Mitglieder der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung der KVWL ist – gemeinsam mit dem hauptamtlichen Vorstand – das oberste Organ der KVWL. Sie vertritt die Interessen von mehr als 16.000 niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten, ärztlichen und psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten im Landesteil Westfalen-Lippe.
Die fünfzig Mitglieder der Vertreterversammlung werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt und üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Aktuell befinden wir uns in der XVI. Amtsperiode (01.01.2023 – 31.12.2028). Sie wählen zu Beginn der Amtsperiode aus ihren Reihen einen VV-Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter, die als Bindeglied zwischen Vorstand und VV wirken und die Sitzungen der Vertreterversammlung vorbereiten. Zudem werden auch die Positionen des Schriftführers sowie des Stellvertreters besetzt (siehe Slider).
Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung gehört es insbesondere, alle Entscheidungen zu treffen, die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie beschließt u.a. den Haushalt, die Satzung und kontrolliert die Tätigkeiten des Vorstandes. Um diese Aufgaben zu erfüllen, wird sie von gesetzlich vorgeschriebenen beratenden Fachausschüssen unterstützt, sie kann sich zusätzlich jedoch weitere Ausschüsse einrichten.
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