Genehmigungen

Übersicht der genehmigungspflichtigen Leistungen

Eine qualifizierte ambulante Behandlung auf hohem Leistungsniveau sicherzustellen und weiterzuentwickeln ist eine zentrale Voraussetzung für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Patienten.

Viele Untersuchungen und Behandlungen im vertragsärztlichen Bereich unterliegen Qualitätsanforderungen, die zusätzlich - über die grundlegende ärztliche bzw. psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung hinaus – nachgewiesen werden müssen und aufgrund bundesweiter gesetzlicher Maßstäbe einer Genehmigungspflicht unterliegen.

Vor diesem Hintergrund berät Sie der Geschäftsbereich Versorgungsqualität hinsichtlich der fachlichen, apparativen und/oder organisatorischen Erfordernisse und erteilt Genehmigungen zur Erbringung und Abrechnung von Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Neben diesen Eingangsvoraussetzungen ist auch das Fortbestehen von Genehmigungen mit Auflagen verbunden, die die Qualität der Leistungserbringung oder das Arbeitsergebnis betrachten, um Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Auch hier werden Sie durch den Geschäftsbereich Versorgungsqualität unterstützt. 

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