Quereinstieg
Das Quereinsteigerprogramm wendet sich an klinisch tätige Allgemeininternisten sowie an Internisten und weitere unmittelbar an der Patientenversorgung beteiligte Fachärzte, die zusätzlich die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin absolvieren wollen:
a) Allgemeininternisten, die zusätzlich die Facharztqualifikation Allgemeinmedizin erwerben wollen, können dies im Rahmen einer geförderten Weiterbildung innerhalb eines Jahres erreichen. Damit wird die sonst vorgeschriebene Weiterbildungszeit von 30 Monaten deutlich verkürzt. Die zwölfmonatige Weiterbildungszeit wird ebenfalls mit bis zu 9.000 Euro pro Monat vergütet (bei unterversorgten Gebieten s. o.).
b) Fachärzte anderer Fachgruppen der unmittelbaren Patientenversorgung (z. B. Anästhesie, Chirurgie, Innere Medizin und Schwerpunktbezeichnung) können je nach kammerrechtlichen Bestimmungen nach spätestens drei Jahren zur Facharztprüfung Allgemeinmedizin zugelassen werden. Auch ihre ambulante Weiterbildungszeit wir für maximal 24 Monate mit bis zu 9.000 Euro monatlich vergütet.
Anträge Gemeinde bis zu 40.000 Einwohner
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Antrag Praxisinhaber
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Antrag Assistent in Weiterbildung (AiW)
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Zusatzantrag auf erhöhte Förderung(gemeinsam mit letzter Gehaltsabrechnung)
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Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin gemäß § 75a SGB V: Richtlinie der KVWLStand: 28.12.2022
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Durchführungsrichtlinie
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Steuerliche Hinweise