Disease-Management-Programme (DMP)
Aktuell gibt es in Westfalen-Lippe DMP für sechs Diagnosen
Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme, die auf evidenzbasierten Leitlinien für die an der Versorgung beteiligten Leistungserbringer beruhen. Die Programme enthalten Vorgaben für eine kontinuierliche Information und Dokumentation. DMP wurden entwickelt, um
- eine Verschlechterung der Krankheit zu verhindern oder zu verlangsamen,
- Komplikationen und Folgeerkrankungen zu vermeiden,
- die Selbstmanagementfähigkeiten von Patienten zu verbessern,
- die krankheitsbezogene Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern,
- eine Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien durchzuführen.
Aktuell gibt es in Westfalen-Lippe DMP für sechs Diagnosen (siehe Aufklappmenü unten). Alle Krankenkassen nehmen an allen DMP teil. Die Krankenkassen müssen beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) pro DMP-Diagnose und KV-Region eine Zulassung beantragen. Diese wird nur erteilt, wenn die Programme die Anforderungen der DMP-A-RL und der RSAV erfüllen. Die Zulassungsvoraussetzungen werden regelmäßig vom BAS überprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist auch abhängig vom Ergebnis einer wissenschaftlichen Evaluation, die für jedes DMP gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Krankenkassen verhandeln mit den Leistungserbringern bzw. ihren Verbänden/der KVWL über die Einführung der neuen DMP.
Ärzte und Patienten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie am DMP teilnehmen können, nachzulesen im DMP-Wegweiser (Arztmanual).
Lesen Sie auch die Qualitätssicherungsberichte über DMP in Westfalen-Lippe:
DMP-Wegweiser
Um den organisatorischen und administrativen Rahmen von Disease-Management-Programmen zu veranschaulichen und zu vereinfachen, haben die KVWL und die Krankenkassen in Westfalen-Lippe ein Arztmanual erarbeitet. Das schriftliche Informations- und Schulungsmaterial für Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe soll als Wegweiser durch strukturierte Behandlungsprogramme dienen.
DMP-Arztmanual: Wegweiser durch strukturierte Behandlungsprogramme (Stand: Juli 2021)
Die sechs DMP in Westfalen-Lippe
Beachten Sie bitte, dass wir die DMP Asthma bronchiale und COPD hier zusammenfassen.
Betrifft folgende Leistungen: SNR 91221 bis 91223 (Einschreibung) SNR 91225 bis 91237 (Patientenschulung)
Antragsberechtigt: als koordinierende Vertragsärzte
hausärztlich tätige:
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin
- Praktische Ärzte
- Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
(Nur Asthma bronchiale)
fachärztlich tätige:
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt
als fachärztlich tätige Vertragsärzte
- Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Pneumologie
- Fachärzte für Lungen- und Bronchialheilkunde
- Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Pulmologie
- Fachärzte für Innere Medizin mit dem Nachweis einer mindestens 12monatigen Zusatzweiterbildung in einer pneumologischen Abteilung mit Weiterbildungsermächtigung
für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei Asthma bronchiale durch haus- oder fachärztlich tätige
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinderpneumologie
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Allergologie
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Nachweis einer mindestens 12monatigen Zusatzweiterbildung auf dem Gebiet der Kinderpneumologie in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte
Fachliche Anforderungen: Die nachzuweisenden fachlichen Anforderungen sind den Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung zu entnehmen
Zusätzliche Anforderungen: Je Betriebsstätte sind apparative Voraussetzungen zu erfüllen, die den Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung zu entnehmen sind. Für Patientenschulungen gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen, die in der Anlage 16 der Vereinbarung beschrieben sind
Stand: 01.07.2018
Teilnahmeerklärung: Für Vertragsärzte und angestellte Ärzte: Anlage 4 und 4a der Vereinbarung
Vereinbarung/Vertrag (gültig ab dem 01.04.2019)
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DMP Asthma/COPD: Vereinbarung
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DMP Asthma/COPD - Anlage 1: Strukturqualität koordinierender Arzt
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DMP Asthma/COPD - Anlage 2: Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor
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DMP Asthma/COPD - Anlage 3: Strukturvoraussetzungen der Krankenhäuser
