Qualifizierungsjahr

Die praktische Niederlassungsbegleitung

Die aktuell geltende Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zur Förderung der Qualifizierungsmaßnahme zum Facharzt für Allgemeinmedizin (Stand 28.12.2022) läuft zum 31.12.2023 aus.

Ab dem 01.01.2024 wird das Förderprogramm im Rahmen des Konsenspapieres fortgeführt mit neu geltenden Rahmenbedingungen, die z.B. das monatliche Fördergeld sowie die Förderstandorte betrifft. Hierzu wird in Kürze die neue Richtlinie veröffentlicht.

Die KVWL wird automatisch auf die betreffenden Praxen zukommen, die derzeit eine Qualifizierungsassistentin / einen Qualifizierungsassistenten im Rahmen des o.g. Förderprogrammes beschäftigen, oder neu beantragt haben zu beschäftigen und die neuen Rahmenbedingungen mitteilen und veröffentlichen.

Bei dem Qualifizierungsjahr handelt es sich um eine Form der praktischen Niederlassungsbegleitung. Es richtet sich an Allgemeininternisten bzw. an Internisten ohne Schwerpunkt, die bisher im Krankenhaus tätig waren und einen Wechsel in die ambulante hausärztliche Versorgung beabsichtigen.

Allgemeininternisten aus der Klinik, die Sicherheit für die Hausarzttätigkeit erlangen wollen, können unter der Anleitung eines erfahrenen Hausarztes als Assistent/in „Training-on-the-job“ absolvieren. Die weiterbildungsbefugte Praxis kann für den Assistenten eine maximal 12 monatige finanzielle Förderung beantragen. In Gemeinden mit bis zu 40.000 Einwohnern kann der Förderbetrag bis zu 9.000 Euro monatlich betragen. Die konkrete Fördersumme richtet sich hierbei nach der letzten Gehaltsabrechnung des Qualifizierungsassistenten aus dem Krankenhaus. In größeren Gemeinden beläuft sich die Höhe der Förderung auf monatlich bis zu 5.400 Euro.

Folgende Grundvoraussetzungen müssen für das Qualifizierungsjahr erfüllt sein:

  • Tätigkeitsumfang: Grundsätzlich in Vollzeit zu absolvieren
  • Facharztbezeichnung: Facharzt für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt) im Krankenhaus
  • Alter: das 60. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein
  • Dauer: Mindestdauer 6 Monate; Maximaldauer 12 Monate
  • Praxis: Ihre Qualifizierungspraxis ist nach der ÄKWL weiterbildungsbefugt

Nähere Informationen können Sie der Durchführungsrichtlinie zum Qualifizierungsjahr entnehmen.

Das Qualifizierungsjahr schließt grundsätzlich nicht mit einer Facharztprüfung ab. Vielmehr dient es dazu, den Einstieg in die ambulante hausärztliche Versorgung zu erleichtern.

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