Sektorübergreifende Qualitätssicherung
Valide und vergleichbare Aussagen
Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung (SQS)
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) hat das Ziel, die Qualität nicht mehr ausschließlich getrennt in Praxis und Klinik zu dokumentieren und zu bewerten. Mit sQS werden außerdem valide und vergleichbare Aussagen gemacht, die gewährleisten, dass Patienten in der Praxis und im Krankenhaus nach denselben Qualitätsstandards untersucht und behandelt werden.
Im Fokus stehen dabei Leistungen, die in beiden Sektoren gleichermaßen erbracht werden und sektorenübergreifende Untersuchungs- und Behandlungsabläufe. Die gesammelten Daten ermöglichen Behandlungsverläufe im Ganzen zu analysieren und zu beurteilen.
2025
Zum 1. Januar 2025 wurde ein weiteres Verfahren eingeführt. Hierbei handelt es sich um das QS-Verfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie, kurz QS AmbPT), welches das sechszehnte Verfahren der Richtlinie bildet. Dieses Verfahren startet zunächst mit einer sechsjährigen, regionalen Erprobungsphase in NRW und betrifft somit Psychotherapeuten der KV-Bereiche Nordrhein und Westfalen-Lippe. Eine bundesweite Einführung ist für das Jahr 2031 geplant.
Der G-BA hat am 18. Dezember 2025 beschlossen das Modul Dialyse beim Verfahren QS NET für die Erfassungsjahre 2026 und 2027 auszusetzen. In der Zwischenzeit soll das Verfahren überarbeitet werden. Des Weiteren hat der G-BA beschlossen, dass alle laufenden QS-Maßnahmen für das Verfahren QS WI zum zum 31. Dezember 2025 eingestellt werden. Eine Überführung des Verfahrens in den Regelbetrieb findet nicht statt.
2020
Als viertes Verfahren ist am 1. Januar 2020 die „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)“ hinzugekommen. und Behandlungsmethoden werden derzeit vorbereitet.
2019
Seit dem 1. Januar 2019 hat die Datenerhebung für die Qualitätssicherung (QS) der Gallenblasenoperation (Cholezystektomie) begonnen (QS CHE). Im Bereich der KVWL sind vom dritten Verfahren des DeQS-RL derzeit keine Vertragsärzte betroffen.
2018
Als zweites Verfahren startete Anfang des Jahres 2018 die "Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen (QS-WI)“.
2016
Der G-BA hat im Februar 2016 das erste bundesweit verbindliche Verfahren zur sQS auf den Weg gebracht, bei dem Vertrags- und Krankenhausärzte nach denselben Qualitätssicherungs-Vorgaben bewertet werden. Es handelt sich hierbei um die "Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie".
Alle Infos zu den einzelnen Verfahren
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QS PCI
Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie
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QS CHE
Cholezystektomie
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QS Prostata-CA
Lokal begrenztes Prostatakarzinom (QS Prostata-CA)
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QS AmbPT
Ambulante Psychotherapie
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QS NET – pausiert EJ 2026/2027
Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen
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QS WI – beendet
Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen
Was sonst noch wichtig ist:
Die Datenübermittlung für die fallbezogene Dokumentation der Praxis und die fallbezogene Dokumentation der Patientenbefragung muss fristgerecht quartalsweise und gesammelt je HBSNR an die Datenannahmestelle erfolgen. Die Datenübermittlung erfolgt dabei über das Mitgliederportal der KVWL. Eine Anleitung zur Übermittlung Ihrer Daten über das KVWL Mitgliederportal finden Sie im nachfolgenden Leitfaden – wahlweise als PDF-Download oder als Video-Tutorial.
Die Datenübermittlung für die Verfahren der DeQS-RL ist ab dem 3. Quartal 2026 auch über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) möglich. Die Übermittlung über KIM erfolgt über die entsprechende Funktion in Ihrem PVS. Eine manuell erzeugte Standard-KIM-Nachricht (eNachricht) mit angehängter Dokumentation kann nicht verarbeitet werden. Das Datenflussprotokoll erhalten Sie über Ihr KIM-Postfach. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktieren Sie bitte Ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister.
Hinweis: Ihre eingereichten Dateien, sowie die Rückmeldeberichte des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) werden Ihnen weiterhin nur über das Mitgliederportal angezeigt.
Wenn wir Sie – im Auftrag der LAG DeQS NRW – zum Stellungnahmeverfahren auffordern, hat die Auswertung Ihrer pseudonymisierten Daten rechnerische Auffälligkeiten ergeben und es wird ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet. Sie sind zur Teilnahme am Stellungnahmeverfahren verpflichtet, wenn Sie nicht teilnehmen, kann dies Konsequenzen nach sich ziehen (vgl. Teil 1 § 17 DeQS-RL). Die nachfolgenden Leitfäden sollen Ihnen als Hilfestellung bei der Bearbeitung der Stellungnahme dienen: