Arzneimittelvereinbarung
Arzneimittelvereinbarung für Westfalen-Lippe
Vereinbarung 2024 - Sicher verordnen in Westfalen-Lippe
Aktuelle Situation – auch Lieferengpässe im Blick der Vertragspartner
Die KVWL hat mit den Vertragspartnern die Arznei- und Heilmittel Vereinbarungen für das Jahr 2024 fristgerecht abgeschlossen. Auch im vergangenen Jahr hat sich das Steuerungskonzept in Westfalen-Lippe weiter bewährt. Mit einer Mischung aus Informationen und Leitsubstanzempfehlungen können die Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe sicher verordnen. Weiterhin ist die Regressbelastung aus den statistischen Prüfungen im Bereich Arzneimittel und Heilmittel nachhaltig auf einem sehr niedrigen Niveau.
Eine große Herausforderung in der täglichen Praxis sind aktuell die Lieferengpässe, insbesondere bei generischen Arzneimitteln. Bundesweit sind erste Ansätze erfolgt, um diese Situation zu verbessern. Die erweiterten Austauschmöglichkeiten in der Apotheke, aber auch neue Regelungen zu Festbeträgen können zu nicht vermeidbaren Mehrkosten führen. Daher haben die Vertragspartner vereinbart, die Auswirkungen dieser Regelungen zu beobachten und falls notwendig auch Richtgrößen retrospektiv anzupassen.
Was gibt es Neues?
Im Jahr 2023 sind erste Schritte zur Substitution von Biosimilars in Apotheken erfolgt. Die ersten Austauschregelungen sind jedoch auf Zubereitungen für parenteral zu verabreichende Biosimilars beschränkt, und es ergeben sich im niedergelassenen Bereich daraus noch keine durchgreifenden Veränderungen. Daher sind die Zielvereinbarungen zu den Biosimilars wie im Vorjahr weitergeführt worden. Der Herstellerrabatt geht von zwölf auf sieben Prozent zurück. Diese Mehrkosten werden unser Gesundheitssystem 2024 wieder stärker belasten. Da die Arzneimittelsteuerung durchgehend auf Bruttowerten, also ohne Berücksichtigung von Rabatten, erfolgt, hat dies keine Auswirkungen auf die Richtgrößen. Auch andere für 2023 geplante Regelungen - z. B. zusätzliche Rabatte für freie Kombinationen patentgeschützter Arzneimittel - sind noch nicht in die Praxis umgesetzt worden. Es ist zu erwarten, dass diese Regelungen im Laufe des nächsten Jahres umgesetzt werden. Ebenso wird für 2024 spannend, ob und welche Aspekte aus dem Pharmastrategiepapier der Bundesregierung in die Praxis umgesetzt werden. Ein grundsätzlich vertraulicher Erstattungsbetrag für patentgeschützte nutzenbewertete Arzneimittel hätte weitgehende Auswirkungen.
Quotenziele weiterentwickelt
Die quantitativen Ziele, die durch Verordnungsquoten definiert werden, sind weitgehend unverändert. Bei den DAOKs hat es einen ersten Patentablauf gegeben. Der Wirkstoff Dabigatran ist nun auch generisch verfügbar. 2024 wird der Patentablauf von Rivaroxaban erwartet. Spätestens dann ist abzusehen, dass Generika in dieser Wirkstoffklasse eine deutlich größere Rolle einnehmen. Dies haben wir durch die konsequente Berücksichtigung von Generika zur Zielerreichung berücksichtigt. Wir konnten in Westfalen-Lippe den Weg der Berücksichtigung von Rabattverträgen zur Zielerreichung auch bei Nicht-Leitsubstanzen fortsetzen und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die von den Krankenkassen abgeschlossenen Rabattverträge in jedem Fall zu einer direkten Prüfentlastung unserer Mitglieder beitragen.
Qualitative Ziele weiterentwickelt
Diese Empfehlungen sind rein qualitativ. Ziel ist es alle Aspekte rund um Evidenz und Wirtschaftlichkeit in die Verordnungsentscheidung einfließen zu lassen.
Bei den qualitativen Zielen haben die Vertragspartner den fokussierten Katalog des Vorjahres weitergeführt.
Im Rahmen der Tumortherapie des Prostatakarzinoms soll generisches Abirateron insbesondere in übereinstimmenden Indikationen mit anderen Arzneimitteln mit einer gleichen Nutzenbewertung weiterhin eingesetzt werden, um die relevanten Einsparpotenziale zu realisieren.
Im Bereich der SGLT-2-Inhibitoren stehen verschiedene nutzenbewertete Substanzen mit verschiedenen Indikationen zur Verfügung. Hier legt die qualitative Empfehlung weiterhin den Fokus auf die Indikation Typ 2 Diabetes mit der Bitte die Nutzenbewertungen und die daraus resultierende Preisstruktur zu beachten und in die Verordnungsentscheidung miteinfließen zu lassen. Gleiches gilt für die Therapie der Psoriasis. Auch hier steht eine breite Palette von nutzenbewerteten und biosimilaren Arzneimitteln zur Verfügung. Bei den biosimilar verfügbaren Arzneimitteln ist Adalimumab beispielhaft genannt. Auch in hier kann die Nutzenbewertung eine wertvolle Orientierung bieten.
Zusatzinformation zu ausgewählten Wirkstoffgruppen der Anlage
Die Leitsubstanz ist als Empfehlung zu betrachten
Wirkstoffklassen - Liste A (quantitative Ziele)
Nr. | Wirkstoffgr. | Leitsubst. | VO-Anteil % |
---|---|---|---|
1 | Direkte orale Antikoagulantien (DOAK) | DOAK wie z.B. Apixaban, Edoxaban und preisgünstige Generika* | > 95% |
2 | Bisphosphonate und Denosumab inkl. Kombinationen (Osteoporose) | Alendronsäure/ Risedronsäure (generisch) inkl. Kombinationen | > 67% > 90% (zugel. Allgemein- mediziner) |
3 | Gonadotropin-Releasing-Hormon Analoga | Preisgünstige Leuprorelinpräparate von Generikaherstellern* | > 85% (Kostenanteil) |
4 | Therapie der MS mit Interferonen, Glatiramer, Teriflunomid, Dimethylfumarat | Interferon-Beta 1a (auch pegyliert) als Mittel der Reserve | < 20% |
5 | Kombinationen von Prostaglandin-Analoga mit Timolol in der Glaukomtherapie | Generikafähige Kombinationen von Prostaglandin-Analoga mit Timolol | > 95% |
6 | Blutzuckerteststreifen | Preisgünstige Teststreifen; Durchschnittspreis max. 0,47€ pro Teststreifen; möglichst Quartalsbedarf auf einem Rezept verordnen | |
7 | Erythropoetine | Preisgünstige EPO-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 90% |
8 | Insulin glargin | Preisgünstige Insulin glargin-Biosimilars und biosimilarverfügbares Insulin glargin, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 95% |
9 | Insulin lispro | Preisgünstige Insulin lispro-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 95% |
10 | Insulin aspart | Preisgünstige Insulin aspart-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 95% |
11 | Adalimumab | Preisgünstige Adalimumab-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 95% |
12 | Etanercept | Preisgünstige Etanercept-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 95% |
13 | Infliximab | Preisgünstige Infliximab-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 95% |
14 | Follitropin-alfa | Preisgünstige Follitropin-alfa-Biosimilars* | > 90% |
15 | Somatropin | Preisgünstige Somatropin-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen* | > 70% |
16 | Bevacizumab in Rezepturen | Bevacizumab-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen | > 95% |
17 | Rituximab in Rezepturen | Rituximab-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen | > 95% |
18 | Trastuzumab in Rezepturen | Trastuzumab-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen | > 95% |
* Berücksichtigung kassenindividueller Rabattverträge gem. § 3 (3) AMV
Wirkstoffklassen - Liste B (qualitative Ziele)
19 | Behandlung des Prostatakarzinoms mit Abirateron, Enzalutamid und Apalutamid | In übereinstimmenden Indikationen Abirateron insbesondere bei Neueinstellungen bevorzugt einsetzen Bundesweite Praxisbesonderheit für Abirateron wird in 2024 in WL regional fortgesetzt |
20 | Behandlung des Typ-2-Diabetes mellitus mit SGLT2-Inhibitoren | Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung und Preisgefüge beachten |
21 | Biologika in der Psoriasistherapie | Evidenzbasierter Einsatz von biosimilar verfügbaren Wirkstoffen wie z.B. Adalimumab und nutzenbewerteten Arzneimitteln |
22 | Verbandmittel | KVWL InVo „Rationale und günstige Verordnung von Verbandstoffen“ beachten |
23 | Hyposensibilisierung | Regelhafter Einsatz von zugelassenen Therapieallergenen bei Neueinstellungen unter Berücksichtigung des Anwendungsgebietes, sofern zugelassene Therapieallergene mit gleichem (subcutan bzw. sublingual) Applikationsweg zur Verfügung stehen |
24 | Aut-idem-Austausch grundsätzlich zulassen | Aut-idem Ausschluss nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen |
25 | Wirkstoffe, die die frühe Nutzenbewertung durchlaufen haben | Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung beachten |
26 | Biosimilars (auch in Rezepturen) | Vorrangige Verordnung von preisgünstigen Biosimilars (auch bei unterjährigem Markteintritt wie z.B. Natalizumab, Tocilizumab) |
27 | Verordnung von Cannabis | Vorrangige Verordnung von Fertigarzneimitteln oder standardisierter Zubereitungen / bitte ggf. Genehmigungsverfahren beachten |
Die aktuelle Arzneimittelvereinbarung der KVWL plus Anlagen finden Sie unter Rechtsquellen und Verträge der KVWL