Rehabilitation
Ambulant oder stationär
Bei der medizinischen Rehabilitation geht es darum, die körperlichen Funktionen, Organfunktionen und gesellschaftliche Teilhabe des Patienten wiederherzustellen. Reha-Maßnahmen erfolgen ambulant oder stationär.
Medizinische Rehabilitation: Wer ist eigentlich zuständig?
Medizinische Rehabilitation ist eine Leistung, auf die Patienten gesetzlichen Anspruch haben – wenn eine solche Maßnahme aus ärztlicher Sicht notwendig ist.
Die Kosten hierfür werden von den Sozialversicherungsträgern übernommen, das sind insbesondere die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung. Ausführliche Inforamtionen hierzu finden Sie auf der Seite der KBV.
Reha-Sport und Funktionstraining kommen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht. Ziel des Reha-Sports ist etwa, die Ausdauer und Kraft der Patienten zu stärken und ihre Koordination und Flexibilität zu verbessern. Mit dem Funktionstraining sollen die Beteiligten möglichst dauerhaft in die Gesellschaft und das Arbeitsleben eingegliedert werden.
Für beide Bereiche sind Verordnungen über das Muster 56 vorzunehmen. Die Verordnungskosten fließen nicht in Ihre Heilmittel-Kostenstatistik ein. Zudem ist in jedem Einzelfall die vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Detaillierte Informationen finden sich ferner in der zugehörigen Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining.
Medizinische Rehabilitation: Neue Broschüre bietet Hinweise zur Verordnung
Wie Ärzte eine medizinische Rehabilitation verordnen, stellt die KBV in einer neuen Broschüre vor. Das Serviceheft „Medizinische Rehabilitation“ bietet Hinweise zur Verordnung speziell zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Praxisbeispiele. Die Broschüre ist in der Reihe „PraxisWissen“ erschienen.
Praxen können gedruckte Exemplare kostenlos bei der KBV unter folgender E-Mail-Adresse bestellen:
versand@kbv.de.
Die Webversion der Broschüre steht Ihnen hier zum Herunterladen bereit: PraxisWissen - Medizinische Rehabilitation
Das sollten Sie wissen
Das Reha-Formular Muster 61 hat sich zum 1. Juli 2022 geändert. Hierbei handelt es sich um eine Stichtagsregelung, so dass die alten Vordrucke (Muster 61 „Stand 4.2020“) nicht aufgebraucht werden dürfen. Das neue Formular wurde den Softwareherstellern zur Einbindung in die Praxisverwaltungssysteme bereitgestellt. Ansonsten kann das neue Muster über die Formularbestellung angefordert werden.
Hintergrund der Änderungen ist die Zugangserleichterung der Versicherten zur Reha, indem Krankenkassen diese nicht mehr so einfach ablehnen können. Allerdings müssen Ärztinnen und Ärzte weitere Angaben bei der Verordnung einer geriatrischen Reha machen und die Patienteneinwilligungen auf der Verordnung dokumentieren.
Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen finden Sie in der PraxisInfo der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
In einer Online-Fortbildung der KBV können sich Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten über die Grundlagen und Besonderheiten der Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation informieren und CME-Punkte erhalten.