Kodieren

Verschlüsselung der Behandlungsdiagnosen

Symbolbild zur Codierung nach ICD-10
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Alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind seit dem Jahr 2000 gesetzlich verpflichtet, jede Behandlungsdiagnose so genau wie möglich zu kodieren, zum Beispiel auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Abrechnungsunterlagen. Die Kodierung erfolgt nach der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme – 10. Revision – German Modifikation“, abgekürzt: ICD-10-GM.

Warum ist das Kodieren wichtig?

Die exakte Verschlüsselung der Behandlungsdiagnosen ist wichtig, um die Morbidität in Deutschland möglichst genau bestimmen zu können. Sie ist ein entscheidendes Kriterium dafür, wie viel Geld die gesetzlichen Krankenkassen für die ambulante medizinische Versorgung zur Verfügung stellen müssen.

Aber nicht nur für den Honorartopf der Ärzte und Psychotherapeuten ist die Kodierung wichtig: Auch für die Krankenkassen spielen die kodierten Behandlungsdiagnosen eine Rolle, da sich nach der Morbidität ihrer Versicherten die finanziellen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds bemessen.

Hier gelangen Sie zur Online-Version der ICD-10-GM auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Damit Vertragsärzte und -psychotherapeuten die ICD-10-GM optimal für die Diagnosenverschlüsselung einsetzen können, sind grundsätzliche Regelungen zu beachten. Diese Regelungen fasst die KBV auf ihrer Website zusammen.  

Die Kodierunterstützung für Praxen DIREKT und DIGITAL: seit Januar 2022 in der Praxissoftware

Praxen erhalten seit Januar 2022 einen digitalen Helfer, der sie beim Verschlüsseln von Diagnosen unterstützen soll. Er wird in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingebunden und steht Ärzten und Psychotherapeuten direkt beim Kodieren zur Verfügung – ob bei der Abrechnung oder bei der Angabe der Diagnose auf dem Krankenschein. Mit der Kodierunterstützung kommen keine neuen Regeln oder Vorgaben: Basis ist und bleibt die ICD-10-GM.

Bluthochdruck, Grippe oder Mittelohrentzündung – bei solchen Krankheiten ist die Wahl des richtigen Diagnosecodes Routine. Eine im Praxisverwaltungssystem integrierte Kode-Suche oder automatisch angezeigte Hinweise zum Kodieren unterstützen Ärzte und Psychotherapeuten bereits jetzt. Wird das Krankheitsbild aber komplexer, kann sich die Suche nach einem passgenauen Diagnoseschlüssel mitunter schwierig gestalten. Hier kommt seit Januar 2022 die neue Kodierunterstützung zum Einsatz. Sie wird in der Praxissoftware bereitgestellt und kombiniert bestehende und neue Funktionen rund um die Kodierung (siehe Übersicht unten). Sie bietet Ärzten und Psychotherapeuten eine Lösung aus einer Hand – von der Suche bis zur Auswahl eines Diagnosecodes. Regelungen der ICD-10-GM werden damit transparenter und leichter anwendbar.

Ambulante Kodierunterstützung

Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind seit dem Jahr 2000 gesetzlich verpflichtet, jede Behandlungsdiagnose so spezifisch wie möglich mit ICD-10-GM-Kodes zu verschlüsseln. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat der Gesetzgeber die KBV beauftragt, zum 1. Januar 2022 Regelungen zur Vergabe und Übermittlung der Kodes festzulegen. Die KBV hat den gesetzlichen Auftrag so umgesetzt, dass die Kodierung von Diagnosen umfassend durch die Praxisverwaltungssysteme (PVS) unterstützt wird: digital, aus einer Hand und mit Maß.

Verwendung der sekundären („optionalen“) Schlüsselnummern der ICD-10-GM

Nutzen Sie die Info-Materialien des Zi

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) bietet umfangreiche und stets aktuelle Informationen zur Kodierung. Über den folgenden Link gelangen Sie u. a. zum Hausarzt-Thesaurus sowie zu diversen Facharzt-Thesauren, die als PDF zum Download bereit stehen.

Bitte beachten Sie: Die Thesauren sind ab 2024 nicht mehr in den bekannten Druckversionen („Kitteltaschenversion“, „Schreibtisch-Auflage“) verfügbar! https://www.zi.de/thesauren

Des Weiteren hat das Zi-Kodier-Manuale zu bestimmten Krankheitsbildern publiziert; die Version für das Jahr 2024 steht hier als Download für sie bereit: https://www.zi.de/manuale

Die Zi-Online-Kodierhilfe mit integrierten Hilfetexten zu einzelnen ICD-Kodes kann mit dem Web-Browser unter Zi-Kodierhilfe: ICD-Suche aufgerufen werden.