Organisierte Krebsfrüherkennung (oKFE)

Früherkennungsprogramme zu Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs

Die Durchführung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen bestimmt sich nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme – oKFE-RL). Wesentliche Elemente der oKFE-RL sind die regelmäßige Einladung der Versicherten durch die Krankenkassen (Erreichen eines bestimmten Anspruchsalters, danach in programmspezifischen Intervallen), die verbundene Information der Patienten über die jeweiligen Untersuchungen, die personenbezogene Datenverarbeitung und den Datenschutz, Widerspruchsrechte sowie die Durchführung der eigentlichen Untersuchung. Zur Programmbeurteilung bzw. -evaluation werden pseudonymisierte elektronische Dokumentationen der Ärzte, der Krankenkassen und der Krebsregister einbezogen.

Überblick über das Gesamtverfahren und die beteiligten Stellen:

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