Patientensicherheit
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte behandeln jeden Tag unzählige Patientinnen und Patienten. Die Versorgung ist oft komplex. Meist sind mehrere Personen über diverse Schnittstellen hinweg beteiligt. Kein Wunder also, dass das Gesundheitswesen als Hochrisikobereich gilt. Dennoch verläuft in der Regel die Versorgung nach Plan.
Manchmal aber passieren Dinge, die nicht hätten passieren sollen und die hätten vermieden werden können. In den meisten Fällen sind die Folgen harmlos. Kommt aber jemand zu Schaden, können die Konsequenzen für die Betroffenen dramatisch sein. Doch soweit muss es nicht kommen. Wenn kritische Ereignisse als solche erkannt werden, kann deren Wiederholung vermieden werden. Dazu ist es notwendig, das Risikobewusstsein zu schärfen und eine Kultur des offenen Umgangs miteinander zu fördern.
Eingebettet ist dieser Prozess im Qualitätsmanagement (QM). Mithilfe eines gut funktionierenden, also eines „gelebten“, QM-Systems können Verbesserungsprozesse angestoßen und die Organisation kontinuierlich weiterentwickelt werden. Prozessbeispiele (Praxisanweisungen) zu diesen Themen finden Sie unter Qualitätsmanagement.
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen, die Ihnen bei der Umsetzung in der Praxis behilflich sein können, wie z. B. die Handlungsempfehlung „Handeln, bevor etwas passiert. Berichts- und Lernsysteme erfolgreich nutzen“, dazugehörige Arbeitsmaterialien und Erklärvideos.
Die KVWL richtet sich beim Thema Patientensicherheit sowohl an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte als auch an das Praxispersonal.
Patientensicherheit ist Teamsache
Eine langfristige Verbesserung der Behandlungsprozesse kann nur durch Information, Kommunikation und Wissen hergestellt werden. In enger Absprache mit Berufsverbänden, Fachgesellschaften und anderen Institutionen aus dem Gesundheitswesen werden so Handlungsempfehlungen, Checklisten und Informationsblätter erarbeitet.
Wichtige Infos auf einen Blick
Ein gutes QM kann helfen, Probleme in der Praxis zu beseitigen, bevor sie überhaupt auftreten. Das ist der wichtigste Ansatzpunkt hinter dem Gedanken der critical incident reporting systems (CIRS), also der Berichts- und Lernsysteme. Das Ziel ist es, aus einmal aufgetretenen Fehlern oder kritischen Ereignissen, Schlussfolgerungen zu ziehen, um Arbeitsprozesse sicherer zu gestalten. Gerade deshalb passt ein CIRS – als praxisinternes Fehlermanagement – so gut in das eigene QM.
Bei dem Projekt CIRSforte (finanziert über den Innovationsfonds) wurden Praxen dabei unterstützt, ein eigenes Berichts- und Lernsystem zu etablieren und erfolgreich zu nutzen. Jede Praxis hat dabei selbst entschieden, welche Art von System sie nutzen möchte, z. B. papierbasiert oder elektronisch. Die teilnehmenden Praxen profitierten u. a. von Workshops, praxisrelevanten Materialien, Online‐Schulungen und Info-Mails. Die aus dem Projekt hervorgegangenen online-Module, Arbeitsmaterialien und weitere Anregungen sind praxisnah aufbereitet, die Sie gebündelt auf www.cirsforte.de finden.
Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie verlinkt:
- Handeln bevor etwas passiert. Berichts- und Lernsysteme erfolgreich nutzen
- Arbeitsmaterialien zu Handeln bevor etwas passiert. Berichts- und Lernsysteme erfolgreich nutzen
- Kurzfilm: Berichts- und Lernsysteme zur Stärkung der Patientensicherheit (APS Handlungsempfehlung)
- Erklärfilm: Berichts- und Lernsysteme zur Stärkung der Patientensicherheit (APS Handlungsempfehlung)
Berichts- und Lernsysteme sind dazu da, kritische Ereignisse zu berichten, zu analysieren und Maßnahmen zu deren Prävention abzuleiten. Synonyme dazu sind z. B. Fehlermeldesysteme oder CIRS (Critical Incident Reporting System – sprich: Tsirs).
