Abrechnung ambulantes Operieren

Eine Ärztin mit Mundschutz und Handschuhen bereitet eine Infusion vor.
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Viele chirurgische Eingriffe können ambulant durchgeführt werden. Dazu gehören etwa Arthroskopien, Kataraktoperationen und Biopsien. Für das ambulante Operieren benötigen Vertragsärzte eine Genehmigung der KVWL. 

Das ambulante Operieren und sogenannte stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus, die nicht notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlungen vermeiden, sind in einem Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschafft (DKG) geregelt. Zudem gelten spezielle Qualitätssicherungsmaßnahmen, die in entsprechenden Vereinbarungen festgehalten sind. 

Häufig gestellte Fragen – Ambulantes Operieren

Häufig gestellte Fragen – Kooperation mit einem Krankenhaus

zu ambulanten Operationen nach AOP-Vertrag, § 115b SGB V

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