Online-Version EBM
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Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt, wie viel Geld Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeuten für eine Behandlung bekommen. Der EBM ist das Gebührenverzeichnis, nach dem Sie ambulante Leistungen mit der KVWL abrechnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband vereinbaren den EBM im Bewertungsausschuss (BA).
Wissenswertes rund um das Thema EBM
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Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)Themenseite | KVWL – mit den wichtigste Infos auf einen Blick
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Online-Version des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
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Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)Themenseite der KBV mit quartalsaktueller EBM-Version als PDF-Datei und Möglichkeit zum Download der KBV2Go-App