Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfung
Bundeseinheitliche Prüfung über Zeitprofile
Bevor Sie Ihr Honorar erhalten, prüfen wir, ob die eingereichte Quartalsabrechnung allen gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entspricht. Die KVWL ist gemäß § 106d SGB V gesetzlich verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu prüfen. Es sind nicht nur sachlich-rechnerische Korrekturen möglich, sondern auch nachgehende Prüfungen.
Unter anderem überprüfen wir:
- ob Sie die Regelungen der Gebührenordnung (EBM) korrekt angewendet haben,
- ob Sie die Leistungen vollständig erbracht haben
- ob Sie keine fachfremden Leistungen angesetzt haben
- ob der Umfang der abgerechneten Leistungen hinsichtlich des Zeitaufwands plausibel ist
Die "Angaben für den zur Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand des Vertragsarztes" finden Sie auf folgenden Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): www.kbv.de/tools/ebm/ (unter "VI - Anhänge / Punkt 3")