Heilmittel

Grundsätzliches

Physiotherapeut behandelt Patient
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Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Leistungen. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physikalischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der podologischen Therapie, der Ergotherapie sowie der Ernährungstherapie. Während die Verordnung von Heilmitteln früher den Ärzten vorbehalten war, dürfen seit der Reform der Heilmittel-Richtlinie zum 1. Januar 2021 auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Ergotherapie verordnen.

Ein wichtiges Ziel der Reform der Heilmittel-Richtlinie war, die Verordnung deutlich zu vereinfachen. So reicht zum Beispiel inzwischen ein einziges Formular (Muster 13) für alle Heilmittel-Verordnungen aus. Bezugsgröße ist nicht mehr der Regelfall, sondern der Verordnungsfall. Er bezieht sich auf den Arzt, die Erkrankung seines Patienten und auf das Verordnungsdatum. Ärzte müssen damit nicht mehr in Erfahrung bringen, wieviel Heilmittel andere Kolleginnen oder Kollegen diesem Patienten verordnet haben.

Heilmittelverordnung / Änderungen zum 01.01.2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Aufnahme weiterer Indikationen für die Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs beschlossen. Ebenfalls ergänzt wird die Diagnoseliste zum Besonderen Verordnungsbedarf. Hier haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband auf die Erweiterung geeinigt. Diese Änderungen gelten ab dem 01.01.2023. Eine Übersicht der weiteren Indikationen finden Sie hier:

Die vollständige geltende Diagnoseliste des besonderen Verordnungsbedarfs und langfristigen Heilmittelbedarfs finden Sie auf der Seite der KBV:

Fit für die Praxis - Verordnen von Heilmitteln

In den fünf Heilmittelbereichen Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gelten neue, einfachere Regeln. Einen kurzen Überblick gibt Ihnen dieses KBV-Video:

Hinweise zur Verordnung

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