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DMP Asthma/COPD - Anlage 4: Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes
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DMP Asthma/COPD - Anlage 4a: Ergänzende Erklärung zu angestellten Ärzten
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DMP Asthma/COPD - Anlage 5: Anforderungen - Teil I Asthma bronchiale (ab 1 Jahre)
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DMP Asthma/COPD - Anlage 6: Anforderungen - COPD
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DMP Asthma/COPD - Anlage 7: Ärzte-Verzeichnis Asthma bronchiale (ambulanter Versorgungssektor)
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DMP Asthma/COPD - Anlage 7a: Ärzte-Verzeichnis COPD (ambulanter Versorgungssektor)
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DMP Asthma/COPD - Anlage 8: DMP Asthma/COPD - Anlage 8: Qualitätssicherung Asthma bronchiale
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DMP Asthma/COPD - Anlage 9: Qualitätssicherung COPD
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DMP Asthma/COPD - Anlage 13: Patiententeilnahmeerklärung Asthmaist auch als Formular erhältlich
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DMP Asthma/COPD - Anlage 14a: Patiententeilnahmeerklärung DMPist nur über das PVS ausdruckbar
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DMP Asthma/COPD - Anlage 14b: Patiententeilnahmeerklärung COPDist auch als Formular erhältlich
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DMP Asthma/COPD - Anlage 16: Patientenschulungen
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DMP Asthma/COPD - Anlage 17: Vergütung DMP-Leistungen
Betrifft folgende Leistungen: SNRN 90221 bis 90225
Antragsberechtigt: Niedergelassene Gynäkologinnen und Gynäkologen
Fachliche Anforderungen: Ein Fortbildungscurriculum „Brustkrebs“ oder Fortbildungsveranstaltungen mit insgesamt 12 Punkten und die regelmäßige, mindestens einmal jährliche Teilnahme an Qualitätszirkeln oder Fortbildungsveranstaltungen.
Stand: 01.01.2011
Teilnahmeerklärung: Für Vertragsärzte und angestellte Ärzte Anlage 4 und 4a der Vereinbarung
Vereinbarung/Vertrag (gültig ab dem 01.10.2018)
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DMP Brustkrebs: Vereinbarung
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 1: Strukturqualität koordinierender Gynäkologe
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 2: Strukturqualität Struktur- und Prozessqualitätfür stationäre Einrichtungen sowie von Ärzten
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 3: Auftragsleistung
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 4: Teilnahmeerklärung Gynäkologe
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 4a: Ergänzende Erklärung zu angestellten Ärzten
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 5: Intensiv-/Begleitgespräche
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 7: Leistungserbringer-Verzeichnis (ambulanter Sektor)
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 8: Qualitätssicherung Brustkrebs
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DMP Brustkrebs - Vereinbarung Anlage 9: Teilnahme-/Einwilligungserklärung Versicherteinkl. Datenschutz- und Patienteninformation
Grundlage: Vereinbarungen zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2 Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V
Betrifft folgende Leistungen: SNR 91111, 91112 (Einschreibung), SNR 90761 - 90768 (Diabetologische Schwerpunktpraxen (DSP), SNR 90751 - 90754 (Pädiater), SNR 91114 - 91131 (Patientenschulungen)
Antragsberechtigt: niedergelassene und ermächtigte Vertragsärzte bzw. ärztlich geleitete Einrichtungen
Arzt mit der Anerkennung DSP
Diabetologisch qualifizierter Arzt
- Facharzt für Allgemeinmedizin
- Facharzt für Innere Medizin
- Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin
Diabetologisch qualifizierter Pädiater
- Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Koordinierender Hausarzt (Ausnahme)
an der hausärztlichen Versorgungsstruktur teilnehmende Vertragsärzte für
- Innere Medizin
- Allgemeinmedizin
- Praktische Ärzte
Fachliche Anforderungen: Die nachzuweisenden fachlichen Anforderungen sind für den diabetologisch qualifizierten Arzt der Anlage 1 b, für den diabetologisch qualifizierten Pädiater der Anlage 2 und für den koordinierenden Hausarzt der Anlage 3 der Vereinbarung zu entnehmen
Zusätzliche Anforderungen:
- Je Betriebsstätte sind apparative Voraussetzungen zu erfüllen, die den genannten Anlagen 1 b, 2 bzw. 3 der Vereinbarung zu entnehmen sind.
