Notfalldienst

Notfalldienst / Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger ist eine der wichtigsten gesetzlichen Aufgaben der KVWL. Ein Kernpunkt ist der allgemeine Notfalldienst / Ärztliche Bereitschaftsdienst. Bundesweit gilt für den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Notfalldienst) der Kassenärztlichen Vereinigungen die kostenfreie Nummer 116117. Weitere Infos für Patienten unter www.116117.de

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Urlaubs- und Sperrzeiten melden - Notfalldienstplan 2024 Abgabe bis 3. Oktober 2023 25.08.2023 402
Notfalldepots für Arzneimittel - Wie kommt das Arzneimittel zum Patienten? - Flyer 12/2017 690
Bandansage - Textvorschlag für allgemeinärztliche und internistische Praxen 02.05.2012 14
Empfehlungsliste für patientenindividuelle Verordnungen im ärztlichen Notfalldienst 15.05.2023 71
Formular zur Notdienstplanänderung
Notdienste werden überwiegend an andere Vertragsärzte oder Poolärzte übergeben. Sie können aber auch an privatärztlich niedergelassene Kollegen oder an Ärzte ohne Abrechnungsnummer (BSNR) der KVWL (z.B. Klinikärzte) abgegeben werden. Hierbei ändern sich die Verantwortlichkeiten. Das Formular bildet diesen Sachverhalt ab. Im „Acrobat Reader“ können Sie das Dokument ausfüllen, speichern und ausdrucken. Mit erforderlichen Unterschriften und Stempel senden Sie das Formular an die zuständige Bezirksstelle der KVWL. Alternativ können Sie die Online-Tauschbörse BD-Online im sicheren Netz der KVWL nutzen.
10.05.2023 713

 

Informationen für KoNo und MFA der Notfallpraxen

NEWS

  • 26.03.2024 Gemeinsame Pressemitteilung

    Patientensteuerung darf kein Schlagwort bleiben

    In einem gemeinsamen Positionspapier mit dem Titel „Notfallversorgung aus sektorenübergreifender Perspektive“ sprechen sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) für eine konsequente Patientensteuerung in der ambulanten und stationären Notfallversorgung aus.

  • 20.12.2023 Pressemitteilung KVWL

    Weihnachten, Silvester und Neujahr: Ärztlicher Bereitschaftsdienst steht parat

    Die ambulante Versorgung in Westfalen-Lippe ist auch an den bevorstehenden Feiertagen gesichert, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stehen im Bereitschaftsdienst parat. Wer an Heiligabend, den beiden Weihnachtsfeiertagen oder an Silvester und Neujahr akute gesundheitliche Beschwerden hat, kann den ambulanten Bereitschaftsdienst kontaktieren.

  • 27.10.2023 Pressemitteilung KVWL

    Droht auch ärztlichem Bereitschaftsdienst der Kollaps?

    Besorgt hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom vergangenen Dienstag (24. Oktober) reagiert. Demnach können freiberuflich tätige Poolärztinnen und -ärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Sozialversicherungspflicht unterliegen.