CIRS-NRW
CIRS-NRW steht für "Critical-Incident-Reporting-System Nordrhein-Westfalen" und ist eine gemeinsame Initiative der Apothekerkammern, Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen in NRW sowie der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer.
CIRS-NRW ist ein anonymes Berichts- und Lernsystem für kritische Ereignisse in der Patientenversorgung. Das Ziel dabei ist, aus eigenen und den Fehlern anderer zu lernen. Die Fälle, die Sie berichten, können sowohl den Fokus auf den eigentlichen Fehler richten als auch aufzeigen, welche Sicherheitsmaßnahmen Sie in Ihrer Praxis umgesetzt haben. Durch die Nutzung von CIRS-NRW können auch Sie die Sicherheitskultur in Nordrhein-Westfalen verbessern und die Patientensicherheit in Ihrer Praxis weiter fördern. Berichts- und Lernsysteme haben sich international bewährt und sind als integrativer Bestandteil des Qualitäts- und Risikomanagements in Einrichtungen des Gesundheitswesens anerkannt. Ohne großen Aufwand können Sie CIRS-NRW in ein gut laufendes QM-System einbetten. Der zusätzliche Nutzen: Es steigert die Mitarbeiterzufriedenheit, da alle im Team aktiv beteiligt sind und sich einbringen können. So macht arbeiten Spaß!
Details finden Sie unter: www.cirs-nrw.de
CIRS-NRW-Gipfel
In regelmäßigen Abständen findet der CIRS-NRW Gipfel statt. Fragen diskutieren, Wissen teilen, miteinander Lösungsstrategien erarbeiten – diese Möglichkeiten haben Sie auf dem CIRS-NRW Gipfel. Ganz im Sinne des gemeinsamen Lernens steht der Austausch untereinander im Mittelpunkt.
Weitere Informationen und Termine finden Sie unter: https://www.cirsgipfel.org/.
Schnell ist es geschehen, die falsche Patientenakte, das vertauschte Röntgenbild oder gleich der verkehrte Patient. Verwechslungen kommen häufiger vor, als man denkt. Um Patienten sicher zu identifizieren und Eingriffsverwechslungen zu vermeiden, gibt es wirksame Maßnahmen, die in der Praxis umgesetzt werden können, wie. z. B. das aktive Fragen nach Namen und Geburtsdatum. Wichtig hierbei ist, dass die Patienten selbst mit vollständigen Angaben und nicht bloß mit Ja oder Nein antworten müssen. „Wie heißen Sie?“ ist also die richtige Frage; während „Sind Sie Herr Meyer/Müller/Schmidt?“ zu vermeiden ist. Weitere Hinweise finden Sie in den hier bereitgestellten Empfehlungen:
Alle wichtigen Informationen zum Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- weiterführende Links
- Muster - Hygienepläne
- Themen für Ihr Hygienemanagement sowie
- informative Videos der KBV
finden Sie auf unserer Themenseite Hygieneberatung.
Die aktualisierte KRINKO-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen" aus dem Jahr 2023 führt aus, dass jede stationäre wie ambulante medizinische Einrichtung organisatorisch sicherstellen muss, dass eine, dem Leistungsspektrum entsprechend ausreichende, Beratung durch einen Krankenhaushygieniker gewährleistet ist. Aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Risiken für nosokomiale Infektionen ergibt sich im Sinne der Patientensicherheit die Notwendigkeit, den Bedarf an Hygienefachpersonal auf Basis einer Risikobewertung für jede medizinische Einrichtung individuell zu ermitteln.
Hieraus entwickelte das LZG (Landeszentrum für Gesundheit NRW) die Handlungsempfehlung für den Umgang mit ambulant operierenden Praxen (AOP). Sie bietet damit die Möglichkeit der Regulierung der gesetzlichen Verpflichtungen als AOP.
Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengestellt:
- Handlungsempfehlung für den Umgang mit ambulant operierenden Praxen – Landeszentrum Gesundheit NRW (Stand: Juni 2024)
- Prävention postoperativer Wundinfektionen – Empfehlungen der KRINKO-Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (Stand: 2018)
Weiterführende Informationen zum Thema "Handlungsempfehlungen zum ambulanten Operieren" finden Sie auf unserer Themenseite
Hygieneberatung.
Sepsis ist ein Notfall, frühzeitiges Erkennen und Behandeln rettet Leben
Alle sieben Minuten stirbt in Deutschland ein Mensch an einer Sepsis. Mit jährlich ca. 75.000 Todesfällen ist Sepsis die dritthäufigste Todesursache nach Herz-Kreislauferkrankungen und Krebs. Unter den Toten sind mehr als 1000 Neugeborene, Kinder und Jugendliche. Dabei wären bis zu ca. 20.000 Sepsis-Fälle durch frühzeitige Erkennung, Präventionsmaßnahmen (Impfungen und Prophylaxe von Krankenhausinfektionen) und bessere Behandlung vermeidbar! Ziel der Kampagne „Deutschland erkennt Sepsis“ des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) ist es daher, über die Gefahren der Sepsis aufzuklären und die typischen Warnzeichen bekannter zu machen.
Bitte sensibilisieren Sie Ihr medizinisches Personal und Ihre Patienten für das Thema Sepsis. Nützlich sind folgende Infomaterialien:
Umfassende Neuregelungen im Medizinprodukterecht
Die notwendigen Anpassungen der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte an das nationale Recht erfolgten durch das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG) und die Medizinprodukte-EU-Anpassungsverordnung (MPEUAnpV).
In Deutschland führte das im Medizinprodukterecht zu folgenden Änderungen:
- Das Medizinproduktegesetz (MPG) wurde durch das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) abgelöst.
- Es erfolgten Begriffsanpassungen in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV); inhaltliche Änderungen waren damit nicht verbunden.
- Die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) wurde durch die Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) abgelöst.
Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen:
- Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte, EUR-Lex - 4301046 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
- Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), MPDG.pdf (gesetze-im-internet.de)
- Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV), MPBetreibV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Weitere rechtliche Vorgaben:
- Hygienische Aufbereitung - Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)
- Hygienische Aufbereitung - Selbstauskunft (02/2011 - 133KB)
- Ultraschallsonden mit Schleimhautkontakt - Wischdesinfektion lt. Robert-Koch-Institut (RKI) kein validiertes Verfahren (03/2022 - 366KB)
- Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und KBV
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Anhang zum Abschnitt 30.12 "Spezielle Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA" des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes
Informationsmaterialien
Überleitungs- und Transportbögen
Abrechnung und Genehmigung
KBV
KVWL
- GOP-Ablaufdiagramm für Risikopatienten (93KB)
- Prozessbeispiel zur medizinischen Versorgung von Risikopatienten
- Genehmigungspflichtige Leistungen - Voraussetzungen und Antrag
Netzwerke
Weiterführende Links
Weiterführende Links
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HygieneberatungThemen A - Z
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Stiftung Patientensicherheit SchweizDie Stiftung Patientensicherheit Schweiz ist eine unabhängige Expertenorganisation. Sie setzt sich für eine konstruktive und konsequente Sicherheitskultur im Gesundheitswesen ein.
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Mein PraxisCheckEin Serviceangebot der KBV mit Selbsttests zu den Themen: Patientensicherheit, Hygiene, Qualitätsmanagement, Notfallmanagement, Datenschutz- u. Informationssicherheit und Impfen
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Leitfaden Telefontriage der Stiftung Patientensicherheit SchweizPraxisleitfaden für Ärztinnen und Ärzte und Medizinische Praxisassistentinnen in der Grundversorgung