Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Das MVZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Vertragsärzte und/oder angestellte Ärzte an der ambulanten Versorgung teilnehmen. Meistens werden MVZ von Vertragsärzten oder Krankenhäusern gegründet und betrieben; Gesellschafter können auch die in einem MVZ angestellten Ärzte sein.
MVZ unterliegen den gleichen Regeln der Bedarfsplanung und Honorarverteilung wie andere Praxis- und Kooperationsformen auch.
Wichtige Dokumente für Vertragsärzte
-
MVZ-Erläuterungen
-
MVZ: Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums
-
Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)nach § 95 Abs. 9 SGB V in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)
-
Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes (Jobsharing) in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)nach § 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V (Jobsharing) in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)
-
Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes nach § 95 Abs. 9 SGB V in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) nach vorherigem Verzicht auf die Zulassung
-
MVZ – Meldung der Vertretungs- und Unterschriftsberechtigten
Wichtige Dokumente für Vertragspsychotherapeuten
-
MVZ: Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums
-
Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Psychotherapeuten in einem MVZ
-
Anstellung eines Therapeuten in einem MVZ (Jobsharing) - Antrag Psychotherapeuten
-
MVZ – Anstellung offenes Gebiet
-
MVZ – Meldung der Vertretungs- und Unterschriftsberechtigten
Praxistypen in der KVWL
(Quelle: Versorgungsbericht 2017)
Verteilung von Zulassung, Anstellung, Jobsharing, Ermächtigung
(Stichtag: 01.07.2022)
Team BWL berät Sie
Sie sind unsicher, welche Kooperationsform zu Ihnen passt? Die KVWL berät Sie kompetent, neutral und unabhängig. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit dem Team BWL.