Patienten- und Wartezimmerinformationen
Noch immer nehmen in Deutschland zu wenig Menschen Impfungen, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch.
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Vorsorgemaßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen werden empfohlen, da bei vielen Krankheiten die Aussicht auf Heilung besser ist, wenn sie früh erkannt und behandelt werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen bieten Ihnen zu beiden Themen ausführliche Informationen an.
Altersbezogene Untersuchungen
U1: Neugeborenen-Erstuntersuchung
Direkt nach der Geburt werden unter anderem der Herzschlag, die Reflexe, die Muskelspannung und die Atmung Ihres Babys geprüft. Es wird nach äußerlich erkennbaren Fehlbildungen geschaut. Ihr Baby wird gemessen und gewogen. Im Alter von 36 bis 72 Stunden können mit einer Blutuntersuchung bestimmte Stoffwechselerkrankungen wie Mukoviszidose oder Hormonstörungen festgestellt werden. Mit einem Hörscreening kann das Hörvermögen untersucht werden. Zu diesen speziellen Früherkennungsuntersuchungen erhalten Sie ein ausführliches Infoblatt.
U2: Am 3.-10. Lebenstag
In dieser und allen weiteren Untersuchungen wird Ihr Kind gemessen und gewogen. Bei der U2 erfolgt erstmals eine gründliche körperliche Untersuchung durch einen Kinder- und Jugendarzt, um auch kleinere Fehlbildungen oder eventuelle angeborene Erkrankungen zu erkennen. Zudem informiert der Arzt Sie über Vitamin D zur Vorbeugung der Knochenerkrankung Rachitis und über Fluorid zur späteren Zahnhärtung. Er berät Sie zu den Themen Stillen und Ernährung sowie über Maßnahmen, das Risiko eines plötzlichen Kindstods zu senken.
U3: In der 4.-5. Lebenswoche
Wichtiges Ziel der U3 und aller folgenden Untersuchungen ist es, eventuelle Entwicklungsauffälligkeiten bei Ihrem Kind möglichst schnell zu erkennen. Bei jeder Untersuchung informiert Ihr Arzt Sie auch über anstehende Impfungen und führt diese – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – gegebenenfalls durch. Empfohlen werden die ersten Schutzimpfungen ab dem Alter von sechs Wochen bis zwei Monaten, auch sollen Impfserien zeitgerecht abgeschlossen werden. Damit soll möglichst frühzeitig ein entsprechender Schutz des Kindes vor diesen Erkrankungen erreicht werden. Der Arzt überprüft per Ultraschall die Hüftgelenke Ihres Babys, um eventuelle Reifungsstörungen rechtzeitig behandeln zu können. Zudem berät er Sie zum Thema Stillen und Ernährung und zur Unfallverhütung. Bei Bedarf wird angesprochen, wie Sie sich verhalten können, wenn Ihr Baby besonders viel schreit.
U4: Im 3.-4. Lebensmonat
Der Arzt schaut in dieser Untersuchung besonders darauf, wie sich Ihr Baby bewegt, wie es auf Licht und Geräusche reagiert und wie Sie und Ihr Baby aufeinander eingehen. Außerdem untersucht der Arzt Ihr Kind von Kopf bis Fuß und kontrolliert dabei auch, ob die Knochenlücke am Kopf (Fontanelle) ausreichend groß ist, damit der Schädel weiterhin problemlos wachsen kann.
U5: Im 6.-7. Lebensmonat
Wie bei jeder U wird Ihr Kind von Kopf bis Fuß untersucht. Bis normale Sehtests möglich sind, werden die Augen mit einer speziellen Lampe überprüft. Der Arzt beobachtet, wie sich Ihr Baby bewegt, ob es sich schon drehen und wie gut es den Kopf halten kann. Da es jetzt die ersten Breie bekommen kann, werden Sie zur Ernährung beraten. Bei Auffälligkeiten beim Kieferwachstum, an den Zähnen oder der Mundschleimhaut werden Sie zum Zahnarzt verwiesen.
