Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufig gestellte Fragen (FAQ) - 1. oKFE-RL fachlich
Die folgende Übersicht gibt einen Überblick, welche Leistungen nach der oKFE-RL in welchem Dokumentationsmodul zu dokumentieren sind und wer die Dokumentation durchführen muss.
Früherkennung Darmkrebs nach oKFE-RL
Erfassungsbogen | Wer muss dokumentieren? | GOP |
Darmkrebs Koloskopie (DKK) | Fachärzte mit Genehmigung für die präventive Koloskopie / Fachärzte mit Genehmigung für kurative Koloskopie bei positivem iFOBT-Test | 01741 bzw. 13421 |
Darmkrebs i-FOB-Test (DKI) | Laborärzte mit Laborgenehmigung für die GOP 01738 | 01738 |
Früherkennung Zervixkarzinom nach oKFE-RL
Erfassungsbogen | Wer muss dokumentieren? | GOP |
Primärscreening / Abklärungsuntersuchung (ZKP) |
| 01761 bzw. 01764 |
Zytologietest (ZKZ) |
| 01762 bzw. 01766 |
HPV-Test (ZKH) |
| 01763 bzw. 01767 |
Abklärungskolposkopie (ZKA) | Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Genehmigungen zur Abklärungskolposkopie | 01765 |
Die GOP 01768 EBM (Histologie bei Abklärungskolposkopie) ist nicht gesondert in einem oKFE-Dokumentationsmodul zu dokumentieren. Die Ergebnisse der histologischen Untersuchung werden von dem Arzt, der die Abklärungskolposkopie durchgeführt hat, im oKFE-Dokumentationsmodul „Abklärungskolposkopie (ZKA)“ dokumentiert.
Neben dem organisierten Krebsfrüherkennungsprogramm zum Zervixkarzinom besteht weiterhin der Anspruch auf eine gynäkologische Krebsfrüherkennungsuntersuchung (GOP 01760 EBM) nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) – jedoch ohne Zytologie und HPV-Test. Die Früherkennung kann einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, sofern in demselben Kalenderjahr keine Früherkennung nach der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme zum Zervixkarzinom durchgeführt wird.
Ja, deshalb gibt es auch die verlängerten Übermittlungsfristen.
Quartal | Übermittlungsfrist | Jahreskorrekturfrist |
1. Quartal | 15. Mai | 15. März des Folgejahres |
2. Quartal | 15. August | 15. März des Folgejahres |
3. Quartal | 15. November | 15. März des Folgejahres |
4. Quartal | 28. Februar des Folgejahres | 15. März des Folgejahres |
Nein. Bei diesen Personen ist eine Datenerfassung im Erfassungsbogen nach oKFE-RL nicht erforderlich. Dokumentieren Sie in Ihrem PVS der Praxis und rechnen Sie die Leistung wie gewohnt ab.
Bei besonderen Personengruppen handelt es sich um Versicherte, welche sich nicht in einem regulären Versicherungsverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenkasse befinden. Hierzu gehören u. a. Angehörige der Polizei und Feuerwehr, Anspruchsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), Versicherte mit Sozialversicherungsabkommen (SVA) sowie Personen, die über Sozialhilfe oder Asylstellen versichert sind.
Alle Untersuchungen im Rahmen des Primärscreenings werden als präventive Leistungen erbracht. Das beinhaltet alle Ergebnisse bis einschließlich der Kategorie CIN 2. Ab einem Ergebnis >= CIN 3 erfolgen alle weiteren Behandlungen kurativ.
Hinweis: Sobald wieder eine Einstufung nach CIN 2 oder kleiner erfolgt, erfolgen die Untersuchungen wieder im Rahmen des Primärscreenings und dementsprechend als präventive Leistung.
Liegt ein auffälliger Vorbefund zum Screening auf Zervixkarzinom vor, so ist der Befund anhand des aktuellen Abklärungsalgorithmus einzuordnen und entsprechend weiter auf die Zielläsion CIN 3+ abzuklären. Ist für die Entscheidung zum weiteren Vorgehen (bspw. Befund IIID1 ab 35 Jahren) das Ergebnis des Ko-Testes erforderlich, können Sie kurzfristig ein Primärscreening durchführen.
Frauen nach zervixerhaltender Partialhysterektomie können weiterhin an der Früherkennung des Zervixkarzinoms teilnehmen. Ist jedoch anatomisch kein Gewebe des Zielorgans des Zervixkarzinomscreenings mehr sichtbar, ist als präventive Leistung nur die Früherkennung nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) – ohne Zytologie und HPV-Test – durchzuführen. In diesem Falle ist auch nur die Leistung nach der KFE-RL berechnungsfähig. Die Abrechnung erfolgt mit der GOP 01760. Leistungen nach dem Früherkennungsprogramm Zervixkarzinom der oKFE-RL können Sie bei diesen Patientinnen somit nicht mehr durchführen.
Kontrolluntersuchungen zur Sicherung des Behandlungserfolges nach operativen Eingriffen an der Zervix uteri, beispielsweise einer Konisation, sind kurative Untersuchungen. Nach Abschluss der Behandlung kann die Patientin wieder regulär am Früherkennungsprogramm Zervixkarzinom teilnehmen.