- Für Patientenschulungen, die vom diabetologisch qualifzierten Arzt bzw. qualifizierten Pädiater durchgeführt werden können, gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen, die ebenfalls in den vg. Anlagen 1 bzw. 2 sowie in der Anlage 16 der Vereinbarung beschrieben sind
Formulare:
- Für zugelassene Ärzte die Teilnahmeerklärung nach Anlage 8 für die Antragstellung zur Teilnahme für Typ 1 und/oder Typ 2
- Für angestellte Ärzte die Teilnahmeerklärung nach Anlage 8 für die Antragstellung zur Teilnahme für Typ 1 und zusätzlich die ergänzende Erklärung nach Anlage 9 für Typ 1
Stand: 01.07.2021
Teilnahmeerklärung: Für Vertragsärzte und angestellte Ärzte: Anlage 7 Teilnahmeerklärung DSP/Arzt mit der Anerkennung DSP, Anlage 8 Vertragsarzt, Anlage 9 angestellter Ärzte
Genehmigung: Diabetologische Schwerpunktpraxis (DSP)
Grundlage: Vereinbarungen zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2 Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V
Betrifft welche Leistungen: SNR 90761-90778 (Betreuung), SNR 90241 - 90242 (Einschreibung Typ 2 Diabetiker), SNR 91111 - 91112 (Einschreibung Typ 1 Diabetiker),
SNR 90244-91131, 91140 (Patientenschulung),
Antragsberechtigt: als diabetologische Schwerpunktpraxis (DSP) sind niedergelassene, in Vollzeit teilnehmende Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin oder Allgemeinmedizin und Innere Medizin und zusätzlich
Fachliche Anforderungen:
- Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie und Diabetologie oder
- Zusatzweiterbildung Diabetologie oder
- Weiterbildung Diabetolge DDG und die
- Schulungsberechtigungen (gemäß DMP-A-RL) und
- den Nachweis über eine eintägige aktive (Antragsteller hospitiert) und passive Hospitation (Antragsteller wird hospitiert) durch einen/e Arzt/ Ärztin und Diabetesberater/-in bzw. Diabetesassistent/in (nicht älter als 18 Monate und in einer Entfernung von mind. 50 km, nicht wechselseitig)
Zusätzliche Anforderungen:
- Mindestens eine in Vollzeit oder in entsprechender Anzahl teilzeitbeschäftigte Diabetesberaterin(en) DDG (zur Zeit mind. 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit)
- medizinisches Fachpersonal mit Kompetenz in lokaler Wundversorgung
- Zusätzlich Zusammenarbeit mit einer Ökotrophologin oder einer Diätassistentin und einem medizinischen Fußpfleger bzw. Podologen
Bei Beantragung von Leistungen im Bereich des diabetischen Fußsyndroms: - Zertifizierung der Arbeitsgemeinschaft der DDG als ambulante Fußbehandlungseinrichtung und
- Apparative Ausstattung (Anlage 6 der Vereinbarung) Kooperationen mit:
Augenarzt, Nephrologe, Psychologe, Angiologe oder interventioneller Radiologe, Chirurg/Gefäßchirurg, Kardiologe, Pädiater (zur Sicherstellung der Versorgung von Neugeborenen bei Müttern mit Gestationsdiabetes) und Orthopädieschumacher
Stand: 01.07.2021
Formulare: DSP - Teilnahmeerklärung - Anlage 7
Vereinbarung/Vertrag (gültig ab dem 01.07.2021)
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DMP Diabetes - Vereinbarung (Typ1, Typ2, DSP)
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DMP Diabetes: 10. Änderungsvereinbarung (Typ1, Typ2, DSP)
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DMP Diabetes - Anlage 1a zur Vereinbarung: Strukturqualität und Teilnahmevoraussetzungen DSPnje Arzt mit Anerkennung als DSP
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DMP Diabetes - Anlage 1b zur Vereinbarung: Strukturqualität für den koordinierenden Versorgungssektor(diabetologisch besonders qualifizierter Arzt)
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DMP Diabetes - Anlage 2 zur Vereinbarung: Strukturqualität für den koordinierender Versorgungssektor für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1
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DMP Diabetes - Anlage 3 zur Vereinbarung: Strukturqualität für koordinierende Hausärzte nach § 73 SGB V zur Betreuung von Typ 1-Diabetikern (Ausnahme)(Ausnahme)
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DMP Diabetes - Anlage 5 zur Vereinbarung: Strukturqualität sonstiger Ärzte (Überweisung)2. Versorgungsebene (Überweisung)
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DMP Diabetes - Anlage 6 zur Vereinbarung: Strukturqualität der Leistungserbringer im Bereich des diabetischen Fußsyndroms
