Notfalldienst
Notfalldienst / Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger ist eine der wichtigsten gesetzlichen Aufgaben der KVWL. Ein Kernpunkt ist der allgemeine Notfalldienst / Ärztliche Bereitschaftsdienst. Bundesweit gilt für den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Notfalldienst) der Kassenärztlichen Vereinigungen die kostenfreie Nummer 116117. Weitere Infos für Patienten unter www.116117.de
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Urlaubs- und Sperrzeiten melden - Notfalldienstplan 2025; Abgabe bis 6. Oktober 2024 | 06/2024 | 44 |
Notfalldepots für Arzneimittel - Wie kommt das Arzneimittel zum Patienten? - Flyer | 12/2017 | 690 |
Bandansage - Textvorschlag für allgemeinärztliche und internistische Praxen | 02.05.2012 | 14 |
Empfehlungsliste für patientenindividuelle Verordnungen im ärztlichen Notfalldienst | 15.05.2023 | 71 |
Formular zur Notdienstplanänderung Notdienste werden überwiegend an andere Vertragsärzte oder Poolärzte übergeben. Sie können aber auch an privatärztlich niedergelassene Kollegen oder an Ärzte ohne Abrechnungsnummer (BSNR) der KVWL (z.B. Klinikärzte) abgegeben werden. Hierbei ändern sich die Verantwortlichkeiten. Das Formular bildet diesen Sachverhalt ab. Im „Acrobat Reader“ können Sie das Dokument ausfüllen, speichern und ausdrucken. Mit erforderlichen Unterschriften und Stempel senden Sie das Formular an die zuständige Bezirksstelle der KVWL. Alternativ können Sie die Online-Tauschbörse BD-Online im sicheren Netz der KVWL nutzen. | 10.05.2023 | 713 |
Karten zum Notfalldienst / Standorte der Notfallpraxen
Informationen für KoNo und MFA der Notfallpraxen
- Kann ein Rezept per SMC-B anstelle des eHBA signiert werden?
Nein, das Signieren eines eRezepts erfordert einen eingesteckten eHBA. - Wo finde ich Hilfe zur Anwendung des eRezepts in der Notfalldienstpraxis?
a) Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Austauschverzeichnis von KVWL und Ihrer Notfalldienstpraxis.
b) Allgemeines zum eRezept finden Sie auf den Seiten der KBV. - Muss jede MFA ein eigenes Passwort in Medistar verwenden?
Nein, alle MFA der Notfalldienstpraxis können das gleiche Kennwort verwenden. - Welche Zeichenlänge muss das Passwort mindestens haben?
TI-konforme Kennwörter müssen mindestens 8-stellig sein. - Muss der Ausdruck eines eRezepts unterschrieben werden?
Nein, aber die Signatur des ausstellenden Arztes ist erforderlich. - Über welche Kennung erfolgt die Korrektur von Diagnosen oder anderer Dokumentationsparameter?
Korrekturen müssen über die Anmeldekennung "MFA" oder "Arzt" vorgenommen werden. - Ist eine dauerhafte Anmeldung per Kennung zulässig?
Nein, dies ist aus Gründen der Haftung nicht zulässig. - Kann, wenn eHBA oder PIN vergessen werden, dennoch ein eRezept ausgestellt werden?
Nein. In diesem Fall muss mit den rosa Rezepten (Muster 16) gearbeitet werden. - Wenn der Arzt sein Kennwort vergisst, wie kann er wieder freigeschaltet werden?
Eine Freischaltung ist nur über die KoNo möglich. Ist die Freischaltung nicht möglich, kann kein eRezept ausgestellt werden. In diesem Fall muss mit dem rosa Rezept (Muster 16) gearbeitet werden. - Kann ein eRezept auch über die Rolle "Arzt" (vordefinierte Rolle in Medistar) ausgestellt werden?
Nein. Das Ausstellen ist nur über den "echten" Arzt und seine persönliche Zugangskennung mit eHBA möglich. - Können Rezepte auch ohne eingesteckten eHBA in die Signaturliste übertragen werden?
Ja. - Wenn zwei Ärzte parallel diensthabend sind, an welchem Arbeitsplatz kann dann das eRezept durch den jeweiligen Arzt ausgestellt werden?
Nur an dem Arbeitsplatz, an dem der eHBA des betreffenden Arztes eingesteckt ist, kann das eRezept ausgestellt werden. - Können eRezepte für Privatversicherte ausgestellt werden?
Nein. - Werden die Notdienst habenden Ärzte darüber informiert, dass zum Dienst rosa Rezepte (Muster 16) mitzubringen sind?
Ja. Im Dienstplanungs-Tool (bd online) werden die Ärzte entsprechend informiert. - Ist eine Komfortsignatur möglich?
Ja, aber nur in einem vor Fremdzugriff gesicherten Kartenlesegerät, da hier der eHBA den ganzen Dienst über gesteckt sein muss. - Was ist bei einem TI- oder gematik-Serverausfall zu tun?
Bei einem TI- oder gematik-Serverausfall wird auf das rosa Rezeptformular (Muster 16) zurück gegriffen. - Wie kann ein eRezept geändert werden, wenn mehrere Ärzte an einem Tag in der NFP diensthabend sind?
In diesem Fall bestehen zwei Möglichkeiten:
1. Über den ausstellenden Arzt der NFP via Stornierung und Neurezeptierung oder 2. Durch die Apotheke, in der auffällt, dass z.B. ein Medikament nicht lieferbar ist, in Absprache mit der Notfallpraxis. Die Apotheke nimmt die Stornierung des Rezeptes anstelle des ausstellenden Arztes vor. Die Neurezeptierung erfolgt über den dann in der NFP tätigen Arzt.
NEWS
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Notfall- und Akutversorgung in Westfalen-Lippe gut aufgestellt
Die Herausforderungen für den ambulanten Ärztlichen Bereitschaftsdienst sind enorm – aus diesem Grund fordert die KVWL eine verbindliche Patientensteuerung und zeigt sich gleichzeitig zuversichtlich: Trotz aller Schwierigkeiten haben die strukturellen Neuerungen den durch die KVWL organisierten Notfalldienst in den letzten Jahren auf den richtigen Kurs gebracht.
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Anpassungen im Notfalldienst zum 1. Juli 2024
Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Oktober 2023 (Az.: B 12 R 9/21R) hat in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht von Poolärzten für viel Unsicherheit gesorgt. Anders als andere KVen hat die KVWL keine „Notbremse“ gezogen und weiter an den bestehenden Poolarztverträgen festgehalten.
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Patientensteuerung darf kein Schlagwort bleiben
In einem gemeinsamen Positionspapier mit dem Titel „Notfallversorgung aus sektorenübergreifender Perspektive“ sprechen sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) für eine konsequente Patientensteuerung in der ambulanten und stationären Notfallversorgung aus.