Coronavirus: Hinweise zur Abrechnung

Mit Ablauf des 07. April 2023 wurden die Abrechnungsmöglichkeiten aus der COVID-19-Impfverordnung (Corona-ImpfV) beendet. COVID-19-Impfungen sind seit dem 08. April 2023 in die Regelversorgung überführt worden. 

Behalten Sie bei der Abrechnung der Coronatestungen und -schutzimpfungen den Überblick und beachten Sie bitte die untenstehenden Hinweise. 

Zudem finden Sie hier die Codes für SARS-CoV-2 im Überblick (eine Erläuterung der KBV).

Symbolnummern für COVID-19-Impfungen
Abrechnung Testleistungen (symptomatische Personen)
Abrechnung Testleistungen (asymptomatische Personen)