Niederlassung
Wer in Westfalen-Lippe Patienten ambulant versorgen möchte, hat dazu vielfältige Möglichkeiten. Auf den folgenden Seiten sprechen wir zusammenfassend von „Niederlassung“, wenn wir die verschiedenen Wege in die Versorgung beschreiben. Wenngleich die Übernahme und der Betrieb einer eigenen Praxis immer noch das häufigste Modell der Niederlassung darstellen, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren diese Strukturen immer weiter geöffnet.
Gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern, Vollzeit- oder Teilzeit, angestellt oder selbstständig? Die Beratungsteams der KVWL begleiten Sie auf Wunsch schon in der Planungsphase, damit Sie sich möglichst bald auf die Versorgung Ihrer Patienten konzentrieren können. Dabei möchten wir hervorheben, dass sämtliche Beratungen der KVWL kostenlos, unverbindlich sowie produkt- und marktneutral sind. Gemeinsam finden wir für Sie die individuell beste Lösung!
Für Berufseinsteiger
Alle Informationen für Ihren Einstieg in die ambulante Versorgung.
Die KVWL unterstützt Sie bereits während des Medizinstudiums. So stehen wir Ihnen unter anderem bei den Auswahlverfahren des Landarztarztgesetzes NRW beratend zur Seite. Zudem können Sie als Medizinstudent bereits von Förderangeboten profitieren. Wir fördern Ihre Famulatur im Wahltertial oder Ihr Praktisches Jahr in der ambulanten Versorgung und zeigen Ihnen im Rahmen von Vorträgen sowie Praxisgründungsseminaren an den Universitäten bereits frühzeitig, wie vielfältig die Möglichkeiten sind, ambulant tätig zu werden.
Landarztgesetz NRW
Die Sicherstellung der wohnortnahen allgemeinmedizinischen Versorgung ist - derzeit insbesondere abseits der Städte - eine besondere Herausforderung für das Gesundheitssystem. Mit dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen hat der Landtag am 12. Dezember 2018 die Möglichkeit geschaffen, Medizinstudienplätze im Rahmen einer Vorabquote an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten Regionen des Landes tätig sein wollen. Die KVWL begleitet Sie bei den jeweiligen Auswahlverfahren und steht Ihnen beratend zur Seite.
Nach dem erfolgreichen Medizinstudium schließt sich die Weiterbildung und Spezialisierung zum Facharzt an. Während der Weiterbildung können je nach Fachrichtung gemäß der gültigen Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), vorgegebene Weiterbildungsabschnitte auch ambulant in Vertragsarztpraxen oder in MVZs absolviert werden.
Zur Erbringung ambulanter Weiterbildungsabschnitte bedarf es einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL.
Für ausgewählte Facharztbezeichnungen kann der jeweilige Weiterbildungsabschnitt grundsätzlich im Rahmen der vorgegebenen Mindestweiterbildungszeit durch die KVWL finanziell bezuschusst werden.
-
Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung (AiW) ohne Förderung
-
Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung (AiW) mit finanzieller FörderungFörderung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
-
Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung (AiW) mit finanzieller FörderungFörderung zum Facharzt in einer grundversorgenden Fachgruppe
Raus aus dem Krankenhaus, rein in die Praxis!
Es gibt unterschiedliche Motivationsgründe um sich von einer stationären hin zu einer vertragsärztlichen Tätigkeit zu entscheiden. Die KVWL bietet auf dem Weg dorthin bundesweit einmalige Förderprogramme an, um Ihnen den Wechsel zu erleichtern.
Sie möchten hierzu mehr Informationen erhalten? Dann nutzen Sie unser kostenfreies Beratungsangebot und buchen Sie sich Ihren individuellen Beratungstermin.
Zusätzlich können Sie sich auch gerne für unsere Vorträge im Rahmen der Praxisstart Seminarreihe registrieren.
Das Quereinsteigerprogramm wendet sich an klinisch tätige Allgemeininternisten sowie an Internisten und weitere unmittelbar an der Patientenversorgung beteiligte Fachärzte, die zusätzlich die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin absolvieren wollen.
Die Besonderheit: Nur die Kassenärztlichen Vereinigungen in NRW bieten im Rahmen des Konsenspapieres zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung ein zusätzliches Förderprogramm für bereits fertige Fachärzte an. Wir unterstützen den Quereinstieg als Hausarzt in Westfalen-Lippe für bis zu 24 Monate (bei einer Vollzeittätigkeit).