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DMP Diabetes - Anlage 7 zur Vereinbarung: Teilnahmeerklärung DSP
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DMP Diabetes - Anlage 8 zur Vereinbarung: Teilnahmeerklärung ArztDiabetes mellitus Typ 1 und Diabetes mellitus Typ 2
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DMP Diabetes - Anlage 9 zur Vereinbarung: Ergänzende Erklärung zu angestellten Ärzten für das Behandlungsprogramm, Diabetes mellitus Typ 1Diabetes mellitus Typ 1
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DMP Diabetes - Anlage 10 zur Vereinbarung: Ergänzende Erklärung zu angestellten Ärzten für das Behandlungsprogramm, Diabetes mellitus Typ 2Diabetes mellitus Typ 2
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DMP Diabetes - Anlage 11 zur Vereinbarung: Leistungserbringer-Verzeichnis Ambulanter Sektor(Ärzte und Krankenhäuser)
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DMP Diabetes - Anlage 12 zur Vereinbarung: Empfehlung zur Dokumentationsfrequenz
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DMP Diabetes - Anlage 13 zur Vereinbarung: arzt-/versichertenbezogene Qualitätssicherung Diabetes mellitus Typ 1Diabetes mellitus Typ 1
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DMP Diabetes - Anlage 14 zur Vereinbarung: arzt-/versichertenbezogene Qualitätssicherung Diabetes mellitus Typ 2Diabetes mellitus Typ 2
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DMP Diabetes - Anlage 15 zur Vereinbarung: indikationsübergreifende Teilnahme-/Einwilligungserklärung Versicherter inkl. Datenschutz- und PatienteninformationVersicherter inkl. Datenschutz- und Patienteninformation
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DMP Diabetes - Anlage 16 zur Vereinbarung: Vergütung DMP-Leistungen
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DMP Diabetes - Anlage 17 zur Vereinbarung: Vergütung für Ärzte mit der Anerkennung als DSP, Pädiater und Augenärzte
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DMP Diabetes - Anlage 18 zur Patientenschulungen.pdf
Grundlage: Vereinbarungen zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2 Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V
Betrifft folgende Leistungen: SNR 90241, 90242 (Einschreibung), SNR 90244 - 90280 (Patientenschulung)
Antragsberechtigt: Antragsberechtigter Arzt ist die DSP bzw. der Arzt mit der Anerkennung DSP, als kordinierender Vertragsarzt (HA/FA) sind niedergelassene
- hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin oder prakt. Ärzte
- fachärztlich tätige Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung
- fachärztlich tätige Internisten mit der Schwerpunktbezeichnung Nephrologie
Fachliche Anforderungen: Die nachzuweisenden fachlichen Anforderungen sind der Anlage 4 der Vereinbarung zu entnehmen
Zusätzliche Anforderungen:
- Je Betriebsstätte sind apparative Voraussetzungen zu erfüllen, die der Anlage 4 der Vereinbarung zu entnehmen sind
- Für Patientenschulungen gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen, die in der Anlage 18 der Vereinbarung beschrieben sind
Formulare:
Anlage 7 DSP/Arzt mit der Anerkennung DSP
Anlage 8 Vertragsarzt
Anlage 10 angestellter Arzt
- Für zugelassene Ärzte die Teilnahmeerklärung nach Anlage 8 für die Antragstellung zur Teilnahme für Typ 1 und/oder Typ 2
- Für angestellte Ärzte die Teilnahmeerklärung nach Anlage 8 für die Antragstellung zur Teilnahme für Typ 2 und zusätzlich die ergänzende Erklärung nach Anlage 10 für Typ 2
Stand: 01.07.2021
Teilnahmeerklärung: Anlage 7 DSP/Arzt mit der Anerkennung DSP, Anlage 8 Vertragsarzt, Anlage 10 angestellter Arzt
Genehmigung: Diabetologische Schwerpunktpraxis (DSP)
Grundlage: Vereinbarungen zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2 Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V
Betrifft welche Leistungen: SNR 90761-90778 (Betreuung), SNR 90241 - 90242 (Einschreibung Typ 2 Diabetiker), SNR 91111 - 91112 (Einschreibung Typ 1 Diabetiker),
SNR 90244-91131 (Patientenschulung)
Antragsberechtigt: als diabetologische Schwerpunktpraxis (DSP) sind niedergelassene, in Vollzeit teilnehmende Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin oder Allgemeinmedizin und Innere Medizin und zusätzlich
Fachliche Anforderungen:
- Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie und Diabetologie oder
