Reiseschutzimpfungen

Für einen  gesünderen Urlaub

Sicher unterwegs im In- und Ausland

Dreiekiges Schild mit rotem Rand mit Schriftzug EHEC
© Lothar Drechsel | Adobe Stock

Ob Afrika, Asien, Europa oder Deutschland – für Reisende gibt es überall viel zu entdecken. Damit Ihre Patienten neben schönen Erinnerungen nicht auch Andenken in Form von ernsthaften Erkrankungen mitbringen, sollten Sie als niedergelassene Vertragsärzte gemeinsam mit ihnen den Impfstatuts überprüfen. Je nach Reiseziel sollte zirka vier bis sechs Wochen vor Reisebeginn mit den Impfungen begonnen werden. Denn für einen wirksamen Schutz sind manchmal mehrere Impfungen notwendig.

Ein ausreichender Impfschutz ist nicht nur für Fernreisen notwendig: So empfehlen Experten beispielsweise Reisenden in südliche Länder, etwa Italien, sich gegen Hepatitis A (Gelbsucht) impfen zu lassen. Und auch für Deutschland-Urlauber kann  – je nach Region – eine zusätzliche FSME-Schutzimpfung sinnvoll sein. Welche das aktuell sind, zeigt eine Karte des RKI.

Abrechnungshinweis

Die reisemedizinische Beratung und Reiseschutzimpfungen sind keine GKV-Leistung. Inzwischen bieten allerdings viele Kassen die Kostenübernahme solcher Impfungen als freiwillige Leistung an. Die KVWL hat bereits mit einzelnen Krankenkassen Vereinbarungen über entsprechende Satzungsleistungen geschlossen und in einer Übersicht aufgeführt.