Zulassungsausschuss

Vier ärztliche Zulassungsausschüsse und ein Zulassungsausschuss für Psychotherapie 

Für Westfalen-Lippe sind vier ärztliche Zulassungsausschüsse und ein Zulassungsausschuss für Psychotherapie zuständig. Die Ausschüsse sind Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung und setzen sich paritätisch aus Vertretern der Ärzte/Psychotherapeuten und Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen zusammen.

Die den Ausschüssen zugeordneten Geschäftsstellen mit Sitz in Dortmund nehmen Ihre Anträge entgegen, bearbeiten diese und beantworten Ihre Fragen.

Anträge

Unser Ziel ist die schnellstmögliche Bearbeitung und Abwicklung Ihres Antrages, dafür benötigen wir jedoch ein vollständig ausgefülltes Formular einschließlich der im Formular genannten Unterlagen.

Evtl. Hinweise zur Antragstellung finden Sie in der jeweiligen Antragsart. Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung die Antragsfristen (weiter unten).

Vertragsärztliche Versorgung

Vertragspsychotherapeutische Versorgung

Antragsfristen

Der Zulassungsausschuss kann nur dann eine Entscheidung treffen, wenn sämtliche Antragsunterlagen vollständig und fristgerecht vorliegen. Im Einzelfall kann es aufgrund notwendiger Prüfungen zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. In diesen Fällen werden Sie von der Geschäftsstelle informiert.

Die Frist zur Einreichung der vollständigen Anträge endet spätestens 8 Wochen vor dem Sitzungstermin.

Für Anträge, die eine Bedarfsprüfung erfordern bzw. wo ein erhöhter Bearbeitungs­aufwand besteht (z.B. Ermächtigung, MVZ-Gründung, Sonderbedarfsfeststellung), kann die Bearbeitungszeit bis zu 6 Monate betragen.

Wir empfehlen Ihnen, Anträge möglichst frühzeitig und vollständig an die Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse zu senden. Dies ist maximal 6 Monate vor dem Antragsbegehren möglich.

Bei allen Fragen und zur Abstimmung eines Sitzungstermins bitten wir um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses.

Für Anträge im Nachbesetzungsverfahren oder bei zeitweiser Entfristung von Planungsbereichen gelten besondere Fristen, die den amtlichen Bekanntmachungen der KVWL zu entnehmen sind.

Zur Fristwahrung ist der Eingang der vollständigen Antragsunterlagen einschl. Praxisadresse (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) in der Geschäftsstelle der Zulassungsausschüsse maßgeblich.

Sitzungstermine der Zulassungsausschüsse (ZA)

Termine für das Jahr 2023

ZA Arnsberg I Arnsberg II Detmold Münster Psychoth.
Jan. ./. 18.01.2023 25.01.2023 24.01.2023 ./.
Febr. 09.02.2023 ./. ./. 21.02.2023 15.02.2023
März 16.03.2023 15.03.2023 15.03.2023 21.03.2023 22.03.2023
April ./. 19.04.2023 ./. ./. 26.04.2023
Mai 11.05.2023 ./. 10.05.2023 09.05.2023 ./.
Juni 22.06.2023 21.06.2023 28.06.2023 20.06.2023 21.06.2023
Juli ./. ./. ./. ./. ./.
Aug. 24.08.2023 30.08.2023 23.08.2023 22.08.2023 23.08.2023
Sept. 14.09.2023 20.09.2023 27.09.2023 19.09.2023 20.09.2023
Okt. 19.10.2023 ./. 25.10.2023 ./. 25.10.2023
Nov. ./. 15.11.2023 ./. 14.11.2023 22.11.2023
Dez. 07.12.2023 13.12.2023 06.12.2023 12.12.2023 13.12.2023

Wer ist für Sie zuständig?
 

Eine tabellarische Zuordnung mit Karte der Städte und Kreise finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse (ZA) .

Ansprechpartner für Vertragsärzte

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss (ZA) Arnsberg I

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Arnsberg II

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Detmold

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Münster

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr

Ansprechpartner für Vertragspsychotherapeuten

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Psychotherapeuten

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr