Meldewesen U5 - U9

Meldewesen NRW: Hinweis zur Abrechnung von U5 bis U9

Größenvermessung beim Kinderarzt
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Bitte beachten Sie, dass die erweiterten Abrechnungszeiten im Rahmen des NRW-weiten Meldeverfahrens unverändert und dauerhaft gelten. Die Vorlage des Elternanschreibens der Zentralen Stelle des Landes NRW (Landeszentrum Gesundheit) oder der entsprechenden Korrespondenznummern in der Praxis ist ausdrücklich nicht erforderlich.

Die jeweilige Nachholuntersuchung U5 bis U9 ist jenseits der Toleranzgrenze möglich, bis der Regelzeitraum der darauffolgenden U-Untersuchung beginnt, und wird in der Abrechnung wie folgt durch Zusatz des Buchstabens „T“ zur Gebührenordnungsposition (GOP) gekennzeichnet:

GOP 

SNR (Symbolnummer)

 

01715 01715T U5, Untersuchung nach dem 8. Lebensmonat
01716 01716T U 6, Untersuchung nach dem 14. Lebensmonat
01717 01717T U 7, Untersuchung nach dem 27. Lebensmonat
01718 01718T U 8, Untersuchung nach dem 50. Lebensmonat
01719 01719T U 9, Untersuchung nach dem 66. Lebensmonat
01723 01723T U 7a, Erweiterte Früherkennungsuntersuchung nach
dem 38. Lebensmonat

 

Merkblatt der "Zentrale Stelle Gesunde Kindheit"

Hinweise für Nachholtermine 

Quelle: Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen