Abrechnung Laborleistungen

Hinweise zur korrekten Abrechnung von Laborleistungen

Sofern es zu einer Beauftragung von Laborleistungen im eigenen praxiszugehörigen Labor kommt, sind diese Laborleistungen nicht über das Muster 10 zu beauftragen bzw. die Scheinart 27 (Laborauftrag) abzurechnen. Praxisintern durchzuführende Laborleistungen sind formlos im Rahmen der Praxisorganisation zu veranlassen und werden über den Behandlungsschein der Erstinanspruchnahme der Praxis, d.h. als ambulante Behandlung oder Mit-/Weiterbehandlung abgerechnet. Als Laborauftrag werden ausschließlich die von einer anderen Praxis (BSNR) zugewiesenen Aufträge zur Probenuntersuchung abgerechnet.

Zulassungsrechtlich werden Berufsausübungsgemeinschaften als eine Einheit betrachtet, die ggf. an einem oder mehreren Vertragsarztsitzen (Haupt- und Nebenbetriebsstätten) tätig sein kann. Innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft sind daher keine Überweisungen möglich. Gemäß der Präambel 40.3 EBM ist innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft die Versandpauschale nach der GOP 40100 EBM nicht berechnungsfähig.

Bei Laborüberweisungen kommt es auf Muster 10 immer wieder zu fehlerhaften Einträgen im Feld „Erstveranlasser“ bei Weiterüberweisung.

Das Feld „Erstveranlasser“ auf Muster 10 darf nur der Arzt ausfüllen, der mit den Laborleistungen beauftragt wurde, aber nicht alle angeforderten Laborparameter selbst erbringen kann. In diesem Fall stellt er eine Weiterüberweisung mit Muster 10 aus und trägt im Feld „Erstveranlasser“ die Betriebstättennummer (BSNR) und lebenslange Arztnummer (LANR) des Arztes ein, der ihn mit der Untersuchung beauftragt hat.

Falsche Eintragungen auf dem Laborüberweisungsschein im Feld „Erstveranlasser“ führen zu Problemen in der Abrechnung und belasten zu Unrecht das Laborbudget des eingetragenen Arztes.

Folgende Beispiele dienen zur Verdeutlichung:

Beispiel A:

Ein Hausarzt überweist seinen Patienten an einen Facharzt für Urologie zur Mit-/Weiterbehandlung. Der Facharzt für Urologie veranlasst auf Muster 10 erforderliche Laborleistungen. Im Feld „Erstveranlasser“ gibt der Facharzt für Urologie die BSNR und LANR des Hausarztes an. Das ist falsch!

Beispiel B:

Ein Hausarzt überweist seinen Patienten an einen Facharzt für Urologie zur Mit-/Weiterbehandlung. Der Facharzt für Urologie veranlasst auf Muster 10 erforderliche Laborleistungen.
Der beauftragte Laborarzt kann nicht alle angeforderten Laborparameter selbst erbringen und stellt für diese Leistungen wiederum einen weiteren Laborüberweisungsschein (Muster 10) als Auftragsleistung für ein anderes Labor aus. Im Feld „Erstveranlasser“ gibt der Laborarzt nun die BSNR und LANR des Facharztes für Urologie ein. Das ist richtig!

Abrechnungsvoraussetzung für „Ähnliche“ Laboruntersuchungen

Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und Abrechnung von Laborleistungen möchten wir Ihnen nachfolgende Hinweise geben.

„Ähnliche Untersuchungen" können nur dann berechnet werden, wenn dies die entsprechende Leistungsbeschreibung vorsieht und für den betreffenden Parameter (Messgröße) keine eigenständige Gebührenordnungsposition (GOP) vorhanden ist. Entsprechend der Leistungslegenden ist in der Regel die Art der Untersuchung in der Feldkennung 5002 ggf. aber auch die Erregerart oder der Faktor zu den GOP anzugeben.

Eine Vielzahl dieser Gebührenordnungspositionen erfordert die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall (siehe hierzu die Anmerkungen im Anschluss an die jeweiligen GOP). Die erforderlichen Angaben sind in Ihrer Software unter der Feldkennung 5009 „freier Begründungstext“ einzutragen.

Die Angabe des Parameters der Auftragserteilung und/oder eine Diagnoseangabe erfüllen die Abrechnungsvoraussetzungen nicht.

Empfehlungen und Unterstützung zur Labordiagnostik

Um Vertragsärztinnen und -ärzte bei der konkreten Indikationsstellung für einen ressourcenschonenden Umgang mit Labordiagnostik zu unterstützen, hat die KBV eine Hilfestellung zur Labordiagnostik entwickelt. 

Diese Hilfestellung, sogenannte Laborpfade, für die stufenweise und effiziente Anwendung von Laboruntersuchungen zur Erstdiagnose und Verlaufskontrolle von Erkrankungen werden unter KBV - Labordiagnostik online zur Verfügung gestellt.