Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Das MVZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Vertragsärzte und/oder angestellte Ärzte an der ambulanten Versorgung teilnehmen. Meistens werden MVZ von Vertragsärzten oder Krankenhäusern gegründet und betrieben; Gesellschafter können auch die in einem MVZ angestellten Ärzte sein.
MVZ unterliegen den gleichen Regeln der Bedarfsplanung und Honorarverteilung wie andere Praxis- und Kooperationsformen auch.
Hier finden Sie eine Übersicht der für die Antragstellung benötigten Unterlagen.
Alle relevanten Anträge zur vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung zum Thema Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) finden Sie auf der Themenseite Zulassungsausschuss
Praxistypen in der KVWL
(Quelle: KVWL, Stichtag: 06.12.2022)
Verteilung von Zulassung, Anstellung, Jobsharing, Ermächtigung
(Stichtag: 01.07.2022)
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