Fallwerte für RLV und QZV
Regelleistungsvolumina und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina
Die Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) werden auf Basis der Fallzahlen des aktuellen Quartals, getrennt nach Altersklassen der Patienten, ermittelt. Die endgültige Berechnung der Fallwerte für RLV und QZV erfolgt somit erst im Nachhinein. Zur Kalkulation des zu erwartenden Honorarvolumens werden vor Beginn des Quartals sogenannte vorläufige Orientierungsfallwerte veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um prognostizierte Fallwerte für RLV und QZV, die auf Schätzungen basieren.
Ein Rechtsanspruch gegenüber der KVWL in Höhe eines mit diesen Orientierungsfallwerten kalkulierten Honorarvolumens besteht nicht. Es wird jedoch garantiert, dass die endgültigen RLV-Fallwerte von den vorläufigen um maximal 5% nach unten abweichen werden, die QZV-Fallwerte um maximal 20%.