U6: Im 10.-12. Lebensmonat (1 Jahr)
Beweglichkeit und Körperbeherrschung werden geprüft. Um Sehstörungen zu erkennen, werden Untersuchungen der Augen durchgeführt. Außerdem bespricht der Arzt mit Ihnen Themen wie die Ernährung Ihres Kindes und Maßnahmen zur Unfallverhütung. Bei Auffälligkeiten an den Zähnen oder der Mundschleimhaut verweist er Sie an den Zahnarzt. Auch der Impfschutz Ihres Kindes wird geprüft. Entsprechend den Impfempfehlungen können die ersten Grundimmunisierungen abgeschlossen werden.
U7: Im 21.-24. Lebensmonat (2 Jahre)
Neben der gründlichen allgemeinen Untersuchung schaut der Arzt, wie sich Ihr Kind seit der vergangenen U-Untersuchung vor etwa einem Jahr körperlich und geistig entwickelt hat. Er achtet darauf, wie gut es hört und sieht, ob es einfache Wörter und Sätze versteht und schon ein paar Worte sprechen kann. Außerdem kontrolliert er die Zähne Ihres Kindes und empfiehlt gegebenenfalls einen Zahnarztbesuch. Noch fehlende Impfungen können durchgeführt beziehungsweise nachgeholt werden.
U7A: Im 34.-36. Lebensmonat (3 Jahre)
Bei dieser Untersuchung steht die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes im Mittelpunkt. Daneben wird Ihr Kind wieder von Kopf bis Fuß gründlich untersucht. Um Sehstörungen frühzeitig zu erkennen, werden Sehschärfe und räumliches Sehen geprüft. Ihr Arzt verweist Sie bei dieser und allen folgenden Untersuchungen zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung. Auch bei diesem Termin wird der Impfschutz überprüft. Ihr Arzt berät zu Themen wie Ernährung, Unfallverhütung sowie der Rolle von Medien (TV u. ä.) im Alltag Ihres Kindes.
U8: Im 46.-48. Lebensmonat (4 Jahre)
Bei der U8 wird neben der körperlichen Untersuchung Ihres Kindes auch der Urin analysiert. Neben Sehschärfe und räumlichem Sehen wird auch das Hörvermögen untersucht. Der Arzt testet, wie beweglich Ihr Kind ist, wie es seinen Körper beherrscht und wie gut es spricht. Er fragt Sie auch nach seinem Sozialverhalten: Wie verhält es sich beim Spielen mit gleichaltrigen Kindern oder in Stresssituationen? Auch bei dieser Untersuchung achtet der Arzt auf mögliche Entwicklungsverzögerungen. Er berät Sie zu Themen wie Ernährung und Bewegung.
U9: Im 60.-64. Lebensmonat (5 Jahre)
Bei dieser Vorsorgeuntersuchung vor der Einschulung wird erneut ein Sehtest durchgeführt. Der Arzt achtet darauf, wie beweglich und geschickt Ihr Kind ist und ob sein Gewicht im Normalbereich liegt. Außerdem möchte er wissen, wie sich Ihr Kind fühlt, ob es bereit ist zu teilen und ob es kleinere Enttäuschungen toleriert. Auch der Impfschutz Ihres Kindes wird nochmals geprüft, es wird die erste Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten empfohlen.
Danach gibt es erst wieder die sogenannte J1-Untersuchung für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren. Einige Krankenkassen bieten zwei zusätzliche Untersuchungen für Schulkinder (U10 und U11) und eine weitere Jugenduntersuchung (J2) an. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Detaillierte Informationen finden Sie im gelben „Kinderuntersuchungsheft“, das Sie in der Geburtsklinik oder von Ihrem Arzt bekommen und in dem die Untersuchungen dokumentiert werden.
- Hier können Eltern den Flyer über die Vorsorgeuntersuchungen in deutscher Sprache herunterladen. Außerdem stellt die KBV den Flyer in anderen Sprachen als Download zur Verfügung.
- Ärztinnen und Ärzte können den Flyer per E-Mail an versand@kbv.de bei der KBV bestellen und in ihre Praxis liefern lassen. Außerdem können Praxisteams hier das Plakat herunterladen und in der Praxis aufhängen.
- Beachten Sie auch die Merkblätter der KBV zur psychischen Entwicklung von Kindern: "Seelisch gesund aufwachsen".
- Beachten Sie auch die Merkblätter zu Kinderunfällen. (s. Patienteninformationen und Merkblätter zum Herunterladen)
Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ist eine Früherkennungsuntersuchung für Mädchen und Jungen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren.
Sie wurde 1998 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Damit besteht eine Möglichkeit, Risikofaktoren oder Erkrankungen bei Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die J1 ergänzt die zehn U-Untersuchungen, die innerhalb der ersten sechs Lebensjahre eines Kindes stattfinden.
Die Früherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) sieht folgende Bestandteile der J1 vor:
- Anamnese
- körperliche Untersuchung
- Beratung zu Fragen der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung
- Kontrolle des Impfstatus
Der Flyer „YOUR NEXT TOP CHECK-UP J1“ enthält neben Informationen rund um die J1-Untersuchung einen persönlichen Gesundheitstimer mit allen Impfungen.
Die DAK-Gesundheit bietet ihren Versicherten eine orthopädische Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Heranwachsende im 11. und 12. Lebensjahr an. Bei dieser Untersuchung werden die Wirbelsäule, Beine, Füße und Hüfte auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft.
Laden Sie den Flyer herunter.
Die Untersuchung soll eine Ausbuchtung erkennen, bevor sie gefährlich wird. Eine anschließende Operation kann verhindern, dass die Schlagader an dieser Stelle reißt. Für Männer ab 65 Jahren ist belegt: Eine Früherkennung mit anschließendem Eingriff kann Risse, Notfallbehandlungen und Todesfälle vermeiden.
Laden Sie den Flyer herunter.
Der Patientenflyer Der Vorsorge-Checker gibt einen Überblick über die Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie empfohlene Impfungen.
Zusätzlich können im Präventions-Fahrplan die Termine für die nächste Untersuchung oder Impfung individuell eingetragen werden.
Fachthemen
Darmkrebs ist bei Frauen die zweithäufigste, bei Männern die dritthäufigste Krebsart. Was viele nicht wissen: Generell haben alle GKV-Versicherten ab 50 Jahren Anspruch auf Beratungen und Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs. Ziel ist es, durch eine möglichst frühe Diagnose die Heilungschancen zu erhöhen. Das Programm zur Früherkennung von Darmkrebs ist weiterentwickelt worden und im Frühjahr 2019 als bundesweit organisiertes Darmkrebs-Screening neu gestartet. Darmkrebs tritt vor allem in höherem Alter auf: Mehr als die Hälfte der Betroffenen erkrankt nach dem 70. Lebensjahr, nur etwa jeder Zehnte ist jünger als 55 Jahre. Deshalb empfehlen Fachleute Untersuchungen zur Früherkennung frühestens ab dem 50. Lebensjahr. Fachleute empfehlen den Stuhltest und die Darmspiegelung.
-
Darmkrebsfrüherkennung: Wissenswertes für Ihre Patienten und Ihren Praxisalltag (PDF)
-
Darmkrebs-Patientenleitlinie der Stiftung Deutsche Krebshilfe (Link zum Broschüren-Download)
-
Informationen zu Darmkrebs vom Gemeinsamen Bundesausschuss (Link)
Mehr Informationen erhalten Sie auch auf unserer Website unter
Themen A-Z: Darmkrebsfrüherkennung.
