Praxisnetze - was Sie wissen sollten

Vernetzte Strukturen wirtschaftlich selbstständiger Praxen entstanden bereits in den 90er-Jahren. Später entwickelten sich die ersten Praxisnetze mit dem Ziel, die Kooperation zwischen den Ärzten zu intensivieren und die Qualität der Versorgung zu verbessern.

Nicht zuletzt junge Ärzte schätzen die organisierte Zusammenarbeit mit Kollegen. Dabei spielt der fachliche Austausch genauso eine Rolle wie persönliche Erwägungen, etwa der begleitete Einstieg in die Niederlassung oder die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Auch die Gesundheitspolitiker haben diese Vorteile für die Patientenversorgung erkannt und Praxisnetze in das Fünfte Sozialgesetzbuch aufgenommen (Paragraf 87b SGB V). Mit dem GKV- Versorgungsstrukturgesetz von 2012 fiel der Startschuss für die Anerkennung und Förderung.

Anerkennung von Praxisnetzen in Westfalen-Lippe


Strukturvorgaben und Versorgungsziele

Praxisnetze können gemäß § 87b Abs. 4 SGB V einen Antrag auf Anerkennung stellen. Auf Grundlage der KBV-Rahmenvorgabe hat die KVWL ihre Richtlinie erarbeitet. Für das Anerkennungsverfahren muss der Antrag bei der KVWL gemäß dieser Richtlinie inklusive der geforderten Nachweise gestellt werden. So müssen die Praxisnetze die nachfolgenden Strukturvorgaben und Versorgungsziele erfüllen:

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