Arzneimittelvereinbarung
Arzneimittelvereinbarung für Westfalen-Lippe
Vereinbarung 2023 - Sicher verordnen in Westfalen-Lippe
Aktuelle Situation
Auch für das Jahr 2023 hat die KVWL mit den Vertragspartnern die Arznei- und Heilmittelvereinbarungen fristgerecht abgeschlossen. Das aktuelle Jahr war geprägt von einer Rückkehr in die Normalität, auch im Bereich der Verordnungen. Corona-bedingte Verwerfungen wie in den Vorjahren in einzelnen Zeiträumen waren nicht zu verzeichnen. Gleichzeitig hat sich auch im laufenden Jahr das Steuerungskonzept in Westfalen-Lippe weiter bewährt. Mit einer Mischung aus Informationen und Leitsubstanzempfehlungen können die Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe sicher verordnen. Auch ist die Regressbelastung aus den statistischen Prüfungen im Bereich Arzneimittel und Heilmittel nachhaltig auf einem sehr niedrigen Niveau angekommen.
Was gibt es Neues?
Für das Jahr 2022 hatte der Gesetzgeber ursprünglich die Einführung der Substitution von Biosimiliars in der öffentlichen Apotheke vorgesehen. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) war ursprünglich aufgefordert, dazu im August diesen Jahres Regelungen zu veröffentlichen. Diese gesetzliche Frist ist nun auf das nächste Jahr verschoben worden, auch wird die Substitution wahrscheinlich erst für eingeschränkte Bereiche bei den Biosimilars kommen. Daher können wir die Biosimilar-Quoten auch im Jahr 2023 fortführen. Änderungen haben sich im Bereich der qualitativen Ziele ergeben. Der Empfehlungskatalog wurde deutlich gestrafft mit dem Gedanken, jährliche Schwerpunkte in der qualitativen Steuerung zu setzen. Neu sind Empfehlungen zum evidenzbasierten Umgang mit nutzenbewerteten Arzneimitteln.
Quotenziele fortgeführt
Die quantitativen Ziele, die durch Verordnungsquoten definiert werden, sind praktisch unverändert. Kleine Änderungen haben sich nur im Bereich der Glaukom-Mittel ergeben, da hier weitere Kombinationen generisch verfügbar sind. Auch werden bei den LH-RH Analoga die rabattierten Nicht-Leitsubstanz-Produkte nun vollständig bei der Zielerreichung berücksichtigt. Dies schafft weitere Verordnungssicherheit und Entlastung für Sie. Damit konnten wir in Westfalen-Lippe den Weg der Berücksichtigung von Rabattverträgen zur Zielerreichung auch bei Nicht-Leitsubstanzen fortsetzen und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die von den Krankenkassen abgeschlossenen Rabattverträge in jedem Fall zu einer direkten Prüfentlastung unserer Mitglieder beitragen.
Qualitative Ziele weiterentwickelt
Diese Empfehlungen sind rein qualitativ. Ziel ist es alle Aspekte rund um Evidenz und Wirtschaftlichkeit in die Verordnungsentscheidung einfließen zu lassen.
Bei den qualitativen Zielen sind nicht nur einige Ziele weggefallen, im Bereich der nutzenbewerteten Arzneimittel sind drei Ziele ergänzt worden. Im Rahmen der Tumortherapie des Prostatakarzinoms ist seit diesem Jahr eine erste nutzenbewertete Substanz, das Abirateron, als Generikum verfügbar. Ziel ist es hier, die Substanz auch nach Ablaufen des Patentschutzes weiterhin relevant einzusetzen. Insbesondere in übereinstimmenden Indikationen mit anderen Arzneimitteln mit einer gleichen Nutzenbewertung ergeben sich relevante Einsparpotenziale.
Im Bereich der SGLT-2-Inhibitoren stehen verschiedene nutzenbewertete Substanzen mit verschiedenen Indikationen zur Verfügung. Hier legt die qualitative Empfehlung den Fokus auf die Indikation Typ 2 Diabetes mit der Bitte die Nutzenbewertungen und die daraus resultierende Preisstruktur zu beachten und in die Verordnungsentscheidung miteinfließen zu lassen. Gleiches gilt für die Therapie der Psoriasis, auch hier steht eine breite Palette von nutzenbewerteten und biosimilaren Arzneimitteln zur Verfügung. Auch in hier kann die Nutzenbewertung eine wertvolle Orientierung bieten.
Um weitere Verordnungssicherheit zu schaffen, hat die KVWL gemeinsam mit den Vertragspartnern der Prüfungsstelle empfohlen, die bundesweite Praxisbesonderheit zum Abirateron nach Ablauf des Patentschutzes fortzusetzen, sodass hier eine sehr hohe Verordnungssicherheit für den Arzt besteht.