- Zusatzweiterbildung Diabetologie oder
- Weiterbildung Diabetolge DDG und die
- Schulungsberechtigungen (gemäß DMP-A-RL) und
- den Nachweis über eine eintägige aktive (Antragsteller hospitiert) und passive Hospitation (Antragsteller wird hospitiert) durch einen/e Arzt/ Ärztin und Diabetesberater/-in bzw. Diabetesassistent/in (nicht älter als 18 Monate und in einer Entfernung von mind. 50 km, nicht wechselseitig)
Zusätzliche Anforderungen:
- Mindestens eine in Vollzeit oder in entsprechender Anzahl teilzeitbeschäftigte Diabetesberaterin(en) DDG (zur Zeit mind. 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit)
- medizinisches Fachpersonal mit Kompetenz in lokaler Wundversorgung
- Zusätzlich Zusammenarbeit mit einer Ökotrophologin oder einer Diätassistentin und einem medizinischen Fußpfleger bzw. Podologen
Bei Beantragung von Leistungen im Bereich des diabetischen Fußsyndroms: - Zertifizierung der Arbeitsgemeinschaft der DDG als ambulante Fußbehandlungseinrichtung und
- Apparative Ausstattung (Anlage 6 der Vereinbarung) Kooperationen mit:
Augenarzt, Nephrologe, Psychologe, Angiologe oder interventioneller Radiologe, Chirurg/Gefäßchirurg, Kardiologe, Pädiater (zur Sicherstellung der Versorgung von Neugeborenen bei Müttern mit Gestationsdiabetes) und Orthopädieschumacher
Stand: 01.07.2021
Formulare: DSP - Teilnahmeerklärung - Anlage 7
Vereinbarung/Vertrag (gültig ab dem 01.07.2021)
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DMP Diabetes - Vereinbarung (Typ1, Typ2, DSP)
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DMP Diabetes: 10. Änderungsvereinbarung (Typ1, Typ2, DSP)
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DMP Diabetes - Anlage 1a zur Vereinbarung: Strukturqualität und Teilnahmevoraussetzungen DSPnje Arzt mit Anerkennung als DSP
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DMP Diabetes - Anlage 1b zur Vereinbarung: Strukturqualität für den koordinierenden Versorgungssektor(diabetologisch besonders qualifizierter Arzt)
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DMP Diabetes - Anlage 2 zur Vereinbarung: Strukturqualität für den koordinierender Versorgungssektor für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1
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DMP Diabetes - Anlage 3 zur Vereinbarung: Strukturqualität für koordinierende Hausärzte nach § 73 SGB V zur Betreuung von Typ 1-Diabetikern (Ausnahme)(Ausnahme)
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DMP Diabetes - Anlage 4 zur Vereinbarung: Strukturqualität der koordinierenden VertragsärzteDiabetes mellitus Typ 2
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DMP Diabetes - Anlage 5 zur Vereinbarung: Strukturqualität sonstiger Ärzte (Überweisung)2. Versorgungsebene (Überweisung)
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DMP Diabetes - Anlage 6 zur Vereinbarung: Strukturqualität der Leistungserbringer im Bereich des diabetischen Fußsyndroms
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DMP Diabetes - Anlage 7 zur Vereinbarung: Teilnahmeerklärung DSP
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DMP Diabetes - Anlage 8 zur Vereinbarung: Teilnahmeerklärung ArztDiabetes mellitus Typ 1 und Diabetes mellitus Typ 2
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DMP Diabetes - Anlage 9 zur Vereinbarung: Ergänzende Erklärung zu angestellten Ärzten für das Behandlungsprogramm, Diabetes mellitus Typ 1Diabetes mellitus Typ 1
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DMP Diabetes - Anlage 10 zur Vereinbarung: Ergänzende Erklärung zu angestellten Ärzten für das Behandlungsprogramm, Diabetes mellitus Typ 2Diabetes mellitus Typ 2
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DMP Diabetes - Anlage 11 zur Vereinbarung: Leistungserbringer-Verzeichnis Ambulanter Sektor(Ärzte und Krankenhäuser)
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DMP Diabetes - Anlage 12 zur Vereinbarung: Empfehlung zur Dokumentationsfrequenz
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DMP Diabetes - Anlage 13 zur Vereinbarung: arzt-/versichertenbezogene Qualitätssicherung Diabetes mellitus Typ 1Diabetes mellitus Typ 1
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DMP Diabetes - Anlage 14 zur Vereinbarung: arzt-/versichertenbezogene Qualitätssicherung Diabetes mellitus Typ 2Diabetes mellitus Typ 2
