Niederlassungs- und Kooperationsberatung
Die Niederlassungs- und Kooperationsberatung der KVWL unterstützt bei allen zulassungsrechtlichen Fragen rund um die Themen:
- Praxisabgabe
- Praxisübernahme
- Praxisgründung
- Kooperationsformen
- Anstellung
Gerne unterstützen wir Sie auch auf dem Weg in die Zweigpraxis oder bei der Umsetzung anderer Ziele, wie zum Beispiel die Assistenz und/oder Vertretung. Außerdem führen wir die Ausschreibung der Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutensitze durch und leiten den Praxisabgebenden die entsprechenden Bewerbungen weiter.
Vereinbaren Sie gerne einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin mit der Niederlassungs- und Kooperationsberatung der KVWL, um Ihre Pläne zu besprechen.
Wir werden Ihnen Ihre Möglichkeiten umfassend und verständlich erläutern.
Anträge und Verträge zum Herunterladen
Alle weiteren relevanten Anträge finden Sie auf unserer Themenseite Zulassungsausschuss.
Der Mustervertrag dient als Beispiel für eine mögliche Vertragsgestaltung. Er muss auf die individuellen Verhältnisse des Einzelfalles überprüft und angepasst werden und ersetzt nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater. Eine Haftung der KVWL oder der Ärztekammer Westfalen-Lippe ist ausgeschlossen.
In den Anstellungsvertrag sind folgende Punkte aufzunehmen (§ 2 Nachweisgesetz):
- Name und Anschrift der Vertragsparteien,
- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
- bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
- Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,
- eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
- die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,
- die vereinbarte Arbeitszeit,
- die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
- die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
- ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
(Anm.: Im ambulanten Bereich gibt es für angestellte Ärzte keinen Tarifvertrag. Einzelne Regelungen aus den Tarifverträgen der kommunalen Krankenhäuser können aber für den Anstellungsvertrag übernommen werden.)
Die Vereinbarung ist spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Darüber hinaus sollten auch Regelungen über folgende Themen getroffen und im Anstellungsvertrag festgehalten werden:
- Vorbehalt der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss
- Berufshaftpflichtversicherung
- Anordnung und Vergütung von Überstunden,
- Nebentätigkeiten,
- gesetzliche Fortbildungspflicht als Arbeitszeit?
- Konkretisierung der Teilnahme(-pflicht) am organisierten Notfalldienst,
z. B. Verteilung der Dienste, Vergütung, Anrechnung auf die Arbeitszeit?
Der Anstellungsvertrag wird von den Zulassungsgremien hinsichtlich der vereinbarten Arbeitszeit und des Tätigkeitsortes mit dem Genehmigungsantrag abgeglichen. Eine weitergehende rechtliche, insbesondere arbeitsrechtliche Überprüfung des Vertrages erfolgt nicht.
Weder die Zulassungsgremien noch die Kassenärztliche Vereinigung dürfen bei der Abfassung des Anstellungsvertrages juristisch beratend tätig werden. Bei Bedarf sollte daher eine (arbeits-)rechtliche Beratung – z.B. durch eine Anwaltskanzlei oder gegebenenfalls Berufsverbände – in Anspruch genommen werden.
Zur Veranschaulichung hat die KVWL in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Westfalen Lippe ein Muster für einen Anstellungsvertrag erstellt. Dieses Muster dient jedoch nur als Beispiel; die Inhalte, insbesondere zu Arbeitszeiten, Überstunden und zur Vergütung, sind - im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben - zwischen den Parteien frei zu verhandeln.
Die meisten Planungsbereiche sind von Zulassungsbeschränkungen betroffen. Die Abgabe und Übernahme einer Vertragsarzt- oder Vertragspsychotherapeutenpraxis muss in diesem Fall über ein Nachbesetzungsverfahren laufen.
Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben schreibt die KVWL die abzugebenden Arzt- und Psychotherapeuten-Praxen in Gebieten mit Zulassungsbeschränkungen zur Übernahme durch Nachfolger aus (§ 103 Abs. 4 SGB V).
Die aktuellen Ausschreibungen finden Sie online unter: Ausgeschriebene Sitze | KVWL.
Auf dieser Seite finden Sie auch unser Online-Bewerbungsformular, welches Sie bequem am Computer ausfüllen und uns direkt elektronisch übermitteln können.
Außerdem können Sie sich auf dieser Seite für unseren kostenlosen Newsletter anmelden, welcher Sie monatlich über die aktuellen Ausschreibungen auf dem Laufenden hält.“
Mit der KVbörse wird Ihnen eine Webseite geboten, die Suchende und Bietende an die richtige Stelle navigiert. Sie bietet Ihnen ein breites Netzwerk an Unterstützung. Sowohl Praxisinhaber:innen auf der Suche nach ärztlichen Angestellten oder Praxisnachfolger:innen als auch Interessenten auf der Suche nach einer Praxis oder Anstellung können dort sowohl Anzeigen finden als auch selbst ein kostenfreies Inserat schalten.
Hier haben Sie die Möglichkeit, Angebote und Gesuche nach Ihrer Fachrichtung und Standort zu filtern und sich mit dem Inserenten direkt über den Button „Kontakt anbieten“ auf der Detailseite in Verbindung zu setzen.
Bei Fragen zur KVbörse schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an:
KVbörse
info@kv-boerse.de
0231 9432 3955 / 0231 9432 3254
Wir weisen darauf hin, dass auch die über die KVbörse kontaktierten Ärztinnen / Ärzte und Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten erst nach schriftlicher Bewerbung auf den Vertragsarzt- Vertragspsychotherapeutensitz am Ausschreibungsverfahren der Ausgeschriebene Sitze teilnehmen.
Niederlassungsmöglichkeiten in den vier Versorgungsebenen
Um die vertragsärztliche Versorgung in Westfalen-Lippe sicherzustellen, werden in regelmäßigen Abständen Berechnungen der Versorgungslage durchgeführt. Die Sitzungen des Landesausschusses finden in der Regel Ende Mai und Ende November statt.
Dabei werden Planungsbereiche auf Unter- oder Überversorgung geprüft.
Wenn Sie einen Planungsbereich mal nicht in der Liste der veröffentlichten Ausschreibungen finden, schauen Sie bitte hier nach, ob es ggf. Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung für Ihre Fachrichtung an dem von Ihnen gewünschten Ort gibt.
Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie ebenfalls unter dem o.g. Link.
Sollte es sich bei dem von Ihnen geplanten Standort dann noch um ein Fördergebiet (Förderverzeichnis | KVWL) handeln, sprechen Sie die Praxisberatung oder das Team Praxisstart bitte direkt an.
Weiterführende Links zum Thema Niederlassungs- und Kooperationsberatung
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Themen der Niederlassungs- und KooperationsberatungInformieren Sie sich zu allen Niederlassungsoptionen
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Themenseite ZulassungsausschussAnträge zur vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung zum Thema Nachbesetzungverfahren
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Arzt- und TherapeutenregisterDie Eintragung in das Arzt- / Psychotherapeutenregister ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit.
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Assistenten und Vertreter
Dokumente zum Herunterladen zum Thema Vertretung
Liebe Anrufer,
wir wissen, dass Ihre Zeit wertvoll ist.
Daher versuchen wir, die Wartezeit in der Hotline für Sie so gering wie möglich zu halten. Da aber jeder Anrufer ein individuelles Beratungsthema hat, dauern manche Gespräche länger als andere.
Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Gerne können Sie uns auch jederzeit eine E-Mail mit Ihren Fragen oder mit einer Rückrufbitte senden.
Vielen Dank!