Nähere Informationen finden Sie in den Erläuterungen zu den einzelnen Zielvereinbarungen.
Zusatzinformation zu ausgewählten Wirkstoffgruppen der Anlage
Die Leitsubstanz ist als Empfehlung zu betrachten
Wirkstoffklassen - Liste A (quantitative Ziele)
Nr. | Wirkstoffgr. | Leitsubst. | VO-Anteil % |
---|---|---|---|
1 | Direkte orale Antikoagulantien (DOAK) | Preisgünstige DOAK wie z.B. Apixaban, Edoxaban* | > 95% |
2 | Bisphosphonate und Denosumab inkl. Kombinationen (Osteoporose) | Alendronsäure/ Risedronsäure (generisch) inkl. Kombinationen | > 67% > 90% (zugel. Allgemein- mediziner) |
3 | Gonadotropin-Releasing-Hormon Analoga | Preisgünstige Leuprorelinpräparate von Generikaherstellern* | > 85% (Kostenanteil) |
4 | Therapie der MS mit Interferonen, Glatiramer, Teriflunomid, Dimethylfumarat | Interferon-Beta 1a (auch pegyliert) als Mittel der Reserve | < 20% |
5 | Kombinationen von Prostaglandin-Analoga mit Timolol in der Glaukomtherapie | Generikafähige Kombinationen von Prostaglandin-Analoga mit Timolol | > 95% |
6 | Blutzuckerteststreifen | Preisgünstige Teststreifen; Durchschnittspreis max. 0,47€ pro Teststreifen; möglichst Quartalsbedarf auf einem Rezept verordnen | |
7 | Erythropoetine | Preisgünstige EPO-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 90% |
8 | Insulin glargin | Preisgünstige Insulin glargin-Biosimilars und biosimilarverfügbares Insulin glargin, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 95% |
9 | Insulin lispro | Preisgünstige Insulin lispro-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 95% |
10 | Insulin aspart | Preisgünstige Insulin aspart-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 95% |
11 | Adalimumab | Preisgünstige Adalimumab-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 95% |
12 | Etanercept | Preisgünstige Etanercept-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 95% |
13 | Infliximab | Preisgünstige Infliximab-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 95% |
14 | Follitropin-alfa | Preisgünstige Follitropin-alfa-Biosimilars* | > 90% |
15 | Somatropin | Preisgünstige Somatropin-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 70% |
16 | Bevacizumab in Rezepturen | Bevacizumab-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen | > 95% |
17 | Rituximab in Rezepturen | Rituximab-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen | > 95% |
18 | Trastuzumab in Rezepturen | Trastuzumab-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen | > 95% |
* Berücksichtigung kassenindividueller Rabattverträge gem. § 3 (3) AMV
Wirkstoffklassen - Liste B (qualitative Ziele)
19 | Behandlung des Prostatakarzinoms mit Abirateron, Enzalutamid und Apalutamid | In übereinstimmenden Indikationen Abirateron insbesondere bei Neueinstellungen bevorzugt einsetzen Bundesweite Praxisbesonderheit für Abirateron wird in 2023 in WL regional fortgesetzt |
20 | Behandlung des Typ-2-Diabetes mellitus mit SGLT2-Inhibitoren | Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung und Preisgefüge beachten |
21 | Biologika in der Psoriasistherapie | Evidenzbasierter Einsatz von biosimilar verfügbaren Wirkstoffen und nutzenbewerteten Arzneimitteln |
22 | Verbandmittel | KVWL InVo „Rationale und günstige Verordnung von Verbandstoffen“ beachten |
23 | Hyposensibilisierung | Regelhafter Einsatz von zugelassenen Therapieallergenen bei Neueinstellungen unter Berücksichtigung des Anwendungsgebietes, sofern zugelassene Therapieallergene mit gleichem (subcutan bzw. sublingual) Applikationsweg zur Verfügung stehen |
24 | Aut-idem-Austausch grundsätzlich zulassen | Aut-idem Ausschluss nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen |
25 | Wirkstoffe, die die frühe Nutzenbewertung durchlaufen haben | Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung beachten |
26 | Biosimilars (auch in Rezepturen) | Vorrangige Verordnung von preisgünstigen Biosimilars (auch bei unterjährigem Markteintritt wie z.B. Natalizumab, Tocilizumab) |
27 | Verordnung von Cannabis | Vorrangige Verordnung von Fertigarzneimitteln oder standardisierter Zubereitungen / bitte ggf. Genehmigungsverfahren beachten |
Die aktuelle Arzneimittelvereinbarung der KVWL plus Anlagen finden Sie unter Rechtsquellen und Verträge der KVWL