Sektorübergreifende Qualitätssicherung
Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung (SQS)
SQS hat das Ziel, die Qualität nicht mehr ausschließlich getrennt in Praxis und Klinik zu dokumentieren und zu bewerten, sondern mit sQS werden valide und vergleichbare Aussagen gemacht, die gewährleisten, dass Patienten in der Praxis und im Krankenhaus nach denselben Qualitätsstandards untersucht und behandelt werden.
Im Fokus stehen dabei Leistungen, die in beiden Sektoren gleichermaßen erbracht werden und sektorenübergreifende Untersuchungs- und Behandlungsabläufe. Die gesammelten Daten ermöglichen Behandlungsverläufe im Ganzen zu analysieren und zu beurteilen.
Der G-BA hat im Februar 2015 das erste bundesweit verbindliche Verfahren zur sQS auf den Weg gebracht, bei dem Vertrags- und Krankenhausärzte nach denselben Qualitätssicherungs-Vorgaben bewertet werden. Es handelt sich hierbei um die "Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie".
Als zweites Verfahren startete Anfang des Jahres 2018 die "Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen (QS-WI)“.
Seit dem 1. Januar 2019 hat die Datenerhebung für die Qualitätssicherung (QS) der Gallenblasenoperation (Cholezystektomie) begonnen (QS CHE). Im Bereich der KVWL sind vom dritten Verfahren de DeQS-RL derzeit keine Vertragsärzte betroffen.
Als viertes Verfahren ist am 1. Januar 2020 die „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)“ hinzugekommen. Weitere Verfahren zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden werden derzeit vorbereitet.
Seit dem 1. Januar 2016 sind invasiv tätige Kardiologen verpflichtet, jede Herzkatheter-Untersuchung und jede perkutane Koronarintervention bei gesetzlich versicherten Patienten ab 18 Jahren nach standardisierten Vorgaben elektronisch zu dokumentieren.
Hierbei steht vor allem die Prozess- sowie die Ergebnisqualität der Herzkatheter-Untersuchung bzw. der perkutanen Koronarintervention im Fokus. Es sollen qualitätsrelevante Aspekte u. a. im Bereich von Indikationsstellung des Indexeingriffs, Durchführung des Indexeingriffs sowie Komplikationen/unerwünschte Ereignisse anhand von Indikatoren gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden (vgl. Teil 2 Verfahren 1 DeQS-RL).
Das Verfahren stützt sich dabei auf folgende Datenquellen:
- Fallbezogene Dokumentation durch den Arzt/die Ärztin
- Sozialdaten der Krankenkassen
- Patientenbefragung
Start des Moduls Patientenbefragung PCI (PPCI) zum 1. Juli 2022
Ab dem 1. Juli 2022 wird bei dem Verfahren QS PCI die Qualität auch aus Sicht der Patientinnen und Patienten gemessen. Mit der Patientenbefragung (PPCI) – als integralem Bestandteil des bereits bestehenden Verfahrens (QS PCI) – rückt die Patientenzentrierung somit erstmalig in den Fokus der Versorgung und der Qualitätssicherung.
Aufgaben der Leistungserbringer
Die Leistungserbringer übermitteln monatlich bis spätestens zum 7. des Folgemonats von allen Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die im Vormonat entlassen wurden und bei denen eine Koronarangiographie oder eine perkutane Koronarintervention durchgeführt wurde, die Adresse und die genaue Art des Eingriffs an die Datenannahmestelle. Die Datenübermittlung erfolgt hierbei analog zur Datenübermittlung QS PCI.
Neben der Datenübermittlung an die Datenannahmestelle, sind die Kardiologen dazu verpflichtet die Patientinnen und Patienten zu informieren. Die Teilnahme an der Patientenbefragung ist freiwillig und die Auswertung der Daten erfolgt anonym.
Weiterer Datenfluss
Die Daten werden von der Datenannahmestelle an die Versendestelle übermittelt. Diese wählt aus den Daten fortlaufend 200 Patientinnen und Patienten pro Jahr und Leistungserbringer aus und verschickt etwa vier Wochen nach dem Eingriff postalisch den entsprechenden Fragebogen an die Patienten mit der Bitte um Teilnahme. Sollte eine Einrichtung weniger als 200 Behandlungsfälle pro Jahr aufweisen, wird eine Vollerhebung durchgeführt. Schließlich werden die anonymisierten Fragebögen von den Patientinnen und Patienten auf dem Postweg an die Bundesauswertungsstelle, das IQTIG, zurückgeschickt.
Nach erfolgter Auswertung der Fragebögen (anhand von 19 Qualitätsindikatoren) werden die Ergebnisse der Befragung einmal pro Jahr (zum 31.5.) vom IQTIG zum einen der betreffenden Einrichtung zurückgespiegelt, zum anderen an die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) übermittelt. Sollten sich Auffälligkeiten zeigen, wird die Fachkommission Kontakt zu der Einrichtung aufnehmen, um diese zu klären und ggfs. ein Stellungnahmeverfahren einzuleiten. Stellungnahmeverfahren sollen erstmals zu den Ergebnissen aus dem Erfassungsjahr 2024 stattfinden.
Erprobung des Verfahrens
Das erste Halbjahr wird primär der Erprobung der Datenerhebung und des Datenflusses für alle Beteiligten dienen. In den ersten 12 Monaten werden bei fehlenden Datensätzen im Modul PPCI keine Vergütungsabschläge erhoben. Die gesamte Erprobungsphase läuft bis Dezember 2026.
Übermittlung der Daten an die Datenannahmestelle
Leistungserbringer, die eine Genehmigung zur Erbringung der invasiven Kardiologie haben, sind zur Teilnahme am Verfahren QS PCI verpflichtet. Sie müssen ihre Daten in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) erfassen und die erstellten Exportdateien fristgerecht an die Datenannahmestelle der KVWL übermitteln (gemäß DeQS-RL).
Eine Anleitung zur Übermittlung Ihrer Daten über das KVWL Mitgliederportal finden Sie im nachfolgenden Leitfaden:
Rückmeldeberichte
Alle am Verfahren beteiligten Praxen und Krankenhäuser erhalten (sofern sie ihre Dokumentationen fristgerecht an die Datenannahmestelle übermittelt haben) pro Quartal einen Bericht sowie eine jährliche zusammenfassende Rückmeldung der Bundesauswertungsstelle (IQTIG). Diese stellt die Ergebnisse der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf und im Vergleich mit einer Vergleichsgruppe dar.
Die Berichte werden über das Mitgliederportal der KVWL zur Verfügung gestellt.
Sofern es Auffälligkeiten geben sollte, empfiehlt die Fachkommission auf der Grundlage der Jahresberichte gegebenenfalls Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Weiterführende Informationen zum Verfahren QS PCI:
- G-BA: QS PCI: Patientenmerkblatt zur Datenerhebung
- G-BA: QS PCI: Patientenmerkblatt zur Datenerhebung – leichte Sprache
- G-BA: QS PCI: Abschlussbericht des IQTIG – Entwicklung von Patientenbefragungen im Rahmen des QS-Verfahrens QS PCI
- KBV: QS PCI: Praxisinformation
Stellungnahmeverfahren:
Wenn Sie von uns zum Stellungnahmeverfahren aufgefordert wurden, hat die Auswertung Ihrer pseudonymisierten Daten statistische Auffälligkeiten ergeben und die KVWL wurde durch die LAG beauftragt, Ihre Daten zu depseudonymisieren und ein Stellungnahmeverfahren einzuleiten (vgl. Teil 1 § 17 Abs. 2 DeQS-RL). Die nachfolgenden Leitfäden sollen Ihnen als Hilfestellung bei der Bearbeitung der Stellungnahme dienen.
- QS PCI: Leitfaden für die Anmeldung im LAG-Portal über das KVWL Mitgliederportal
- QS PCI: Leitfaden für die Anmeldung im LAG-Portal über einen Internetzugang
- QS PCI: Leitfaden Stellungnahmeverfahren QS PCI im LAG Portal bearbeiten
Maßnahmen der Stufe 1:
Sofern die Bewertung Ihrer Stellungnahme durch die Fachkommission ergeben sollte, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind (gemäß Teil 1 § 17 Abs. 3 DeQS-RL), werden Sie hierzu von uns informiert.
In diesem Fall müssen Sie der Zielvereinbarung im LAG-Portal zustimmen und die individuell geforderten Nachweise hochladen oder die Zielvereinbarung ablehnen und einen Alternativvorschlag im LAG-Portal unterbreiten. Den Zugang zum LAG-Portal erhalten Sie hierbei über den gleichen Weg, wie bei der Stellungnahme (vgl. Leitfäden im vorherigen Absatz). Informationen zur Bearbeitung der Maßnahmen der Stufe 1 entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Leitfaden.