Ergotherapie dient nicht dazu, alle Kinder möglichst früh maximal zu fördern oder für einen erfolgreichen Schulstart bei gesunden Kindern zu sorgen. Auch der Familienalltag bietet viele Lernerfahrungen für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten.
In diesem Flyer finden Eltern verschiedene Vorschläge ihr Kind in alltäglichen Situationen zu fördern: Flyer Ergotherapie (PDF)
Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die "Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs". Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob ein Patient eine der folgenden Krebserkrankungen hat:
- Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs),
- Basalzellkarzinom,
- Spinozelluläres Karzinom.
Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch öfter und bereits für jüngere Patienten an.
Bei der Ansprache der Patienten und der Erhöhung der Teilnahmerate an dieser Vorsorgeuntersuchung kommt Ihnen als Vertragsärzte eine wichtige Rolle zu. Die KBV hat deshalb einige Informationen für Sie zusammengestellt.
- Patienteninformation in anderen Sprachen (Kopiervorlage)
- Patienteninformation der KBV zur Hautkrebs-Früherkennung (Kopiervorlage)
- Patienteninformation der Bundesärztekammer zum Schwarzen Hautkrebs, Melanom (PDF)
Mehr Informationen erhalten Sie auch auf unserer Website unter
Themen A-Z: Hautkrebs-Screening.
Impfleistungen werden von den Patienten nach wie vor noch zu wenig in Anspruch genommen. Aus diesem Grund finden Sie hier umfangreiches Informationsmaterial zum Thema Impfen zur Weitergabe an Ihre Patienten.
Der Flyer mit dem Titel "Klein und gemein: Gib Viren und Bakterien keine Chance!" informiert die Patienten über den Sinn und Zweck der einzelnen Impfungen. Für den Aushang in Ihrer Praxis können Sie sich auf der Themenseite Impfen die passenden Impfplakate herunterladen.
- Flyer "Klein und gemein: Gib Viren und Bakterien keine Chance!" (PDF)
- Impfen: Häufig gestellte Fragen (PDF)
- Muster Einverständniserklärung für Patientinnen und Patienten zur Erinnerung an Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen (PDF)
Information zu bestimmten Schutzimpfungen:
- Grippeschutzimpfung
- Reiseschutzimpfungen (u. a. Tollwut, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Cholera)
- Coronaschutzimpfung
- Masern-Schutzimpfung
Mehr Informationen erhalten Sie auch auf unserer Website unter Themen A-Z: Impfen.
In der Corona-Pandemie haben die AHA+L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßigs Lüften) auch dazu beigetragen, dass weniger Menschen als sonst an Infektionen der Atemwege (zum Beispiel Grippe) oder des Magen-Darm-Traktes erkrankten. Warum sind diese Maßnahmen wirksam? Was sind Infektionen eigentlich? Und warum ist es so wichtig, sie zu vermeiden? Antworten auf diese Fragen lesen Sie in dieser Broschüre.
Sprechen zu können, ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung eines Kindes. Kinder lernen schon allein dadurch, dass sie im Alltag hören, wie ihre Eltern sprechen, Wörter betonen und Pausen setzen. Es ist daher sehr hilfreich für ein Kind, wenn die Eltern sich Zeit nehmen und sich mit ihm unterhalten.
In dem Flyer finden Eltern verschiedene Vorschläge, wie sie das Sprechen ihres Kindes spielerisch fördern können.
Infektionen durch Bakterien lassen sich meist gut mit Antibiotika behandeln. Einige Bakterien sind jedoch unempfindlich gegenüber vielen Antibiotika. Man spricht in diesem Fall von multiresistenten Erregern (kurz: MRE). Die Medien haben in letzter Zeit häufig von den Gefahren berichtet, die von multiresistenten Erregern wie MRSA ausgehen. Viele Menschen sind dadurch beunruhigt. Sie fürchten, schwer zu erkranken.
