Meldewesen U5 - U9

Meldewesen NRW: Hinweis zur Abrechnung von U5 bis U9

größenvermessung beim kinderarzt
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Bitte beachten Sie, dass die erweiterten Abrechnungszeiten im Rahmen des NRW-weiten Meldeverfahrens unverändert und dauerhaft gelten. Die Vorlage des Elternanschreibens der Zentralen Stelle Gesunde Kindheit des Landes NRW (Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen, LfGA NRW) oder der entsprechenden Korrespondenznummern in der Praxis ist ausdrücklich nicht erforderlich.

Die jeweilige Nachholuntersuchung U5 bis U9 ist jenseits der Toleranzgrenze möglich, bis der Regelzeitraum der darauffolgenden U-Untersuchung beginnt, und wird in der Abrechnung wie folgt durch Zusatz des Buchstabens „T“ zur Gebührenordnungsposition (GOP) gekennzeichnet:

GOP 

SNR (Symbolnummer)

 

01715 01715T U5, Untersuchung nach dem 8. Lebensmonat
01716 01716T U 6, Untersuchung nach dem 14. Lebensmonat
01717 01717T U 7, Untersuchung nach dem 27. Lebensmonat
01718 01718T U 8, Untersuchung nach dem 50. Lebensmonat
01719 01719T U 9, Untersuchung nach dem 66. Lebensmonat
01723 01723T U 7a, Erweiterte Früherkennungsuntersuchung nach
dem 38. Lebensmonat

 

Merkblatt der "Zentrale Stelle Gesunde Kindheit"

Kurzinformation für die Ärztliche Meldung der U-Untersuchung in NRW: Hinweise für Nachholtermine

Quelle: Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen