Aufgaben der KVWL
Sicherstellung einer vertragsärztlichen Versorgung von GKV-Versicherten
Als öffentlich-rechtliche Körperschaft handelt die Kassenärztliche Vereinigung in Vertretung ihrer Mitglieder mit den Verbänden der Krankenkassen die Gesamtvergütung für die ärztlichen Leistungen aus. Dazu schließt sie entsprechende Verträge ab. Als genossenschaftlicher Zusammenschluss garantiert die KV somit, dass die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen gewahrt werden.
Die KVWL versteht sich aber nicht nur als Körperschaft mit hoheitlichen Befugnissen, sondern auch als Interessensvertretung und Dienstleister für ihre Mitglieder. Die Information der Mitglieder über alle Belange ihrer Praxis-tätigkeit bildet einen weiteren Schwerpunkt. Sie reicht von der Beratung bei der Niederlassung über die Betreuung bis hin zur Hilfestellung bei der Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit und der Veräußerung der Praxis.
Sicherstellungsauftrag
Der Gesetzgeber hat den Kassenärztlichen Vereinigungen die Aufgabe übertragen, die vertragsärztliche Versorgung so zu regeln, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten gewährleistet ist. Zu diesen Aufgaben gehört auch ein ausreichender Notdienst (§ 72 SGB V).
Gewährleistungsauftrag
Die KVWL überprüft auch die Abrechnungen ihrer Mitglieder vor Weitergabe an die Krankenkassen auf Schlüssigkeit sowie sachlich-rechnerische Richtigkeit. Dadurch wird gewährleistet, dass den Krankenkassen nur solche Leistungen in Rechnung gestellt werden, die nach den Gebührenordnungen berechnungsfähig sind.
Interessenvertretung
Eine Kassenärztliche Vereinigung hat aber nicht nur gesetzlich übertragene Ordnungsfunktionen wahrzunehmen, sie vertritt zugleich auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Dazu gehört in erster Linie die angemessene Honorierung der vertragsärztlichen Leistungen. Zum einen schließt die KV dazu Verträge mit den Krankenkassen über die Gesamtvergütung der ärztlichen Leistungen. Zum anderen vereinbart sie den sogenannten Honorarverteilungsvertrag, auf dessen Grundlage die Gesamtvergütung an die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten verteilt wird.
Bekämpfung von Fehlverhalten
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat gemäß § 81a SGB V eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Diese Stelle geht Fällen und Sachverhalten nach, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der KVWL hindeuten.
Jedermann kann sich an die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen wenden. Der jeweilige Fall oder Sachverhalt sollte dabei möglichst konkret und detailliert geschildert werden.
Kontakt
Für eine Kontaktaufnahme senden Sie uns bitte eine E-Mail über das unten stehende Kontaktformular oder schreiben uns unter der folgenden Adresse:
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Robert-Schimrigk-Str. 4-6
44141 Dortmund
Kontaktformular
Bitte schildern Sie den Sachverhalt möglichst konkret und detailliert.