Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Das MVZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Vertragsärzte und/oder angestellte Ärzte an der ambulanten Versorgung teilnehmen. Meistens werden MVZ von Vertragsärzten oder Krankenhäusern gegründet und betrieben; Gesellschafter können auch die in einem MVZ angestellten Ärzte sein.

MVZ unterliegen den gleichen Regeln der Bedarfsplanung und Honorarverteilung wie andere Praxis- und Kooperationsformen auch.

Hier finden Sie eine Übersicht der für die Antragstellung benötigten Unterlagen.

Alle relevanten Anträge zur vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung zum Thema Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) finden Sie auf der Themenseite Zulassungsausschuss

Praxistypen in der KVWL

(Quelle: KVWL, Stichtag: 06.12.2022)

Verteilung von Zulassung, Anstellung, Jobsharing, Ermächtigung

(Stichtag: 01.07.2022)

Das Team BWL berät Sie

Sie sind unsicher, welche Kooperationsform zu Ihnen passt? Die KVWL berät Sie kompetent, neutral und unabhängig. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit dem Team BWL

Liebe Anrufer,

wir wissen, dass Ihre Zeit wertvoll ist.
Daher versuchen wir, die Wartezeit in der Hotline für Sie so gering wie möglich zu halten. Da aber jeder Anrufer ein individuelles Beratungsthema hat, dauern manche Gespräche länger als andere.

Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Gerne können Sie uns auch jederzeit eine E-Mail mit Ihren Fragen oder mit einer Rückrufbitte senden.

Vielen Dank!