Disease-Management-Programme (DMP)
Aktuell gibt es in Westfalen-Lippe DMP für sieben Diagnosen
Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme, die auf evidenzbasierten Leitlinien für die an der Versorgung beteiligten Leistungserbringer beruhen. Die Programme enthalten Vorgaben für eine kontinuierliche Information und Dokumentation. DMP wurden entwickelt, um
- eine Verschlechterung der Krankheit zu verhindern oder zu verlangsamen,
- Komplikationen und Folgeerkrankungen zu vermeiden,
- die Selbstmanagementfähigkeiten von Patienten zu verbessern,
- die krankheitsbezogene Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern,
- eine Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien durchzuführen.
Aktuell gibt es in Westfalen-Lippe DMP für sieben Diagnosen (siehe Aufklappmenü unten). Alle Krankenkassen nehmen an allen DMP teil. Die Krankenkassen müssen beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) pro DMP-Diagnose und KV-Region eine Zulassung beantragen. Diese wird nur erteilt, wenn die Programme die Anforderungen der DMP-A-RL und der RSAV erfüllen. Die Zulassungsvoraussetzungen werden regelmäßig vom BAS überprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist auch abhängig vom Ergebnis einer wissenschaftlichen Evaluation, die für jedes DMP gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Krankenkassen verhandeln mit den Leistungserbringern bzw. ihren Verbänden/der KVWL über die Einführung der neuen DMP.
Ärzte und Patienten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie am DMP teilnehmen können, nachzulesen im DMP-Wegweiser (Arztmanual).
Lesen Sie auch die Qualitätssicherungsberichte über DMP in Westfalen-Lippe:
DMP-Wegweiser
Um den organisatorischen und administrativen Rahmen von Disease-Management-Programmen zu veranschaulichen und zu vereinfachen, haben die KVWL und die Krankenkassen in Westfalen-Lippe ein Arztmanual erarbeitet. Das schriftliche Informations- und Schulungsmaterial für Ärzte in Westfalen-Lippe soll als Wegweiser durch strukturierte Behandlungsprogramme dienen.
DMP-Arztmanual: Wegweiser durch strukturierte Behandlungsprogramme (Stand: April 2024)
Die sieben DMP in Westfalen-Lippe
Beachten Sie bitte, dass wir die DMP Asthma bronchiale und COPD hier zusammenfassen.
Betrifft folgende Leistungen: SNR 91221 bis 91223 (Einschreibung) / SNR 91224 (fachärztliche Betreuungspauschale) / SNR 91225 bis 91237 (Patientenschulung)
Antragsberechtigt: als koordinierende Vertragsärzte
hausärztlich tätige:
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin
- Praktische Ärzte
- Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
(Nur Asthma bronchiale)
fachärztlich tätige:
- Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt
als fachärztlich tätige Vertragsärzte
- Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Pneumologie
- Fachärzte für Lungen- und Bronchialheilkunde
- Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Pulmologie
- Fachärzte für Innere Medizin mit dem Nachweis einer mindestens 12monatigen Zusatzweiterbildung in einer pneumologischen Abteilung mit Weiterbildungsermächtigung
für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei Asthma bronchiale durch haus- oder fachärztlich tätige
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinderpneumologie
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Allergologie
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schulungsberechtigung für ein akkreditiertes Schulungsprogramm für Kinder und Jugendliche mit Asthma bronchiale
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Nachweis einer mindestens 12monatigen Zusatzweiterbildung auf dem Gebiet der Kinderpneumologie in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte
Fachliche Anforderungen: Die nachzuweisenden fachlichen Anforderungen sind den Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung zu entnehmen
Zusätzliche Anforderungen: Je Betriebsstätte sind apparative Voraussetzungen zu erfüllen, die den Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung zu entnehmen sind. Für Patientenschulungen gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen, die in der Anlage 16 der Vereinbarung beschrieben sind
Stand: 01.04.2024
Teilnahmeerklärung: Für Vertragsärzte und angestellte Ärzte: Anlage 4 und 4a der Vereinbarung