Qualifizierungsmaßnahme
Sie wollen als Allgemeininternist direkt aus dem stationären Bereich in die Praxis, sind sich aber noch unsicher, weil Sie vorher kaum Berührungspunkte mit dem ambulanten Bereich hatten? Wir erleichtern diesen den Weg!
Im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme können Allgemeininternisten eine Art „Training on the job“ absolvieren und als Qualifizierungsassistent für maximal neun Monate die ambulante vertragsärztliche Tätigkeit kennenlernen.
Mit Praxis zur Praxis: Hausarztprogramm Kreis Herford
Unser Hausarztprogramm Kreis Herford ist deutschlandweit einzigartig. Es richtet sich an Ärzte, die alle Voraussetzungen für eine sofortige Tätigkeitsaufnahme als Hausarzt erfüllen, aber bisher noch nicht in Westfalen-Lippe tätig waren. Als sogenannte Praxismacher lernt man in einem Jahr bis zu zwei Mentorenpraxen und somit die ambulante Versorgung kennen. Im Rahmen des Förderprogramms bieten wir ein Vermittlungsnetzwerk und ein individuelles Begleitprogramm in Kooperation mit dem Kreis Herford an.
Die KVWL unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen bereits im Laufe Ihres Studiums finanziell. Auch während der Facharztausbildung und bei der Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit halten wir verschiedene Programme für Sie bereit.
Informieren Sie sich über das optimale Angebot auf Ihrem Weg in die vertragsärztliche Versorgung:
Jeder hat seine individuellen Gründe, warum er tut, was er tut: Eine innere Bestimmung, eine äußere Motivation, auf jeden Fall aber einen ganz persönlichen Antrieb. So unterschiedlich die Lebensläufe sind, eines haben alle gemeinsam: Irgendwann fällt der Entschluss, als Arzt in der ambulanten Versorgung praktizieren zu wollen.
Die Praxishelden der KVWL sind junge Nachwuchsärzte, die auf ihrem Weg in die vertragsärztliche Versorgung durch die KVWL begleitet und unterstützt wurden. Sie stellen ihren individuellen Weg, ihre Erfahrungen und ihre Motivation vor.
Die Anzeigen - und Informationsplattform für die ambulante Versorgung in NRW
Die KVbörse ist eine Anzeigen- und Informationsplattform für die ambulante Versorgung in NRW. Neben dem einfachen Einstieg in die ambulante Versorgung steht Ihnen ein breites Netzwerk an Informationen und Beratungen zur Verfügung.
Der Fokus der KVbörse liegt in der Zusammenführung von Praxisinhabern und Jungmedizinern auf dem Weg in die ambulante Versorgung und unterstützt dabei als Wegweiser, Wissensträger und Navigationsgerät. Auch die Suche nach fachärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Medizinischen Fachangestellten bzw. nach einer neuen Herausforderung für Praxismitarbeiter ist auf der KVbörse möglich. Die KVbörse hilft Ihnen, genau die Beratung und Unterstützung zu finden, die Sie in Ihrer aktuellen Situation brauchen.
Nutzen Sie die Vorteile der Zusammenarbeit der KVbörse und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.
Die Vorteile der KVbörse im Überblick:
- aktuell verfügbare Gesuche oder Angebote gezielt finden
- einfache, direkte Kontaktaufnahme
- fachliche Unterstützung durch Ihre KV
- auf Ihre Region fokussiert
- intuitive Bedienung
Für (zukünftige) Mitglieder
Alle Informationen für Ärzte und Psychotherapeuten
Für Praxisabgeber
Der zulassungsrechtliche Ablauf bei Ihrer Praxisabgabe ist abhängig davon, ob es sich um einen gesperrten oder offenen Planungsbereich handelt. Dies können Sie auf unserer Internetseite in Erfahrung bringen oder Sie rufen uns an.
Möchten Sie Ihre Praxis in einem gesperrten Planungsbereich an einen Nachfolger übergeben, ist vorab ein Nachbesetzungsverfahren beim Zulassungsausschuss zu beantragen. Von Antragsstellung bis Übergabe sollten Sie mindestens sieben Monate einplanen.
Im offenen Planungsbereich entfällt das Nachbesetzungsverfahren. Die Praxisübergabe an einen geeigneten Nachfolger kann schneller vollführt werden. Da hierbei der Zeitraum der Ausschreibung in den amtlichen Bekanntmachungen entfällt, können Sie beispielsweise ein Inserat in der KVbörse schalten.