Generell müssen Sie privatärztlich erbrachte Leistungen nicht im Erfassungsbogen dokumentieren. Wenn die Dokumentation jedoch medizinisch sinnvoll ist, dann können/sollen Sie diese Ergebnisse auch im Erfassungsbogen dokumentieren. Die Entscheidung hierzu liegt beim Arzt und ist nicht nach oKFE-RL verpflichtend.
Nein. Nur die Auswertung des iFOB-Tests ist dokumentationspflichtig, nicht jedoch die Ausgabe.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) - 2. oKFE-RL technisch/organisatorisch
Sie exportieren eine XML-Datei aus Ihrer Dokumentationssoftware und laden diese im Mitgliederportal der KVWL über den Dienst „organisierte Krebsfrüherkennung (oKFE-RL)“ hoch. Einen detaillierten Leitfaden stellen wir Ihnen hier im Internet bereit:
Nein. Der Übertragungsweg KV-Connect ist für die Verfahren nach oKFE-RL nicht aktiviert. Bitte nutzen Sie die Hochladefunktion im Mitgliederportal der KVWL.
Quartal | Übermittlungsfrist | Jahreskorrekturfrist |
1. Quartal | 15. Mai | 15. März des Folgejahres |
2. Quartal | 15. August | 15. März des Folgejahres |
3. Quartal | 15. November | 15. März des Folgejahres |
4. Quartal | 28. Februar des Folgejahres | 15. März des Folgejahres |
Sobald Sie eine Datei hochgeladen haben, können Sie sie im Mitgliederportal im Dienst oKFE-RL in der Übersicht eingereichter Dateien sehen. Bitte prüfen Sie, ob die Übertragung der hochgeladenen Datei erfolgreich war. Die technische Verarbeitung kann bis zu 24 Stunden dauern. Danach können Sie hier den Übermittlungsstatus sehen und das Datenflussprotokoll herunterladen.
Das weitere Vorgehen entnehmen Sie der Fragestellung „Welche Bedeutung haben die verschiedenen Status in der Übersicht eingereichter Dateien im Mitgliederportal“.
Die Status haben folgende Bedeutung:
In Bearbeitung | Die Datei ist im System der KVWL angekommen. Sie wird nun verarbeitet und unterliegt mehreren Prüfprozessen. Dies kann bis zu 24 Stunden dauern. Bitte haben Sie Geduld und schauen später wieder nach. |
Ok | Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Daten wurden erfolgreich an die Vertrauensstelle und weiter an die Bundesauswertungsstelle übermittelt. |
Warning | Es besteht Handlungsbedarf. Laden Sie das Datenflussprotokoll herunter, importieren Sie es in Ihre Dokumentationssoftware und bearbeiten die dort aufgeführten Fehlermeldungen. Kontaktieren Sie bei technischen Fragen hierzu Ihren Softwarehersteller. |
Error | Es besteht Handlungsbedarf. Laden Sie das Datenflussprotokoll herunter, importieren Sie es in Ihre Dokumentationssoftware und bearbeiten die dort aufgeführten Fehlermeldungen. Kontaktieren Sie bei technischen Fragen hierzu Ihren Softwarehersteller. |
Abbruch | Es besteht Handlungsbedarf. Ihre Datei ist bei der KVWL (Datenannahmestelle) angekommen. Die Daten werden aber über die Vertrauensstelle an die Bundesauswertungsstelle weitergeleitet. In diesem weiteren Verlauf konnte die Übermittlung nicht abgeschlossen werden und wurde ergebnislos beendet. Bitte kontaktieren Sie die Datenannahme der KVWL. |
Sie importieren das Datenflussprotokoll in Ihre Dokumentationssoftware, um einen Bericht daraus erzeugen zu lassen. Bitte kontaktieren Sie Ihren Softwarehersteller, wenn die Funktion in Ihrer Dokumentationssoftware fehlt oder Sie Probleme damit haben.
Laden Sie in diesem Fall alle bereits abgeschlossenen Dokumentationen fristgerecht hoch. Schildern Sie uns zusätzlich per E-Mail (okfe-rl@kvwl.de) Ihre Situation und geben die Anzahl der nicht abgeschlossenen Dokumentationen aufgrund der Beendigung der Tätigkeit an. Daraufhin erfolgt ein entsprechender Hinweis an den Geschäftsbereich Abrechnung, sodass die Leistungen mit der unvollständigen/fehlenden Dokumentation dennoch vergütet werden.
Sie müssen Ihre oKFE-Daten über die Kachel „organisierte Krebsfrüherkennung (oKFE-RL)“ hochladen. Es ist nicht möglich die Daten über die Kachel „Abrechnungsbegleitende Dokumentation“ an die KVWL zu übermitteln. Weitere Informationen zum Hochladen Ihrer Daten im Mitgliederportal entnehmen Sie bitte dem Leitfaden.
Bitte prüfen Sie im Mitgliederportal, ob die Übertragung Ihrer hochgeladenen Datei erfolgreich war. Die technische Verarbeitung kann bis zu 24 Stunden dauern. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie den Übermittlungsstatus im Mitgliederportal sehen und das Datenflussprotokoll herunterladen. Sollte das Datenflussprotokoll für Sie nicht leserlich sein, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Softwarehersteller in Verbindung. Dieser muss eine Reportansicht für das Datenflussprotokoll zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie, dass beim Export Ihrer oKFE-Daten zwingend die HBSNR angegeben werden muss, um den Export erfolgreich durchzuführen (technisches Feld: „BSNRAMBULANT“).