Coronavirus: Hinweise zur Abrechnung

Mit Ablauf des 07.04.2023 wurden die Abrechnungsmöglichkeiten aus der COVID-19-Impfverordnung (Corona-ImpfV) beendet. COVID-19-Impfungen sind seit dem 08.04.2023 in die Regelversorgung überführt worden. 

Behalten Sie bei der Abrechnung der Coronatestungen und -schutzimpfungen den Überblick und beachten Sie bitte die untenstehenden Hinweise. 

Zudem finden Sie hier die Kodes für SARS-CoV-2 im Überblick (eine Erläuterung der KBV).

Abrechnung Impfleistungen

Die meisten Symbolnummern (SNR) bleiben in bekannter Weise erhalten und gelten weiterhin. Es ergeben sich folgende Änderungen:

  • Impfungen bei Privatpatienten werden künftig privat liquidiert.
  • Alle bisher zusätzlichen Leistungen der Corona-Impfverordnung (u. a. Besuch, Beratung, Erstellen von Impfzertifikaten) sind seit dem 8. April 2023 nicht mehr berechnungsfähig.
  • Die zusätzlichen Abrechnungsziffern mit den Suffixen G/H/K für Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner entfallen ersatzlos. Verwenden Sie für dieses Patientinnen und Patienten die SNR mit den Suffixen A/B/R (1. Impfung/2. Impfung/Auffrischungsimpfung); wie für andere Impfungen auch.
  • Da der an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffe von Moderna nur für Auffrischungsimpfungen zugelassen ist und die STIKO keinen Einsatz im Rahmen der Grundimmunisierung empfiehlt, können die Impfstoffe auch nur für Auffrischungsimpfungen eingesetzt werden. Die SNR 88338 A/B und V/W (Moderna, bivalent) existieren nicht mehr und können zurzeit nicht mehr abgerechnet werden. Wir verweisen hierzu auf die Homepage des Robert-Koch-Institutes.

Unverändert bleibt: Die Angabe der Chargennummer des Impfstoffes (Feld 5010) und die Angabe der ICD-Kodierung zur COVID-19-Impfung sind zur Abrechnung der Symbolnummer anzugeben. Gleiches gilt für die Angabe der Stellung der Impfung in der Impfserie zu den Auffrischungsimpfungen als Begründung (Feld 5009).

SNR COVID-19-Impfungen

Abrechnung Testleistungen (symptomatische Personen)

Abrechnung Testleistungen (asymptomatische Personen)