Heilmittel

Grundsätzliches

Physiotherapeut behandelt Patient
© nBhutinatz | Adobe Stock

Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Leistungen. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physikalischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der podologischen Therapie, der Ergotherapie sowie der Ernährungstherapie. Während die Verordnung von Heilmitteln früher den Ärzten vorbehalten war, dürfen seit der Reform der Heilmittel-Richtlinie zum 1. Januar 2021 auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Ergotherapie verordnen.

Ein wichtiges Ziel der Reform der Heilmittel-Richtlinie war, die Verordnung deutlich zu vereinfachen. So reicht zum Beispiel inzwischen ein einziges Formular (Muster 13) für alle Heilmittel-Verordnungen aus. Bezugsgröße ist nicht mehr der Regelfall, sondern der Verordnungsfall. Er bezieht sich auf den Arzt, die Erkrankung seines Patienten und auf das Verordnungsdatum. Ärzte müssen damit nicht mehr in Erfahrung bringen, wieviel Heilmittel andere Kolleginnen oder Kollegen diesem Patienten verordnet haben.

Hinweise zur Verordnung

Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich gerne!