Unabhängig davon, ob der Planungsbereich gesperrt oder offen ist, muss die Beendigung der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung bzw. die Erklärung über die Beschränkung des Versorgungsauftrages nach § 19a Abs. 2 Satz 1 Ärzte-ZV im Rahmen der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung dem Zulassungsausschuss per Antrag mitgeteilt werden.
Dies kann entweder ohne den Hinweis auf einen Praxisnachfolger erfolgen, dann ist der Verzicht bzw. die Beschränkung gültig. Dies ist zu empfehlen, wenn Sie Ihre Tätigkeit unabhängig von einer Praxisnachfolge beenden möchten.
Oder Sie geben an, dass Ihr Verzicht bzw. Ihre Beschränkung nur Gültigkeit haben darf, wenn der Zulassungsausschuss über die Zulassung oder Anstellung Ihres Wunschkandidaten positiv entschieden hat. Dies ist zu empfehlen, wenn Sie Ihre Tätigkeit bei Ablehnung Ihres Wunschnachfolgers aufrechterhalten möchten.
Nehmen Sie gerne das Beratungsangebot der Niederlassungs- und Kooperationsberatung in Anspruch.
Die Übergabe der eigenen Praxis in gute Hände liegt vielen Ärzten und Therapeuten am Herzen. Bei der Suche nach einem Nachfolger unterstützen wir Sie gern.
Die vertragsarztrechtlichen Voraussetzungen zur Übergabe der Praxis sind vom Versorgungsgrad des Planungsbereiches, in dem Sie tätig sind, abhängig. In offenen Planungsbereichen kann die Praxis an den Wunschnachfolger, Vorlage der persönlichen Voraussetzungen und positiver Beschlussfassung des Zulassungsausschusses vorausgesetzt, übergeben werden.
In gesperrten Planungsbereichen ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens zu stellen. Hier finden Sie alle Informationen zun Verfahrensablauf:
Um im geringeren Umfang weiterhin an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, besteht alternativ zu einem Verzicht die Möglichkeit, die Zulassung auf die Hälfte oder drei Viertel eines Versorgungsauftrages zu beschränken.
Der Verzicht zugunsten einer Anstellung bietet die Gelegenheit, ohne unternehmerische Verantwortung weiterhin im ambulanten Bereich tätig zu bleiben.
Über die verschiedenen Varianten beraten wir Sie gern:
Alternativ zur kompletten Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit besteht die Möglichkeit, eine Zulassung auf die Hälfte oder drei Viertel eines Versorgungsauftrages zu beschränken, um im geringeren zeitlichen Umfang weiterhin an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen.
Der freiwerdende Versorgungsauftrag kann durch einen Kollegen übernommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Übernahme eines Viertel Versorgungsauftrages lediglich für Anstellungen oder für Ärzte, die ihren derzeit beschränkten Versorgungsauftrag erhöhen möchten, möglich ist. (Zulassungen mit einem Viertel-Versorgungsauftrag können nicht erteilt werden.)
Hinsichtlich der Übergabe des anteiligen Versorgungsauftrags beachten Sie bitte unsere Informationen zur Praxisübergabe.
Über die verschiedenen Möglichkeiten berät Sie das Team Niederlassung- und Kooperationsberatung gern.
Auch nach der Übergabe Ihrer Praxis haben Sie die Möglichkeit in der ambulanten Versorgung – ohne eigenen Versorgungsauftrag – mitzuwirken. Dies ist zum einen als Sicherstellungsassistent möglich. Hierfür besteht u.a. die Möglichkeit Ihren Praxisnachfolger nach Praxisübergabe für einige Wochen oder Monate im Praxisalltag zu unterstützen. Ebenso können Sie sich als Vertreter für die Vertreterliste melden oder von einer Praxis als Vertreter für einen abwesenden Arzt oder Psychotherapeut beschäftigt werden. Beide Optionen sind je nach Rahmung zeitlich befristet und in Voll- oder Teilzeit umsetzbar.
-
Formulare rund um die Niederlassung
Finden Sie das richtige Antragsformular für Ihr Vorhaben
-
Förderung
Entdecken Sie die Fördermöglichkeiten der KVWL
-
Die Zukunftsmacher
Individuelle Beratung in den Kreisen Lippe, Olpe, Märkischer Kreis und Siegen-Wittgenstein
-
Zulassungsausschuss
Informieren Sie sich über die Zulassungsausschüsse, Zuständigkeiten und Termine