Vereinbarung/Vertrag
(gültig ab dem 01.04.2024)
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DMP Asthma/COPD: Vereinbarung
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DMP Asthma/COPD - Anlage 1: Strukturqualität koordinierender Arzt
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DMP Asthma/COPD - Anlage 2: Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor
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DMP Asthma/COPD - Anlage 3: Teilnahmeerklärung Arzt
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DMP Asthma – Anlage 4: Leistungserbringer-Verzeichnis ambulanter Sektor für Asthma bronchiale
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DMP COPD - Anlage 5: Leistungserbringer-Verzeichnis ambulanter Sektor für COPD
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DMP Asthma/COPD – Anlage 6: Qualitätssicherung Asthma bronchiale
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DMP Asthma/COPD - Anlage 7: Qualitätssicherung COPD
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DMP Asthma/COPD - Anlage 8: Teilnahmeerklärung Patient
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DMP Asthma/COPD - Anlage 9: Patientenschulungen
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DMP Asthma/COPD - Anlage 10: Vergütungen
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DMP Asthma/COPD - Anlage 11: Befundbericht Asthma bronchiale
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DMP Asthma/COPD - Anlage 12: Befundbericht COPD
Betrifft folgende Leistungen: SNRN 90221 bis 90225
Antragsberechtigt: Niedergelassene Gynäkologinnen und Gynäkologen
Fachliche Anforderungen: Ein Fortbildungscurriculum „Brustkrebs“ oder Fortbildungsveranstaltungen mit insgesamt 12 Punkten und die regelmäßige, mindestens einmal jährliche Teilnahme an Qualitätszirkeln oder Fortbildungsveranstaltungen.
Stand: 01.01.2011
Teilnahmeerklärung: Für Vertragsärzte und angestellte Ärzte Anlage 4 und 4a der Vereinbarung
Vereinbarung/Vertrag (gültig ab dem 01.10.2018)
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DMP Brustkrebs: Vereinbarung
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 1: Strukturqualität koordinierender Gynäkologe
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 2: Strukturqualität Struktur- und Prozessqualitätfür stationäre Einrichtungen sowie von Ärzten
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 3: Auftragsleistung
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 4: Teilnahmeerklärung Gynäkologe
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 4a: Ergänzende Erklärung zu angestellten Ärzten
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 5: Intensiv-/Begleitgespräche
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 7: Leistungserbringer-Verzeichnis (ambulanter Sektor)
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 8: Qualitätssicherung Brustkrebs
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 9: Teilnahme-/Einwilligungserklärung Versicherteinkl. Datenschutz- und Patienteninformation
Grundlage: Vereinbarungen zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2 Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V
Betrifft folgende Leistungen: SNR 91111, 91112 (Einschreibung), SNR 90751 - 90754 (Pädiater), SNR 91114 - 91131 (Patientenschulungen)
Antragsberechtigt: niedergelassene und ermächtigte Vertragsärzte bzw. ärztlich geleitete Einrichtungen
Diabetologisch qualifizierter Arzt (DQA)
- Facharzt für Allgemeinmedizin
- Facharzt für Innere Medizin
- Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin
Diabetologisch qualifizierter Pädiater
- Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Koordinierender Hausarzt
an der hausärztlichen Versorgungsstruktur teilnehmende Vertragsärzte für
- Innere Medizin
- Allgemeinmedizin
- Praktische Ärzte
Fachliche Anforderungen: Die nachzuweisenden fachlichen Anforderungen sind für den diabetologisch qualifizierten Arzt der Anlage 1 b, für den diabetologisch qualifizierten Pädiater der Anlage 2 und für den koordinierenden Hausarzt der Anlage 3 der Vereinbarung zu entnehmen
Zusätzliche Anforderungen:
- Je Betriebsstätte sind apparative Voraussetzungen zu erfüllen, die den genannten Anlagen 1 b, 2 bzw. 3 der Vereinbarung zu entnehmen sind.
