Außerklinische Intensivpflege
In Deutschland werden rund 22.000 Menschen außerklinisch intensiv gepflegt. Außerklinische Intensivpflege (AKI) kann verordnet werden, wenn aufgrund der Art, Schwere und Dauer der Erkrankung die fortlaufende Präsenz einer Pflegekraft beim Patienten erforderlich ist. So wird eine individuelle Überwachung gewährleistet, um auch bei einer lebensbedrohlichen Situation sofort eingreifen zu können. Die Details werden in der entsprechenden Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt.
Die Verordnung außerklinischer Intensivpflege erfolgt auf drei Formularen:
- 62B (Verordnung)
- 62A (Formular für das Ergebnis der Potenzialerhebung)
- 62C (Behandlungsplan)
Aufgrund des komplexen Versorgungsgeschehens ergeben sich erhöhte Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen, so dass nur besonders qualifizierte Vertragsärzte AKI verordnen dürfen. Auch die Potenzialerhebung erfolgt durch besonders qualifizierte Vertragsärzte oder andere teilnehmende Ärzte/Krankenhäuser.
Alle wichtigen Informationen und Formulare rund um das Genehmigungsverfahren „AKI" auf einen Blick: