Assistenten und Vertreter

"Ich bin dann mal weg" funktioniert nur mit Planung

Sie als Vertragsärztin/Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeutin/-therapeut dürfen nicht einfach so in den Urlaub fahren. Damit die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet ist, müssen Sie für Ihre Sprechstunden eine Vertretung in der eigenen Praxis bzw. eine kollegiale Vertretung in der Umgebung organisieren. Dies gilt nicht nur für den Urlaub, sondern auf auch bei anderen Anlässen. Welche Regelungen gibt es? Welche Anträge müssen Sie für eine Assistentin oder einen Assistenten oder eine Praxisvertretung stellen? Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Informationen.