Datenübermittlungsfristen
Generell sind alle Praxen mit Genehmigung „invasive Kardiologie“ verpflichtet, die PCI-Dokumentationen fristgerecht quartalsweise an die Datenannahmestelle der KVWL zu übermitteln (s. nachfolgende Tabelle).
Ab dem Erfassungsjahr 2022 gelten folgende neue Fristen:
Quartal | Übermittlungsfrist |
1. Quartal | 15. April |
2. Quartal | 15. Juli |
3. Quartal | 15. Oktober |
4. Quartal | 15. Februar des Folgejahres |
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Datenlieferung zum 15. Februar sicherstellen, dass Ihre Daten für das gesamte Erfassungsjahr vollzählig und vollständig an die Datenannahmestelle übermittelt wurden. Falls dann noch Daten fehlerhaft sein sollten, bleibt Ihnen eine Frist bis zum 22.02. Ihre Korrekturen nachzureichen.
Am 1. Januar 2017 startete das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren QS WI (gemäß DeQS-RL). Ziel des Verfahrens ist es, postoperative Wundinfektionen zu vermeiden und das Hygiene- und Infektionsmanagement zu verbessern. Das Verfahren soll insbesondere fachgebietsübergreifend die Qualität der Maßnahmen ambulanter und stationärer Leistungserbringer messen, vergleichend darstellen und bewerten.
Das Verfahren QS WI stützt sich auf folgende Datenquellen:
- Fallbezogene Dokumentation (nur für den stationären Sektor)
- Sozialdaten der Krankenkassen (nur für den stationären Sektor)
- Ergebnisse der Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement operierender Praxen, MVZ und Krankenhäuser
Übermittlung der Daten an die Datenannahmestelle und Datenlieferfrist
Leistungserbringer, die im ersten und zweiten Quartal des Erfassungsjahres definierte Tracer-Operationen durchgeführt haben, sind zur Teilnahme am Verfahren QS WI verpflichtet. Sie müssen einmal jährlich an der Einrichtungsbefragung teilnehmen, sofern sie zu einer der folgenden Fachgruppen gehören:
- Chirurgie/Allgemein Chirurgie
- Gefäßchirurgie
- Viszeralchirurgie
- Orthopädie/Unfallchirurgie
- Plastische Chirurgie
- Gynäkologie und Geburtshilfe
- Urologie
Der Fragebogen muss hierbei bis zum Ende der Übermittlungsfrist (28. Februar des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres) über das Webportal der KBV abgeschlossen werden. Dieses kann über das Mitgliederportal der KVWL aufgerufen werden.
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Wichtige Information für Belegärzte: Ab dem Erfassungsjahr 2021 endet die Aussetzung der Dokumentation für die Belegärzte. Diese sind für das Erfassungsjahr 2021 ebenfalls dokumentationspflichtig, sofern sie die entsprechenden Tracer-Operationen erbringen. Belegärzte können die Hygienedaten entweder direkt aus dem Krankenhausinformationssystem übernehmen und über das Mitgliederportal der KVWL hochladen oder Angaben zum eigenen Hygienemanagement im Fragebogen des KBV-Webportals machen.
Allgemeine Informationen zu den Auslösekriterien der Einrichtungsbefragung (z. B. Auflistung der Tracer-Operationen) finden Sie in den Spezifikationen des IQTIGs unter:
Teilnahme an der Einrichtungsbefragung
Wenn Sie zur Teilnahme an der Einrichtungsbefragung verpflichtet sind, werden wir Sie im Laufe des vierten Quartals postalisch benachrichtigen.
Bitte folgen Sie in diesem Fall, für die Teilnahme an der Einrichtungsbefragung, den Erläuterungen im nachfolgenden Leitfaden:
Vorbereitung auf die Einrichtungsbefragung?
Nutzen Sie die Online-Fortbildung (ca. 45 min), welche die KBV, das Kompetenzzentrum für Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und das deutsche Ärzteblatt entwickelt haben. In der Fortbildung wird die Empfehlung der KRINKO zur Prävention postoperativer Wundinfektionen kurz und verständlich erklärt.
