Quereinstieg
Das Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung wird weiter fortgeführt.
Ab dem 01. Januar 2024 gelten neue Rahmenbedingungen.
Bitte verwenden Sie ausschließlich die neuen Antragsformulare.
Das Quereinsteigerprogramm wendet sich an klinisch tätige Allgemeininternisten sowie an Internisten und weitere unmittelbar an der Patientenversorgung beteiligte Fachärzte, die zusätzlich die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin absolvieren wollen:
Allgemeininternisten, die zusätzlich die Facharztqualifikation Allgemeinmedizin erwerben wollen, können dies im Rahmen einer geförderten Weiterbildung innerhalb eines Jahres erreichen. Damit wird die sonst vorgeschriebene Weiterbildungszeit von 30 Monaten deutlich verkürzt. Die zwölfmonatige Weiterbildungszeit wird ebenfalls finanziell gefördert.
Fachärzte anderer Fachgruppen der unmittelbaren Patientenversorgung (z. B. Anästhesie, Chirurgie, Innere Medizin und Schwerpunktbezeichnung) können je nach kammerrechtlichen Bestimmungen nach spätestens drei Jahren zur Facharztprüfung Allgemeinmedizin zugelassen werden. Auch ihre ambulante Weiterbildungszeit wird für maximal 24 Monate finanziell gefördert.
Erhöhte Förderung
Die ambulante Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die bereits eine Facharztanerkennung besitzen, zum Facharzt für Allgemeinmedizin, kann durch einen monatlichen Zuschuss zur Förderung nach § 75a SGB V besonders unterstützt werden.
Die Förderung orientiert sich daran, ob bei Antragstellung die Weiterbildungspraxis in einem hausärztlichen Fördergebiet der KVWL und/oder des Hausarztaktionsprogrammes des Landes NRW liegt.
In Fördergebieten des Förderverzeichnisses der KVWL und/oder des Hausarztaktionsprogrammes des Landes NRW beträgt der Förderbetrag 7.500€ für eine Vollzeittätigkeit. Hierzu muss die Gemeinde auf einer der drei aufgeführten Listen stehen:
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In allen weiteren Gemeinden beträgt der Förderbetrag 5.400€ bei einer Vollzeittätigkeit.
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Checkliste Antragstellung
Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL. Bitte reichen Sie einen entsprechenden Antrag mindestens acht Wochen vor beabsichtigter Beschäftigung ein.
Arzt in Weiterbildung | Praxis |
Antrag (Unterschriften beachten) | Antrag (Unterschriften aller Weiterbilder beachten) |
beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde | aktuelle hausärztliche Weiterbildungsbefugnis |
Kopie der Facharzturkunde | Arbeitsvertrag (Bruttogehalt = mind. Förderbetrag) |
Arztregistereintragung |
Ergänzende Informationen zum Herunterladen
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Infoblatt: Quereinstieg / Qualifizierungsmaßnahme
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Richtlinie der KVWL zur Förderung des Quereinstiegs zum Facharzt für Allgemeinmedizin
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Befristeter Weiterbildungsanstellungsvertrag
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Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
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Steuerliche Hinweise für Assistenten in der Facharztweiterbildung oder in der Qualifizierungsmaßnahme