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DMP Diabetes - Anlage 15 zur Vereinbarung: indikationsübergreifende Teilnahme-/Einwilligungserklärung Versicherter inkl. Datenschutz- und PatienteninformationVersicherter inkl. Datenschutz- und Patienteninformation
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DMP Diabetes - Anlage 16 zur Vereinbarung: Vergütung DMP-Leistungen
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DMP Diabetes - Anlage 17 zur Vereinbarung: Vergütung für Ärzte mit der Anerkennung als DSP, Pädiater und Augenärzte
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DMP Diabetes - Anlage 18 zur Patientenschulungen.pdf
Stand: 01.04.2021
Grundlage: Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Versicherten mit Koronarer Herzkrankheit (KHK) im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V
Betrifft folgende Leistungen: SNR 90281 - 90282 (Dokumentation), SNR 90283 - 90292 (Patientenschulung), SNR 90293 (Fachärztliche Mitbehandlung)
Antragsberechtigt:
koordinierender Versorgungssektor:
- hausärztlich tätige
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin
- Praktische Ärzte
- Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- fachärztlich tätige Internisten ohne Schwerpunkt
sowie
- Fachärztlich tätige Internisten mit dem Schwerpunkt Kardiologie, die die Strukturvoraussetzungen der Anlage 1 erfüllen – und in Ausnahmefällen Versicherte bereits vor der Einschreibung dauerhaft betreuen oder die Betreuung aus medizinischer Sicht erforderlich ist
fachärztlicher Versorgungssektor:
- Invasive Tätigkeit
fachärztlich tätige Internisten mit der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie mit der Möglichkeit zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (Linksherzkatheteruntersuchungen, therapeutische Katheterinterventionen) - nicht-invasive Diagnostik und Therapie der KHK
fachärztlich tätige Internisten mit dem Schwerpunkt Kardiologie
Fachliche Anforderungen: Die fachlichen Anforderungen sind den Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung zu entnehmen
Zusätzliche Anforderungen: Je Betriebsstätte sind apparative Voraussetzungen zu erfüllen, die den Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung zu entnehmen sind; Für Patientenschulungen: Nachweis der Qualifikation für den Arzt sowie das Praxspersonal nach der Anlage 10 der Vereinbarung
Formulare: Für zugelassene Ärzte die Teilnahmeerklärung nach Anlage 5, für angestellte Ärzte die Teilnahmeerklärung nach Anlage 5 und zusätzlich die Anlage 5a
Vereinbarung/Vertrag
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DMP KHK - Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Versicherten mit KHK(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 1: Strukturqualität des koordinierenden Versorgungssektors(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 2: Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 3: Strukturqualität für sonstige Leistungserbringer(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 5: Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm KHKBehandlungsprogramm KHK(Stand: 01.04.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 5a: Ergänzende Erklärung zu angestellten Ärzten im Behandlungsprogramm KHK(Stand: 01.04.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 6: Leistungserbringerverzeichnis – ambulanter Sektor(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 7: Empfohlene Dokumentationsfrequenz(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 8: Qualitätssicherung(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 9: Erklärung - Exemplar für die Datenstelle(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 10: Schulungen(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 11: Vergütung DMP-Leistungen(Stand: 30.03.2021)
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DMP KHK - Änderungsvereinbarung | Anlage 12: Vergütungen von Leistungen der Ärzte der 2. Versorgungsebene(Stand: 30.03.2021)
Teilnehmerlisten Arztpraxen
Teilnehmerlisten Krankenhäuser
Symbolnummern DMP
In Teil 2 des Symbolnummernverzeichnisses finden Sie die Symbolnummern der DMP Asthma bronchiale und COPD, Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ 2 und Koronare Herzkrankheit (KHK).