- Für Patientenschulungen, die vom diabetologisch qualifzierten Arzt bzw. qualifizierten Pädiater durchgeführt werden können, gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen, die ebenfalls in den vg. Anlagen 1 bzw. 2 sowie in der Anlage 23 der Vereinbarung beschrieben sind
Formulare:
- Für zugelassene Ärzte die Teilnahmeerklärung nach Anlage 8 für die Antragstellung zur Teilnahme für Typ 1 und/oder Typ 2
- Für angestellte Ärzte die Teilnahmeerklärung nach Anlage 8 für die Antragstellung zur Teilnahme für Typ 1 und zusätzlich die ergänzende Erklärung nach Anlage 9 für Typ 1
Stand: 10.10.2023
Teilnahmeerklärung: Für Vertragsärzte und angestellte Ärzte: Anlage 10 der Vereinbarung
Vereinbarung/Vertrag
(gültig ab dem 01.10.2023)
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DMP Diabetes - Vereinbarung (Typ1, Typ2, DSP)
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DMP Diabetes - Anlage 1aStrukturqualität und Teilnahmevoraussetzungen je Arzt mit Anerkennung als DSP
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DMP Diabetes - Anlage 1bStrukturqualität für den koordinierenden Versorgungssektor (diabetologisch besonders qualifizierter Arzt)
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DMP Diabetes - Anlage 2Strukturqualität für den koordinierenden Versorgungssektor für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1
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DMP Diabetes - Anlage 3Strukturqualität für koordinierende Hausärzte nach § 73 SGB V zur Betreuung von Typ 1-Diabetikern (Ausnahme)
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DMP Diabetes - Anlage 5Strukturqualität sonstige Ärzte der 2. Versorgungsebene
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DMP Diabetes - Anlage 6Strukturqualität der Leistungserbringer im Bereich des diabetischen Fußsyndroms
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DMP Diabetes - Anlage 7Teilnahmeerklärung DSP
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DMP Diabetes - Anlage 8Teilnahmeerklärung des Arztes
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DMP Diabetes - Anlage 11Leistungserbringer-Verzeichnis Ambulanter Sektor (Ärzte und Krankenhäuser) (gültig ab 01.04.2024)
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DMP Diabetes - Anlage 12Empfehlung zur Dokumentationsfrequenz
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DMP Diabetes - Anlage 13Arzt-/versichertenbezogene Qualitätssicherung Diabetes mellitus Typ 1
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DMP Diabetes - Anlage 14Arzt-/versichertenbezogene Qualitätssicherung Diabetes mellitus Typ 2
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DMP Diabetes - Anlage 15indikationsübergreifende Teilnahme-/Einwilligungserklärung Versicherter inkl. Datenschutz- und Patienteninformation (Versicherter inkl. Datenschutz- und Patienteninformation)
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DMP Diabetes - Anlage 16Vergütung DMP-Leistungen
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DMP Diabetes - Anlage 17Vergütung für Ärzte mit der Anerkennung als DSP, Pädiater und Augenärzte
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DMP Diabetes - Anlage 18Patientenschulungen (gültig ab 01.04.2024)
Grundlage: Vereinbarungen zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2 Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V
Betrifft folgende Leistungen: SNR 90241, 90242 (Einschreibung), SNR 90751 - 90754 (Pädiater), SNR 90244 - 90353 (Patientenschulungen)
Antragsberechtigt: niedergelassene und ermächtigte Vertragsärzte bzw. ärztlich geleitete Einrichtungen
Diabetologisch qualifizierter Arzt (DQA)
- Facharzt für Allgemeinmedizin
- Facharzt für Innere Medizin
- Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin
Diabetologisch qualifizierter Pädiater
- Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Koordinierender Hausarzt
an der hausärztlichen Versorgungsstruktur teilnehmende Vertragsärzte für
- Innere Medizin
- Allgemeinmedizin
- Praktische Ärzte
Fachliche Anforderungen: Die nachzuweisenden fachlichen Anforderungen sind für den diabetologisch qualifizierten Arzt der Anlage 1 b, für den diabetologisch qualifizierten Pädiater der Anlage 2 und für den koordinierenden Hausarzt der Anlage 3 der Vereinbarung zu entnehmen
Zusätzliche Anforderungen:
- Je Betriebsstätte sind apparative Voraussetzungen zu erfüllen, die den genannten Anlagen 1 b, 2 bzw. 3 der Vereinbarung zu entnehmen sind.
- Für Patientenschulungen, die vom diabetologisch qualifzierten Arzt bzw. qualifizierten Pädiater durchgeführt werden können, gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen, die ebenfalls in den vg. Anlagen 1 bzw. 2 sowie in der Anlage 23 der Vereinbarung beschrieben sind
Formulare:
- Für zugelassene Ärzte die Teilnahmeerklärung nach Anlage 8 für die Antragstellung zur Teilnahme für Typ 1 und/oder Typ 2
- Für angestellte Ärzte die Teilnahmeerklärung nach Anlage 8 für die Antragstellung zur Teilnahme für Typ 1 und zusätzlich die ergänzende Erklärung nach Anlage 9 für Typ 1
Stand: 10.10.2023
Teilnahmeerklärung: Für Vertragsärzte und angestellte Ärzte: Anlage 10 der Vereinbarung
Vereinbarung/Vetrag
(gültig ab dem 01.10.2023)
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DMP Diabetes - Vereinbarung (Typ1, Typ2, DSP)
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DMP Diabetes - Anlage 1aStrukturqualität und Teilnahmevoraussetzungen je Arzt mit Anerkennung als DSP
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DMP Diabetes - Anlage 1bStrukturqualität für den koordinierenden Versorgungssektor (diabetologisch besonders qualifizierter Arzt)
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DMP Diabetes - Anlage 2Strukturqualität für den koordinierenden Versorgungssektor für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1
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DMP Diabetes - Anlage 3Strukturqualität für koordinierende Hausärzte nach § 73 SGB V zur Betreuung von Typ 1-Diabetikern (Ausnahme)
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DMD Diabetes - Anlage 4Strukturqualität der koordinierenden Vertragsärzte (Diabetes mellitus Typ 2)
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DMP Diabetes - Anlage 5Strukturqualität sonstige Ärzte der 2. Versorgungsebene
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DMP Diabetes - Anlage 6Strukturqualität der Leistungserbringer im Bereich des diabetischen Fußsyndroms
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DMP Diabetes - Anlage 7Teilnahmeerklärung DSP
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DMP Diabetes - Anlage 8Teilnahmeerklärung des Arztes
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DMP Diabetes - Anlage 11Leistungserbringer-Verzeichnis Ambulanter Sektor (Ärzte und Krankenhäuser) (gültig ab 01.04.2024)
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DMP Diabetes - Anlage 12Empfehlung zur Dokumentationsfrequenz
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DMP Diabetes - Anlage 13Arzt-/versichertenbezogene Qualitätssicherung Diabetes mellitus Typ 1
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DMP Diabetes - Anlage 14Arzt-/versichertenbezogene Qualitätssicherung Diabetes mellitus Typ 2
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DMP Diabetes - Anlage 15indikationsübergreifende Teilnahme-/Einwilligungserklärung Versicherter inkl. Datenschutz- und Patienteninformation (Versicherter inkl. Datenschutz- und Patienteninformation)
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DMP Diabetes - Anlage 16Vergütung DMP-Leistungen
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DMP Diabetes - Anlage 17Vergütung für Ärzte mit der Anerkennung als DSP, Pädiater und Augenärzte
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DMP Diabetes - Anlage 18Patientenschulungen (gültig ab 01.042024)
Stand: 01.04.2021
Grundlage: Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Versicherten mit Koronarer Herzkrankheit (KHK) im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V
Betrifft folgende Leistungen: SNR 90281 - 90282 (Dokumentation), SNR 90283 - 90292 (Patientenschulung), SNR 90293 (Fachärztliche Mitbehandlung)
Antragsberechtigt:
koordinierender Versorgungssektor:
- hausärztlich tätige
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin
- Praktische Ärzte
- Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- fachärztlich tätige Internisten ohne Schwerpunkt
sowie
- Fachärztlich tätige Internisten mit dem Schwerpunkt Kardiologie, die die Strukturvoraussetzungen der Anlage 1 erfüllen – und in Ausnahmefällen Versicherte bereits vor der Einschreibung dauerhaft betreuen oder die Betreuung aus medizinischer Sicht erforderlich ist
fachärztlicher Versorgungssektor:
- Invasive Tätigkeit
fachärztlich tätige Internisten mit der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie mit der Möglichkeit zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (Linksherzkatheteruntersuchungen, therapeutische Katheterinterventionen) - nicht-invasive Diagnostik und Therapie der KHK
fachärztlich tätige Internisten mit dem Schwerpunkt Kardiologie
Fachliche Anforderungen: Die fachlichen Anforderungen sind den Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung zu entnehmen
Zusätzliche Anforderungen: Je Betriebsstätte sind apparative Voraussetzungen zu erfüllen, die den Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung zu entnehmen sind; Für Patientenschulungen: Nachweis der Qualifikation für den Arzt sowie das Praxspersonal nach der Anlage 10 der Vereinbarung
Formulare: Für zugelassene Ärzte die Teilnahmeerklärung nach Anlage 5, für angestellte Ärzte die Teilnahmeerklärung nach Anlage 5 und zusätzlich die Anlage 5a