Patienteninformation
Leistungserbringer/-innen, die am Verfahren QS WI der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung teilnehmen, sind verpflichtet, ihre Patienten anhand von Merkblättern über Zweck und Inhalt dieses Qualitätssicherungsverfahrens zu informieren.
- G-BA - QS WI: Patientenmerkblatt zur Datenerhebung (Qualitätssicherung in Krankenhäusern Patienteninformation zur Datenerhebung Herzschrittmacher-, Hüft- oder Knieendoprothesenversorgung)
- G-BA - QS WI: Ergänzende Patienteninformation für Leistungserbringer (Qualitätssicherung in Krankenhäusern Patienteninformation zur Datenerhebung Herzschrittmacher-, Hüft- oder Knieendoprothesenversorgung)
Rückmeldeberichte
Alle Teilnehmer der jährlichen Einrichtungsbefragung, erhalten einmal pro Jahr einen Rückmeldebericht der Bundesauswertungsstelle (IQTIG). Diesen stellen wir im Mitgliederportal der KVWL zum Download zur Verfügung.
Falls es Auffälligkeiten gibt, empfiehlt die Fachkommission auf Grundlage der Jahresberichte gegebenenfalls die Durchführung eines Stellungnahmeverfahrens bzw. im weiteren Verlauf die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Stellungnahmeverfahren / Maßnahmen
Wenn wir Sie per E-Mail zum Stellungnahmeverfahren auffordern, hat die Auswertung Ihrer pseudonymisierten Daten statistische Auffälligkeiten ergeben und die LAG hat uns beauftragt, Ihre Daten zu depseudonymisieren und ein Stellungnahmeverfahren einzuleiten (vgl. Teil 1 § 17 Abs. 2 DeQS-RL). Die nachfolgenden Leitfäden sollen Ihnen als Hilfestellung bei der Bearbeitung der Stellungnahme dienen:
- KVWL QS WI: Leitfaden für die Anmeldung im LAG-Portal über das KVWL Mitgliederportal
- KVWL QS WI: Leitfaden für die Anmeldung im LAG-Portal über einen Internetzugang
- KVWL QS WI: Leitfaden Stellungnahmeverfahren QS WI im LAG Portal bearbeiten
Maßnahmen der Stufe 1
Falls die Bewertung Ihrer Stellungnahme durch die Fachkommission ergibt, dass weitere Maßnahmen erforderlich seien (gemäß Teil 1 § 17 Abs. 3 DeQS-RL), werden wir Sie per E-Mail informieren.
In diesem Fall müssen Sie der Zielvereinbarung im LAG-Portal zustimmen und die individuell geforderten Nachweise hochladen oder die Zielvereinbarung ablehnen und einen Alternativvorschlag im LAG-Portal unterbreiten. Den Zugang zum LAG-Portal erhalten Sie hierbei über den gleichen Weg, wie bei der Stellungnahme (vgl. Leitfäden im vorherigen Absatz). Informationen zur Bearbeitung der Maßnahmen der Stufe 1 entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Leitfaden:
Weiterführende Informationen zum Verfahren QS WI
Video: Meine Meinung zur Prävention postoperativer Wundinfektionen (KBV)
Video: Richtige Haarentfernung verringert Wundinfektionen (KBV)
Seit dem 1. Januar 2019 hat die Datenerhebung für die Qualitätssicherung (QS) der Cholezystektomie begonnen (QS CHE). Diese war von 2006 bis 2012 Bestandteil der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL). Das Verfahren wurde nach einer Überarbeitung der Qualitätsindikatoren in die datengestützte einrichtungs- und sektorenübergreifende QS (DeQS-RL) integriert. Ziel des Verfahrens ist es, die Rate an Komplikationen während und nach den Eingriffen zu senken, Folgeerkrankungen durch die Eingriffe zu verringern und die Patientensicherheit durch die Verbesserung der Durchführung der Eingriffe zu erhöhen. Im Bereich der KVWL sind von diesem Verfahren derzeit keine Vertragsärzte betroffen.
Zum 1. Januar 2020 ist das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)“ nach der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) gestartet. Dieses Verfahren enthält Indikatoren zur dauerhaften Dialysetherapie sowie zur Versorgung während und nach einer Nieren- und/oder Pankreastransplantation. Ehemalige Regelungen des G-BA (u. a. QSD-RL) wurden abgelöst.
Das Verfahren stützt sich auf folgende Datenquellen:
- Fallbezogene Dokumentation durch den Arzt/die Ärztin
- Sozialdaten der Krankenkassen
- Patientenbefragung (aktuell in Planung)
Ziel des Verfahrens ist es, die Kooperation zwischen Dialyseeinrichtungen und Transplantationszentren zu fördern sowie die Rate an Komplikationen, Begleit- und Folgeerkrankungen im Rahmen von Dialyse und Organtransplantation zu verringern.
Übermittlung der Daten an die Datenannahmestelle
Leistungserbringer, die eine Genehmigung zur Leistung der Dialyse haben, sind zur Teilnahme am Verfahren QS NET verpflichtet. Sie müssen ihre Daten in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) erfassen und die erstellten Exportdateien fristgerecht an die Datenannahmestelle der KVWL übermitteln (gemäß DeQS-RL).
Wichtig: Eine Anleitung zur Übermittlung Ihrer Daten über das KVWL Mitgliederportal finden Sie im nachfolgenden Leitfaden: Leitfaden KVWL-Mitgliederportal - Verfahren der DeQs-RL
Rückmeldeberichte
Alle am Verfahren beteiligten Praxen und Krankenhäuser erhalten (sofern sie ihre Dokumentationen fristgerecht an die Datenannahmestelle übermittelt haben) pro Quartal einen Bericht sowie eine jährliche zusammenfassende Rückmeldung der Bundesauswertungsstelle (IQTIG). Diese stellt die Ergebnisse der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf und im Vergleich mit einer Vergleichsgruppe dar.
Die Berichte stellt die KVWL über das Mitgliederportal zur Verfügung.
Falls es Auffälligkeiten gibt, empfiehlt die Fachkommission auf der Grundlage der Jahresberichte gegebenenfalls Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Weiterführende Informationen zum Verfahren QS NET:
- G-BA: QS NET Patientenmerkblatt zur Datenerhebung
- G-BA: QS NET Patientenmerkblatt zur Datenerhebung – leichter Sprache
- G-BA: QS NET: Beauftragung einer Patientenbefragung
- KBV: QS NET: Praxisinformation
Stellungnahmeverfahren / Maßnahmen
Wenn Sie von uns zum Stellungnahmeverfahren aufgefordert wurden, hat die Auswertung Ihrer pseudonymisierten Daten statistische Auffälligkeiten ergeben und die LAG hat die KVWL beauftragt, Ihre Daten zu depseudonymisieren und ein Stellungnahmeverfahren einzuleiten (vgl. Teil 1 § 17 Abs. 2 DeQS-RL).
Die Leitfäden befinden sich aktuell in Bearbeitung und werden in Kürze hier veröffentlicht.
Maßnahmen der Stufe 1:
Falls die Bewertung Ihrer Stellungnahme durch die Fachkommission ergibt, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind (gemäß Teil 1 § 17 Abs. 3 DeQS-RL), werden wir Sie hierzu informieren.
In diesem Fall müssen Sie der Zielvereinbarung im LAG-Portal zustimmen und die individuell geforderten Nachweise hochladen oder die Zielvereinbarung ablehnen und einen Alternativvorschlag im LAG-Portal unterbreiten. Den Zugang zum LAG-Portal erhalten Sie hierbei über den gleichen Weg, wie bei der Stellungnahme (vgl. Leitfäden im vorherigen Absatz).
Die Leitfäden befinden sich aktuell in Bearbeitung und werden in Kürze hier veröffentlicht.
Datenübermittlungsfristen
Generell sind alle Praxen mit Dialysegenehmigung verpflichtet, die Dialyse-Dokumentationen fristgerecht quartalsweise an die Datenannahmestelle der KVWL zu übermitteln (s. nachfolgende Tabelle).
Ab dem Erfassungsjahr 2022 gelten folgende neue Fristen:
Quartal | Übermittlungsfrist |
1. Quartal | 15. April |
2. Quartal | 15. Juli |
3. Quartal | 15. Oktober |
4. Quartal | 15. Februar des Folgejahres |
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Datenlieferung zum 15. Februar sicherstellen, dass Ihre Daten für das gesamte Erfassungsjahr vollzählig und vollständig an die Datenannahmestelle übermittelt wurden. Falls dann noch Daten fehlerhaft sein sollten, bleibt Ihnen eine Frist bis zum 22.02. Ihre Korrekturen nachzureichen.