Verordnung: Was Sie wissen sollten
Die wichtigsten Antworten
Kaum ein Thema steht bei Politik, Krankenkassen und Öffentlichkeit so im Fokus wie das Verordnungsverhalten der Ärzte. Richtlinien, Richtgrößen bzw. Richtwerte, Verordnungsausschlüsse, Ausnahmelisten, Off-Label-Use, Sprechstundenbedarf und eine Reihe an Regelungen, Vorschriften, Vereinbarungen und Prüfungen sind dabei ein fester Bestandteil. Krankenkassen und Gemeinsame Prüfungseinrichtungen können fehlerhafte oder unwirtschaftliche Verordnungen beanstanden. Beugen Sie Nachforderungen vor, indem Sie die Antworten auf folgende W-Fragen kennen:
Was Sie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen können, ist durch die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie die mit den Krankenkassen geschlossenen Verträge geregelt (Rubrik: Rechtsquellen & Verträge).
Wie eine Verordnung auf einem vereinbarten Verordnungsvordruck aussehen muss, erfahren Sie in in folgendem Dokument:
Wie viel Sie an Arzneimitteln und Heilmitteln verordnen können, wird bei bestimmten Fachgruppen durch Richtwerte vorgegeben. Ob für Ihre Fachgruppen Richtwerte gelten und wie hoch die jeweiligen Euro-Beträge pro Patient und Quartal sind, die für Ihre Verordnungen im Durchschnitt zur Verfügung stehen, erfahren Sie hier: