Zweigpraxis

Die Nebenbetriebsstätte einer Praxis

Eine Zweigpraxis ist die Nebenbetriebsstätte einer Praxis. Sie wird vom Vorstand der KV genehmigt, wenn der zusätzliche Standort die Versorgung der Patientinnen und Patienten vor Ort verbessert. Alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten können sich entscheiden, eine Zweigpraxis zu eröffnen. Jedoch empfehlen wir Ihnen zuvor, den Standort betriebswirtschaftlich zu analysieren: Lohnt sich eine Zweigpraxis für Sie? Gerne sind Ihnen unsere Beraterinnen und Berater behilflich. Zweigpraxen können auch mit angestellten Ärztinnen und Ärzten betrieben werden.

Alle weiteren relevanten Anträge zur vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung zum Thema Zweigpraxis finden Sie auf der Themenseite Zulassungsausschuss

Ergänzende Informationen: Angestellte