Das Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat im Auftrag der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) eine Patienteninformation erstellt.
Diese Kurzinformation beschreibt, wie diese Erreger entstehen und wann diese Bakterien wirklich bedrohlich sind. Außerdem werden Hinweise gegeben, wie sie sich selbst und andere schützen können.
Ausführliche Informationen sind auf der Website www.Patienten-Information.de zusammengestellt.
In diesem Flyer erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Podologische Therapie zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist und was Sie selbst bei der Pflege Ihrer Füße tun können.
Sepsis (Blutvergiftung) ist ein Notfall, frühzeitiges Erkennen und Behandeln rettet Leben!
Was allgemein als Blutvergiftung bekannt ist, heißt in der medizinischen Fachsprache Sepsis. Sepsis ist immer ein Notfall, die sofortige Krankenhausbehandlung ist überlebenswichtig!
Alle sieben Minuten stirbt in Deutschland ein Mensch an einer Sepsis. Mit jährlich ca. 75.000 Todesfällen ist Sepsis die dritthäufigste Todesursache nach Herz-Kreislauferkrankungen und Krebs. Unter den Toten sind mehr als 1000 Neugeborene, Kinder und Jugendliche. Dabei wären bis zu ca. 20.000 Sepsis-Fälle durch frühzeitige Erkennung, Präventionsmaßnahmen (Impfungen und Prophylaxe von Krankenhausinfektionen) und bessere Behandlung vermeidbar! Ziel der Kampagne „Deutschland erkennt Sepsis“ des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) ist es daher, über die Gefahren der Sepsis aufzuklären und die typischen Warnzeichen bekannter zu machen.
Die Symptome bei Sepsis sind zu Beginn unspezifisch und kaum von einer normalen Grippe zu unterscheiden. Liegen mindestens zwei Sepsis-Symptome vor, rufen Sie die 112 an! Fragen Sie Ärzte oder die Rettungsleitstelle: „Könnte es Sepsis sein?“
Sepsis-Zeichen bei Erwachsenen und Kindern:
- Extremes Krankheitsgefühl (feuchte Haut, Schwitzen, Schwäche, Schmerzen, starkes Unwohlsein)
- Beschleunigte Atmung (schneller Puls, Herzrasen, Kurzatmigkeit, schnelle Atmung)
- Verwirrtheit oder Wesensveränderung (Desorientiertheit, Fieber, Schüttelfrost)
Sepsis-Zeichen bei Neugeborenen:
- Fühlt sich unnormal kalt und fiebrig an
- Atmet schwer
- Wiederholtes erbrechen und/oder Durchfall
- Verlangsamte Reaktionen/Bewegungen
- Trinkt nicht/keine Nahrungsaufnahme
- Krampfanfälle
Wichtige Informationsmaterialien:
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website unter: Themen A-Z: Sepsis.
Das könnte Sie auch interessieren
-
Service-Seite der KBV für Patientinnen und PatientenHier finden Sie Tipps für den Praxisbesuch, Infos zu Vorsorgeuntersuchungen und zu Ihren Rechten
-
Elternbriefe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im E-Mail-AboDie Elternbriefe informieren und begleiten Sie in den ersten Lebensjahren Ihres Kindes. Sie erscheinen zur jeweils anstehenden Früherkennungsuntersuchung.
-
Infomaterial der BZgA für ElternKostenlose Materialien der BZgA zur gesunden Entwicklung von Kindern im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter sowie zu speziellen Themen der Gesundheit und Vorbeugung.
-
Patienteninformationen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS)Informationen für Patientinnen, Patienten und ihre Angehörigen, u.a. zu Themen wie "Thrombose vorbeugen", Sepsis, "Digitalisierung und Patientensicherheit"
-
Portal Patienten-Information.dePatienten-Information.de ist ein gemeinsames Portal von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung und fasst Krankheitsbilder und deren Prävention und Behandlung leicht verständlich zusammen.