Vereinbarung/Vertrag
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DMP KHK - Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Versicherten mit KHK(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 1: Strukturqualität des koordinierenden Versorgungssektors(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 2: Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 3: Strukturqualität für sonstige Leistungserbringer(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 5: Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm KHKBehandlungsprogramm KHK(Stand: 01.04.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 5a: Ergänzende Erklärung zu angestellten Ärzten im Behandlungsprogramm KHK(Stand: 01.04.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 6: Leistungserbringerverzeichnis – ambulanter Sektor(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 7: Empfohlene Dokumentationsfrequenz(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 8: Qualitätssicherung(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 9: Erklärung - Exemplar für die Datenstelle(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 10: Schulungen(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 11: Vergütung DMP-Leistungen(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 12: Vergütungen von Leistungen der Ärzte der 2. Versorgungsebene(Stand: 30.03.2021)
Stand: 23.02.2024
Grundlage: Vereinbarung über die Durchführung des Strukturierten Behandlungs-programms nach § 137f SGB V bei Osteoporose in der Region Westfalen-Lippe (Vereinbarung DMP Osteoporose)
Betrifft folgende Leistungen:
Koordinierender Arzt: SNR 90051A, 90051B (Haltearbeit QM) / SNR 90401, 90402, 90403E,90403F (Einschreibung) / SNR 90406, 90407 (Betreuungspauschale
Fachärztlicher Versorgungsbereich: Orthopäde/Unfallchirurg: SNR 90410
Patientenschulung: SNR 90415 / 90415E / 90415N / 90415W / 90416
Antragsberechtigt:
koordinierender Hausarzt:
an der hausärztlichen Versorgungsstruktur teilnehmende Vertragsärzte für
- Innere Medizin (ohne Schwerpunkt)
- Allgemeinmedizin
- Praktische Ärzte
Qualifizierter Arzt:
- Fachärzte für Orthopädie
- Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
Fachliche Anforderungen: Die nachzuweisenden fachlichen Anforderungen sind für den koordinierenden Hausarzt der Anlage 1 und für den fachlich qualifizierten Arzt der Anlage 2 der Vereinbarung zu entnehmen
Zusätzliche Anforderungen: Für Patientenschulungen gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen, die in der Anlage 7 beschrieben sind.
Vereinbarung/Vertrag
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DMP Osteoporose: Vereinbarung
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DMP Osteoporose - Anlage 1: Strukturqualität koordinierender Arzt
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DMP Osteoporose - Anlage 2: Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor
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DMP Osteoporose - Anlage 3: Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes
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DMP Osteoporose - Anlage 4: Leistungserbringerverzeichnis
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DMP Osteoporose - Anlage 5: Qualitätssicherung
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DMP Osteoporose - Anlage 6: Patiententeilnahmeerklärung
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DMP Osteoporose - Anlage 7: Patientenschulungen
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DMP Osteoporose - Anlage 8: Vergütungen DMP-Leistungen
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DMP Osteoporose - Anlage 9: Befundbericht
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Praxisinformation: Merkblatt zum Vertrag „DMP Osteoporose“
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Kurzinformation: DMP-Patiententeilnahme
Teilnehmerlisten Arztpraxen
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Verzeichnis der Ärzte, die über eine Genehmigung zur Teilnahme am DMP Asthma verfügen
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Verzeichnis der Ärzte, die über eine Genehmigung zur Teilnahme am DMP Brustkrebs verfügen
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Verzeichnis der Ärzte, die über eine Genehmigung zur Teilnahme am DMP COPD verfügen
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Verzeichnis der Ärzte, die über eine Genehmigung zur Teilnahme am DMP Diabetes Mellitus 1 verfügen
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Verzeichnis der Ärzte, die über eine Genehmigung zur Teilnahme am DMP Diabetes Mellitus 2 verfügen
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Verzeichnis der Ärzte, die über eine Genehmigung als Diabetologische Schwerpunktpraxis verfügen
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Verzeichnis der Ärzte, die über eine Genehmigung zur Teilnahme am DMP KHK verfügen
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Verzeichnis der Ärzete, die über eine Genehmigung zur Teilnahme am DMP Osteoporose verfügen
Symbolnummern DMP
In Teil 2 des Symbolnummernverzeichnisses finden Sie die Symbolnummern der DMP Asthma bronchiale und COPD, Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ 2 und Koronare Herzkrankheit (KHK).