Mammographie-Screening

Strukturierte Programme zur Früherkennung des Mammakarzinoms eröffnen 50- bis 69-jährigen Frauen die Möglichkeit, alle zwei Jahre an einer systematischen Brustkrebs­vorsorge teilzunehmen. 

Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebskrankheit bei Frauen. Etwa zehn Prozent aller Frauen erkranken im Laufe ihres Leben daran, die meisten nach dem 50. Lebensjahr. Strukturierte Programme zur Früherkennung des Mammakarzinoms eröffnen 50- bis 69-jährigen Frauen die Möglichkeit, alle zwei Jahre an einer systematischen Brustkrebs­vorsorge teilzunehmen. Voraussetzungen dafür sind eine hohe Qualität des Programms und eine hohe Teilnahmequote.

Das Mammographie-Screening setzt neue Standards der Qualitätssicherung in der medizinischen Regelversorgung in Deutschland. Es umfasst alle Ebenen des Versorgungsbereiches: von der schriftlichen Einladung, über die Untersuchung und die Durchführung der Abklärungsdiagnostik bis zur Diagnosestellung und Überleitung in die Therapie.

Besondere Merkmale des Programms

  • persönliche Einladung aller anspruchs­berechtigten Frauen
  • verpflichtende Doppel­befundung aller Mammographie-Aufnahmen
  • kontinuierliche Qualitäts­sicherung aller Teilschritte

Die geringe Prävalenz beim Mammographie-Screening erfordert eine besondere Qualifikation der befundenden Ärztinnen und Ärzte. Im Gegensatz zur kurativen Mammo­graphie ist im Screening mit wenigen Verdachts­fällen bei den untersuchten Frauen zu rechnen. Zudem ist eine andere Tumorstadien­verteilung zu erwarten. Diese programmtypischen Rahmen­bedingungen erfordern ein anderes Vorgehen in der Interpretation von Screening-Aufnahmen. Befundende Ärztinnen und Ärzte müssen daher im regelmäßigen Turnus spezielle Fortbildungen absolvieren und Fall­sammlungen beurteilen.

Der Aufbau der im Bundesgebiet verteilten Standorte zur wohnortnahen Versorgung sowie die zusätzliche Qualifizierung von nicht-ärztlichen Fachkräften und Ärzten verschiedener Fachrichtungen wurde innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung bis 2009 abgeschlossen. Seitdem werden Frauen der anspruchsberechtigten Altersgruppe (zwischen 50 und 69 Jahren) im Rhythmus von zwei Jahren zur Untersuchung schriftlich an einen Standort in ihrer Region eingeladen.

Frequenzregelung

  • Pro Jahr muss eine Ärztin oder ein Arzt die Mammographien von mindestens 5.000 Frauen befunden.
  • Kann diese Forderung nicht erfüllt werden, müssen im darauf folgenden Jahr die Aufnahmen von 3.000 Frauen unter Supervision befundet werden.
  • Der Nachweis ist ein Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit im Screening-Programm zu erbringen.

Besondere Qualifikation wird auch von den programm­verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten erwartet. Unter ihrer Anleitung und Aufsicht werden die Screening-Aufnahmen erstellt, die obligate Doppel­befundung organisiert und im Rahmen der Abklärungsdiagnostik (Assessment) die Diagnosesicherung vorgenommen. Neben speziellen Fortbildungs­veranstaltungen und der regelmäßigen Beurteilung einer Fall­sammlung wird von diesen Ärztinnen und Ärzten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Screening-Programm eine nachgewiesene vierwöchige Tätigkeit in einem Referenz­zentrum erwartet. In dieser Zeit müssen sie unter anderem die Screening-Aufnahmen von 3.000 Frauen beurteilen.

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