Sprechstundenbedarf
Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB)
Das Sachverzeichnis bietet Ihnen einen schnellen Zugriff auf die über SSB verordnungsfähigen Produkte. Neben der grundsätzlichen Feststellung der Verordnungsfähigkeit werden Beispiele aufgeführt, um Ihnen die Handhabung zu erleichtern. Schreiben Sie uns Ihre Anmerkungen und Ergänzungen zum SSB: E-Mail
Neues Institutskennzeichen für den Sprechstundenbedarf
Die Verbände der Krankenkassen informieren, dass ab dem 1. April 2024 für den Sprechstundenbedarf (Impfstoffe und allgemeiner SSB) im Bereich der KVWL ein neues Institutionskennzeichen (IK) zur Anwendung kommen soll.
Das neue Institutionskennzeichen lautet:
VKNR: 18896
IK 103 511 106
Dem neuen Institutskennzeichen sind die folgenden Daten zugeordnet:
AOK NordWest
Die Gesundheitskasse
WL Sprechstundenbedarf
Kopenhagener Str. 1
44269 Dortmund
Prüfanträge wegen Verwendung des alten IK wird es von Seiten der AOK NordWest nicht geben. In diesen Fällen wird auf die Umstellung im Einzelfall hingewiesen.
Wichtiger Hinweis: Welche Punkte bei der Verordnung zu beachten sind, entnehmen Sie bitte unserer Ausfüllhilfe.
Aktualisierungen seit Januar 2024
Das Sachverzeichnis im Sprechstundenbedarf wird ständig für Sie angepasst. Seit Januar 2024 gelten folgende Änderungen:
Antimykotika sind als SSB ausgeschlossen, außer topisch in Kombination mit Kortikoiden, hier nur als Fertigarzneimittel.
Parenterale Formen: Adenosin nur zur Myokardszintigraphie (GOP 17330 zu GOP 17310) ist als SSB möglich. Diagnostische Koronardilatatoren für Herzkatheter-Untersuchung (GOP 34291) mit Bestimmung der myokardialen Flußreserve (GOP 34298) sind mit der Kostenpauschale GOP 40301 abgegolten.
Rezepturen/Defekturen/Eigenherstellungen sind grundsätzlich kein SSB mehr. Ersatz von nicht verfügbaren Fertigarzneimitteln nur nach vorheriger Rücksprache mit der AOK NW, siehe auch Übersicht „Zulässige Rezepturen im Sprechstundenbedarf“ unter den wichtigen Dokumenten zum Download. Das Abfüllen aus größeren Gebinden stellt keine Rezeptur dar.
Beispiele für zulässige Rezepturen:
- Feigwarzenmittel Podophyllin
- Lokalanästhetika für Parazentese
- Ohrenschmalzerweicher, sofern preiswerter als Fertigprodukte
- Proktologische/ölige Sklerosierungslösungen
Neuaufnahme Faktor-Xa-Hemmer (Apixaban 5 mg oder Rivaroxaban 15 mg) gem. Fachinformation zur alleinigen Initialbehandlung (Erstdosis) der gesicherten tiefen Beinvenenthrombose (TVT) und Lungenembolie; nur ein Wirkstoff in kleiner OP je Praxis. Weiterbehandlung: Verordnung auf den Namen des Versicherten, keine Mitgabe aus dem SSB.
Nur noch als Verordnung auf den Namen des Versicherten als Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 Abs. 6.
Schaum zur Hysterosalpingographie wurde ausgeschlossen.
Perfusorleitungen/ Injektomatleitungen, sowie Perfusorspritzen können nur noch für Mehrkomponenten-TIVA in der Anästhesie als Sprechstundenbedarf bezogen werden.
Eine Klarstellung erfolgt in der Übersicht zur Verordnung von wirtschaftlichen Produkten im Sprechstundenbedarf: Trittspurschaum/ Formabdrücke/Abdruckschaum nur für die GNR 31941 zur Anfertigung von Stützverbänden in der Praxis, für die das Fußsohlenprofil erforderlich ist. Nicht verordnungsfähig zur Erstellung orthopädischer Einlagen/ Kopieabdrücke.
Wichtige Dokumente zum Herunterladen
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Sprechstundenbedarf (SSB): Sachverzeichnis - gültig ab April 2024Stand: April 2024
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Ausfüllhilfe: Sprechstundenbedarf richtig verordnenIK 103 511 106 - Welche Punkte sind bei der Verordnung zu beachten?
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SSB: Desinfektionsmittel am Patienten – Tabellarische ÜbersichtStand: Oktober 2020
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Zulässige Rezepturen im Sprechstundenbedarf bei NichtlieferfähigkeitStand: März 2024
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Verordnung von wirtschaftlichen Produkten im SprechstundenbedarfStand: Januar 2024
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Fallwerte für den SprechstundenbedarfStand: 2022 (aktualisiert April 2024)
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Verordnungsfähigkeit von Bestandteilen urologischer Katheter-Sets für Katheterwechsel bzw. -neuanlagegültig ab Juli 2014