Impfen
Empfehlungen von RKI und STIKO bilden die Grundlage

Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für welche Impfungen die Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie fest. Grundlage bilden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI). Das Gespräch mit dem Arzt ist für viele Patienten die wichtigste Informationsquelle und oft ausschlaggebend für die Entscheidung, sich impfen zu lassen.
Schutzimpfungen
Praxisinformationen zum Thema Impfen
Hinweise zu Verordnung und Abrechnung
Impfstoffe, die zu Lasten der GKV verordnet werden können, sind über den Sprechstundenbedarf zu beziehen. Hiervon klar abzugrenzen ist die Verordnung vom Impfstoff auf Privatrezept bei den Privatversicherten. Die entsprechenden Symbolnummern zur Abrechnung finden Sie im Symbolnummernverzeichnis der KVWL,Teil 4: Besondere Vereinbarungen.
Informationen zu Vereinbarungen und Richtlinien
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Änderung Schutzimpfungs-RichtlinieSerologische Untersuchungen
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Schutzimpfungs-RichtlinieGemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
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Vereinbarung über Schutzimpfungen nach § 132e SGB V sowie weitere Sondervereinbarungen über Schutzimpfungen
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Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko)Robert-Koch-Institutes (RKI)
Für den Aushang in Ihrer Praxis: Laden Sie sich hier die passenden Impfplakate herunter. Die Dateien sind für den Ausdruck in DIN A3 und DIN A4 optimiert.
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Plakat zum Herunterladen: Impfen schützt (A3)
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Plakat zum Herunterladen: Impfen schützt (A4)
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Plakat zum Herunterladen: Grippeschutzimpfung (A3)
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Plakat zum Herunterladen: Grippeschutzimpfung (A4)
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Plakat zum Herunterladen: HPV-Schutzimpfung (A3)
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Infokarte zum Herunterladen: HPV-Schutzimpfung
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Plakat zum Herunterladen: Kinderschutzimpfungen (A3)
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Plakat zum Herunterladen: Kinderschutzimpfungen (A4)
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Plakat zum Herunterladen: Reiseschutzimpfung (A3)
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Plakat zum Herunterladen: Reiseschutzimpfung (A4)
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Flyer zum Herunterladen: Klein und gemein - Gib Viren und Bakterien keine Chance!
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Informationen und Service rund ums Impfen in einer App (Stiko-App)
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Impfaufklärung in verschiedenen Sprachen
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Rechtliche Fragen zum Impfen
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Herpes-zoster-Impfung - Kurz & knapp: Faktenblätter zum Impfen
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HPV-Impfung - Kurz & knapp: Faktenblätter zum Impfen
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Impfungen in der Schwangerschaft - Kurz & knapp: Faktenblätter zum Impfen
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Influenza-Impfung - Kurz & knapp: Faktenblätter zum Impfen
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Masern-Impfung - Kurz & knapp: Faktenblätter zum Impfen
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RKI-Impfempfehlung für Geflüchtete (z.B. aus der Ukraine)
Meldungen zum Thema Impfen
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Meningokokken-B-Standardimpfung für Säuglinge und Kleinkinder: Aufnahme in die Impfvereinbarung ab sofort mit allen Krankenkassen geregelt
Seit dem 30. Mai 2024 haben Säuglinge und Kinder im Alter von zwei Monaten bis zum fünften Geburtstag einen rechtlichen Anspruch auf die grundlegende Immunisierung gegen Meningokokken B, basierend auf der Schutzimpfungs-Richtlinie (Si-RL). Die KVWL hat sich mit den Krankenkassen und -verbänden über die Höhe der Vergütung geeinigt, wodurch die Impfung in die regionale Impfvereinbarung aufgenommen werden konnte.
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HPV-Impfung – KVWL und BVKJ: „Schützen Sie, was Ihnen wertvoll ist“
Sie zählen zu den am häufigsten sexuell übertragenen Viren und sind für eine Vielzahl von Krebserkrankungen verantwortlich: Humane Papillomviren (HPV). Eine Impfung senkt das Erkrankungsrisiko deutlich. Doch noch immer nutzen zu wenig Menschen dieses Angebot. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und die Landesgruppe Westfalen-Lippe des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) appellieren im Rahmen der derzeit laufenden Europäischen Impfwoche: „Impfen kann Leben retten. Schützen Sie, was Ihnen wertvoll ist!“
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Neue Impfleistungen ab sofort in der regionalen Impfvereinbarung
Für die RSV-Impfung von älteren Erwachsenen wurden jetzt die Vergütungsdetails geklärt. Der Bezug des Impfstoffes kann über SSB erfolgen. Auch der Schutz vor Mpox (Affenpocken) und Dengue-Fieber wurde in die Impfvereinbarung aufgenommen.