist. Zudem muss der Patient eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, die nach den medizinischen und pflegerischen Erfordernissen auch ambulant, im Haushalt des schwerstkranken Menschen oder in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden kann.
Die SAPV kann je nach Bedarf für alle Leistungen der ambulanten Krankenbehandlung verordnet werden. Zusätzlich umfasst sie die im Einzelfall erforderliche Koordination der Teilleistungen sowie die Beratung, Anleitung und Begleitung sowohl des Arztes als auch der anderen beteiligten Leistungserbringer, des Patienten und seiner Angehörigen.
Hält ein Krankenhausarzt die Entlassung eines Patienten für möglich und ist aus seiner Sicht eine SAPV erforderlich, kann er eine Verordnung ausstellen, in der Regel jedoch nur längstens für sieben Tage.
- Ausführliche Informationen zu SAPV finden Sie auf der Internetseite der KBV.