Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfung

Bundeseinheitliche Prüfung über Zeitprofile

Bevor Sie Ihr Honorar erhalten, prüfen wir, ob die eingereichte Quartalsabrechnung allen gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entspricht. Die KVWL ist gemäß § 106d SGB V gesetzlich verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu prüfen. Es sind nicht nur sachlich-rechnerische Korrekturen möglich, sondern auch nachgehende Prüfungen.


Unter anderem überprüfen wir:

  • ob Sie die Regelungen der Gebührenordnung (EBM) korrekt angewendet haben,
  • ob Sie die Leistungen vollständig erbracht haben
  • ob Sie keine fachfremden Leistungen angesetzt haben
  • ob der Umfang der abgerechneten Leistungen hinsichtlich des Zeitaufwands plausibel ist